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Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 31.01.2018

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Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsaufgaben: Förderung innovativer Strategien:

Bei den Diskussionen in Politik und Gesellschaft um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stand lange Zeit die Kinderbetreuung im Fokus. Mit Blick auf den demografischen Wandel und der wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen gewinnt auch die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen richten ihre Personalpolitik darauf aus und gehen neue Wege, um Fachkräfte zu gewinnen und sie an das Unternehmen zu binden. Sie bieten ihren Beschäftigten verschiedene Modelle flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation an, um Freiräume für Betreuungsaufgaben ihrer Beschäftigten zu schaffen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsaufgaben ist auch ein wichtiges Thema auf der politischen Agenda der Europäischen Union. Aktuell ist dazu ein Aufruf im Rahmen des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovationen offen (EaSI – EU Programme for Employment and Social Innovation).

Unser Tipp: Über die EaSI-Projekte werden Anreize gesetzt, innovative Strategien zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben am Arbeitsplatz zu testen, zu entwickeln und umzusetzen. Im Fokus der innovativen Ansätze steht die Frage, wie die Betreuungspflichten zwischen berufstätigen Frauen und Männern gerechter aufgeteilt werden können. Dieser geschlechtergerechte Ansatz sollte bei den zu fördernden Aktivitäten berücksichtigt werden. Ziel der EU ist es, den Anteil von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Gleichzeitig werden Lösungsansätze gesucht, wie Männer einen größeren Anteil der familiären Betreuungsaufgaben übernehmen können.

Insgesamt stellt die EU 10 Mio. Euro zur Verfügung mit denen fünf bis sieben Projektvorschläge gefördert werden sollen. Die Finanzhilfen umfassen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Projekte können zwei bis drei Jahre dauern. Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen endet am 18. April 2018.

Anträge stellen können nationale, regionale, lokale Behörden oder Arbeitsverwaltungen aus den EaSI-Programmländern. Das sind neben den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie die offiziellen und potenziellen EU-Kandidatenländer Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei. Die Projekte werden in einem transnationalen Konsortium umgesetzt. Darin muss mindestens ein Sozialpartner wie beispielweise ein Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverband vertreten sein sowie eine Institution aus einem Programmland, das nicht Mitglied der EU ist.

Alle relevanten Informationen zum EaSI-Aufruf im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsaufgaben finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission – Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration. Dem Aufruf können Sie eine Auflistung der verschiedenen zu fördernden Aktivitäten entnehmen (deutsche Version, S. 4 ff.). Aus Sicht der EU ist es wichtig, langfristige Visionen und nachhaltige Strategien zu entwickeln. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen kreativ sein und trotzdem auf bereits existierende bewährte Verfahren aufbauen.

Insgesamt sollen die Projekte einen Beitrag leisten, nationalen Reformen zu unterstützen und Synergien mit Maßnahmen zu schaffen, die über andere EU-Fonds in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. In Deutschland ist hier der Europäischen Sozialfonds (ESF) zu nennen. 

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