Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 18.08.2021
Förderung ist nicht statisch. Die Politik reagiert auf aktuelle Themen. Manchmal geht es dann sehr schnell – insbesondere in Wahljahren. Wenn es gesellschaftliche Herausforderungen gibt, werden vermehrt Fördergelder zur Verfügung gestellt und Projekte unterstützt, die auf eben diese Gegebenheiten reagieren.
Und genau das passiert aktuell in Deutschland. Es werden sowohl im Bund als auch von den Ländern neue Fördermöglichkeiten geschaffen, die die Folgen der Corona-Pandemie abfedern und den Begünstigten neue Perspektiven ermöglichen sollen. Das sollten Sie nicht verpassen!
In diesem Fördertipp möchten wir Ihnen eine Auswahl an Corona-Hilfsfonds und Förderprogrammen vorstellen. Nutzen Sie diese so weit wie möglich, um für die Zeit nach der Pandemie so gut wie möglich gerüstet zu sein.
Unser Tipp:
Der Bund und die Länder lenken Fördermittel gezielt in die Bereiche, die die Corona-Pandemie besonders hart getroffen hat. So gibt es beispielsweise für die Kulturszene, für Kinder- und Jugendliche sowie für kleine und mittelständische Unternehmen Unterstützung! Schauen Sie genau hin und prüfen Sie, inwiefern Sie von den Corona-Hilfsfonds und Förderprogrammen profitieren können.
Neustart in der Kreativszene!
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützt mit bis zu 2,5 Milliarden Euro den Neustart der Kunst-, Kultur- und Kreativszene. Es gibt zwei Arten der Förderung: Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung.
Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden erhalten über die Wirtschaftlichkeitshilfe einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können.
Ab dem 1.9.2021 erhalten Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden eine Ausfallabsicherung. Das bedeutet bei Corona-bedingter Absage, Teilabsage oder Verschiebung wird ein großer Teil der Ausfallkosten übernommen.
Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Musicals, Lesungen, Tanz, etc. Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden und es müssen Eintrittskarten verkauft werden. Antragsberechtigt sind die Veranstalter:innen der Kulturveranstaltungen.
In der Praxis funktioniert das Ganze wie folgt: Sie müssen sich zunächst anmelden und auch ihre Veranstaltung vorab registrieren. Nach der durchgeführten Veranstaltung füllen sie den Förderantrag aus und schicken ihn ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen.
Corona-Förderpaket für Kinder- und Jugendliche: Schnelle Angebote werden gebraucht!
„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ heißt das Aktionsprogramm der Bundesregierung, das Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie unterstützen soll. Insgesamt stehen zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.
Die geförderten Maßnahmen beziehen sich auf folgende Bereiche:
- Abbau von Lernrückständen
- Förderung der frühkindlichen Bildung
- Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule
Es geht darum, Angebote zu schaffen, die schnell bei der Zielgruppe ankommen. Dafür sollen bereits vorhandene Strukturen genutzt und ein Teil der Maßnahmen in den Bundesländern umgesetzt werden.
Einen Überblick über die Förderangebote im Rahmen von „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finden Sie auf der Webseite des BMFSFJ.
Ein bekannter Mitspieler in der Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe Teil 3
Die dritte Phase des Bundesprogramms (Überbrückungshilfe III) ist in Kraft getreten. Unterstützt werden weiterhin Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro. Neu ist, dass die Überbrückungshilfe III um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert wurde.
Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Der maximale Förderbetrag beträgt 10 Millionen Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021.
Für besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise die Kultur- und Veranstaltungsbranche oder die Reisebranche, gibt es zusätzliche Regelungen.
Anträge können ausschließlich über eine Steuerberater:in, eine Wirtschaftsprüfer:in, eine Rechtsanwält:in oder über vereidigte Buchprüfer:innen bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMWF.
Auch die Bundesländer haben einiges zu bieten! Überblick über Corona-Hilfsfonds und Förderprogramme
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat eine kostenlose Online-Übersicht zu Corona-Hilfsfonds und Föderprogrammen vom Bund, den Ländern und anderen Organisationen erstellt.
Schauen Sie doch mal rein und prüfen Sie, ob ggf. etwas Interessantes für Sie dabei ist: Corona-Hilfsfonds und Förderprogramme.
Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Wenn Sie noch weitere Programme kennen, die noch nicht vermerkt sind, kontaktieren Sie gerne die Stiftung und lassen Sie die Online-Übersicht wachsen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung Ihrer Fördermittel und hoffen, dass Sie damit die Folgen der Corona-Pandemie ein Stück weit besser abfedern können!
#emcra_Audit_bestanden!
Es war mal wieder Prüfungszeit bei uns im Hohenzollerndamm in Berlin. Unser jährliches ISO-Audit stand Anfang August auf dem Programm. Ergebnis: Wir haben bestanden! Auf unserer emcra Facebook-Seite können Sie erkennen, dass das ein Grund zum Feiern war.
Alle im emcra-Team tragen tatkräftig dazu bei, dass wir Jahr für Jahr eine exzellente Weiterbildungs- und Beratungs-Qualität attestiert bekommen. Z. B. finden fast 100 Prozent unserer Weiterbildungs-Teilnehmer:innen einen neuen Arbeitsplatz, wenn sie sich mit einem emcra-Zertifikat bewerben.
Unser Dank geht an Alina, Anna, Fabian, Heike, Jingyang, Klaus, Maja, Martin, Mika, Sarah, Stephie und natürlich an alle unsere erfahrenen externen Trainer:innen und Berater:innen. Fazit: Gutes Team, gute Arbeit, gute Qualität!
Es gibt noch mehr zu berichten: Geburtstag konnte emcra am 8. August auch wieder feiern. 19 Jahre begleiten wir unsere Weiterbildungsteilnehmer:innen sowie Organisationen und Unternehmen jetzt bereits dabei, mit Fördermitteln oder Fundraising neue und spannende Entwicklungspfade zu beschreiten. Es war bis heute eine aufregende Reise – mit vielen Erfolgen, neuen Freundschaften und tollen Erfahrungen.
In unserem 20. Jahr möchten wir weiter für Sie da sein. Solange uns die Pandemie noch begleitet weiter 100 Prozent online in unserer emcra Akademie und hoffentlich schon bald wieder auch persönlich in Berlin, Deutschland und Europa.
Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesen Angeboten? Bitte kontaktieren Sie uns direkt (030/ 3180 1330) oder per Mail an info@emcra.eu. Wir Informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann.