Bildungsgutschein für Arbeitsuchende

 

Der Bildungsgutschein ist der Klassiker unter den Weiterbildungsförderungen. Bestimmt hast du schon davon gehört. Die Bedingungen sind ganz einfach: Bist du arbeitsuchend gemeldet, kannst du bei deiner zuständigen Arbeitsvermittlung einen Antrag für einen Bildungsgutschein stellen. Wenn deine persönliche Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter davon überzeugt ist, dass die Weiterbildung dir hilft, wieder einen Job zu finden, bekommst du einen Bildungsgutschein.

Der erste Schritt wäre, dass du dir einen Eindruck von unserem konkreten Weiterbildungsangebot machst. Dann klären wir am besten im persönlichen Gespräch sämtliche Rahmenbedingungen, wie Dauer, Start und genaue Modulkombination. So können wir gemeinsam ein für dich passendes Weiterbildungsangebot erstellen. Dieses Angebot ist dann die Entscheidungsgrundlage für deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Nur nach Vorlage dieses individuellen Angebots kann dir dann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden.

Übrigens: Bist du im Bezug von Arbeitslosengeld 1, verlängert sich dein Leistungsanspruch durch die Teilnahme an einer Weiterbildung automatisch. Nämlich um die Hälfte der Dauer der Weiterbildung. Beispiel: Du hast 12 Monate Anspruch auf ALG1 und belegst in der Zeit eine sechsmonatige Weiterbildung. Dein Anspruch verlängert sich um drei, auf insgesamt 15 Monate. Bist du im Bürgergeldbezug, erhältst du stattdessen einen anrechnungsfreien Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro im Monat.

 

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

 

Im Rahmen des QCG kann eine Förderung sowohl für die Arbeitnehmer:in als auch für die Arbeitgeber:in gewährt werden. Die Arbeitnehmer:in erhält den Bildungsgutschein (BG) für die Weiterbildung und die Arbeitgeber:in erhält einen Zuschuss zu den Lohnkosten, um den Arbeitsausfall zu kompensieren. Die zuständige Stelle ist hierbei der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.

Die Antragstellung ist einfach und die Förderquoten bei unseren Interessent:innen enorm hoch. Kaum jemand, der sich von uns beraten lässt, wird nicht gefördert. Lass dich nicht von der Website der Agentur in die Irre führen: Hier ist häufig nur von Unternehmensförderung die Rede. Du musst jedoch nicht bei einem Unternehmen angestellt sein, um für eine Förderung in Frage zu kommen. Viele unserer Teilnehmenden arbeiten für Vereine, Stiftungen oder andere Rechtsformen.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Größe der Organisation:

  • Bei maximal 49 Vollzeitstellen: 100 % der Weiterbildungskosten und 75 % des Arbeitgeberbruttos.
  • Bis zu 499 Vollzeitstellen: 50 % der Weiterbildungskosten und des Arbeitgeberbruttos.
  • Ab 500 Beschäftigte: 25 % der Weiterbildungskosten und des Arbeitgeberbruttos.

Wenn du mindestens 45 Jahre alt oder im Besitz eines Schwerbehindertenausweises bist, kannst auch bei größeren Betrieben mit bis zu 499 Vollzeitstellen, 100 % der Weiterbildungskosten gefördert bekommen.

 

Wie anfangen?

Für einen erfolgreichen Antrag beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit solltest du zunächst einen Beratungstermin ausmachen. Hier wirst du mit der für dich zuständigen Sachbearbeiter:in in Kontakt kommen. Diese Person entscheidet in letzter Konsequenz auch über deinen Förderantrag. Unsere Erfahrung ist, dass diese Gespräche mit der Agentur der Schlüssel für einen erfolgreichen Antrag sind. Der eigentliche Antrag ist dann nur noch „Papierkram“. Wenn du weißt, warum du eine Weiterbildung machen willst und sowohl den persönlichen Qualifizierungsgewinn des Mitarbeitenden als auch den Mehrwertt für die Organisation darlegen kannst, dann wird dir die Agentur in der Regel keine Steine in den Weg legen.

 

Wer wird nicht gefördert:

Keine Regel ohne Ausnahme….hier die No-Gos des QCG:

  • Selbstständige
  • Geschäftsführende Gesellschafter:innen
  • Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes, sowie Beamt:innen und Soldat:innen (Achtung, nur weil ihr Tarif „an TVöD angelehnt“ ist, oder ihre Organisation vollständig von öffentlichen Mitteln finanziert wird, sind Sie noch kein:e Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes! Zentral ist die Frage nach Ihrer Arbeitgeber:in.)
  • Arbeitnehmer:innen die innerhalb der letzten 2 Jahre Ihren Berufsabschluss erworben haben oder innerhalb dieser Frist bereits durch das QCG gefördert wurden (eine kürzliche Förderung durch einen Bildungsgutschein für Arbeitsuchende ist kein Hindernis)

 

 

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständigen

 

Das wichtigste gleich vorweg: Der Name täuscht! Um in die Förderrichtlinien des Programms zu passen, musst du nicht ganz und gar solo unterwegs sein. Bis zu einem Vollzeitequivalent darf bei dir beschäftigt sein. Dabei kann es sich auch um mehrere anteilige Stellen handeln. Dann aber werden bis zu 90 % der Weiterbildungskosten übernommen. Diese dürfen sich auf maximal 5.000 Euro belaufen. Der maximale Zuschuss liegt also bei 4.500 Euro.

Die zustände Institution ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Programm ist wird aus ESF+ Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Praktisch abgewickelt wird das KOMPASS-Programm von den über 30 bundesweit verstreuten Kontaktstellen, die dich durch den Antragsprozess leiten. Den Antragsprozess bereitest du am besten mit einem kurzen Beratungsgesrpäch bei uns vor. Dann suchst du dir eine KOMPASS-Kontaktstelle aus und alles weitere besprecht ihr dort.

Allgemeine Informationen und ein Einführungsvideo zum Programm gibt es auf der Unterseite des ESF in Deutschland.

 

Und sonst so?

 

Noch nichts gefunden? Dann ist vielleicht bei den Landesprogrammen zur beruflichen Weiterbildung etwas für dich dabei. 

Ob der Hamburger Weiterbildungsbonus Plus, der Bildungsscheck aus NRW oder die hessische Aufstiegsprämie. Es gibt diverse landesspezifische Förderprogramme für individuelle Weiterbildungen. Die mit Abstand besten Förderprogramme für Arbeitsuchende (Bildungsgutschein), Angestellte (QCG) oder Selbstständige (KOMPASS) haben wir jedoch bereits vorgestellt. Erst wenn du hier nicht fündig wirst, solltest du mit Hilfe der Suchmaschiene für Weiterbildungsförderung von mein NOW nach geeigneten Landesförderprogrammen suchen.

Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der Steuer zum Ansatz gebracht werden. Zu den Weiterbildungskosten zählen u. a. Kursgebühren, Fahrten zur Weiterbildung oder Übernachtungskosten. Bitte beachte, dass es sich bei diesem Hinweis nicht um eine Steuerberatung handelt. Um sicherzustellen, dass Sie die Weiterbildungsausgaben von der Steuer absetzen können, ziehe bitte eine steuerliche Berater:in hinzu.