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Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 02.08.2017

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Strukturförderung für europäische Netzwerke:

Die Europäische Union (EU) fördert neben der transnationalen Projektarbeit in einigen wenigen Aktionsprogrammen die Umsetzung der täglichen operativen Arbeit. Über die sogenannte Strukturförderung (englisch „Operating grants“) gewährt die EU Betriebsmittelkostenzuschüsse. Es werden darüber u. a. Personalkosten, Reisekosten, Büromieten und die laufenden Aktivitäten kofinanziert.

Voraussetzung für eine Strukturförderung ist in der Regel die inhaltliche Ausrichtung: die satzungsmäßigen Tätigkeiten einer Organisation müssen europäische Themen und Ziele aufgreifen. Außerdem müssen die Organisationen europäisch vernetzt und so aufgestellt sein, dass geografisch mehrere europäische Länder abgedeckt werden. Dies ist bereits dann der Fall, wenn eine Organisation Mitglieder in verschiedenen Ländern hat oder europaweit tätig ist.

Eine solche Strukturförderung ist u. a. in folgenden EU-Programmen zu finden: „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ („Rights, Equality and Citizenship Programme“ – „REC Programme“) und „EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation“ („EaSI – EU Programme for Employment and Social Innovation“).

Unser Tipp: Aktuell sind zwei Aufrufe zur Strukturförderung von europäischen Netzwerken in oben genannten EU-Programmen offen. Es können Anträge zur Förderung von Betriebsmittelkostenzuschüssen für das Jahr 2018 und für die Etablierung einer vierjährigen Partnerschaft mit der EU („FPA – Framework Partnership Agreement“) eingereicht werden.

Zentrale Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten der zu fördernden Netzwerke einen wichtigen Beitrag zu den Programmzielen und der Umsetzung von EU-Politiken in den jeweiligen thematischen Schwerpunkten der Programme leisten.

Über den „REC-Aufruf“ können europäische Netzwerke, die im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv sind, bis zum 22. September 2017 einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind europäisch ausgerichtete Non-Profit-Organisationen, die in mindestens 14 Programmländern (EU-28, Island und Liechtenstein) vertreten sind. Am 25. Juli 2017 hat die Europäische Kommission eine Informationsveranstaltung organisiert, die Sie online abrufen können. Zudem können Sie auch die Präsentation der Veranstaltung einsehen.

Der Aufruf zur Strukturförderung im „EaSI-Programm“ spricht auf EU-Ebene aktive Netzwerke an, die sich den Themen Soziale Inklusion, Armutsbekämpfung oder Mikrofinanzierung bzw. Finanzierung durch soziales Unternehmertum widmen. Im „EaSI-Programm“ endet die Einreichfrist am 29. September 2017. Auch hier können nur gemeinnützige Organisationen einen Antrag stellen. Die Programmländer sind neben den EU-28, Island und Liechtenstein die potentiellen und offiziellen EU-Beitrittsländer (Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei). Gefördert werden Netzwerke, die in mindestens 15 bzw. in 12 EU-Staaten (je nach dem, in welchem Themenbereich Sie sich bewegen) vertreten sind. Am 7. September 2017 findet eine Informationsveranstaltung (15.00 – 17.00 Uhr) in Brüssel statt, für die Sie sich noch registrieren können.

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