Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 20.03.2024
Der Innovationsbegriff im Bereich Förderung ist traditionell sehr stark auf den Aspekt der technischen Innovationen in Unternehmen ausgerichtet, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das ist jedoch nicht das gesamte Bild. Es stimmt: Innovationsförderung ist eindeutig wirtschaftslastig, aber gleichzeitig gibt es interessante Entwicklungen, die Sie nicht verpassen sollten.
Beispielsweise geraten nicht-technische Innovationen, z. B. die Förderungen von neuen Geschäftsmodellen in Bereichen wie “besseres Lernen und Arbeiten” oder “Gesundheit und Pflege”, vermehrt in das Blickfeld der öffentlichen Förderung (wo genau erfahren Sie weiter unten in diesem Fördertipp).
Innovationsförderung für alle ist noch nicht die Realität, aber Schritt-für-Schritt setzt sich die Erkenntnis durch, dass neben dem Unternehmenssektor auch sozialwirtschaftliche oder zivilgesellschaftliche Organisationen wichtige Neuerungen entwickeln, eine Großzahl von Arbeitsplätzen bereitstellen und nicht zuletzt dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa zu stärken.
Einen Überblick über wichtige Aspekte der Innovationsförderung sowie interessante Ausschreibungen geben wir in diesem Fördertipp. Wer sich ganz gezielt das Feld der Unternehmensförderung erschließen möchte, findet alle wichtigen Aspekte dazu in unserem Seminar Zukunft im Mittelstand: Förderung für Innovation, Produktentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit (nächster Termin: 29. Juli 2024).
Unser Tipp:
Innovationsförderung ist ein sehr breites Feld. Wenn Sie eine Idee haben und etwas Neues schaffen möchten, dann sollten Sie verstehen, was im Bereich der öffentlichen Förderung als innovativ angesehen wird und welche Förderoptionen Sie haben, um Ihre Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Das geht weit über das bekannte ZIM-Programm hinaus.
Innovationsbegriff und öffentliche Förderung
Erfahrene Fördermittelexpert:innen kennen das: Irgendwo in den Bewertungskriterien für das Projekt, dass sie gerade auf dem Schreibtisch haben, stehen Sätze wie die folgenden:
- “Beschreiben Sie im Detail den Innovationsgehalt Ihres Vorhabens."
- “Welchen europäischen Mehrwert können Sie mit Ihrem Projekt erreichen?”
- “Zeigen Sie, inwieweit Ihr Fördervorhaben neue Lösungsansätze für das Problem x, y, oder z liefert.”
Was bedeutet das? Insbesondere zwei Aspekte sind für die meisten Förderanträge und konkret damit auch für (fast) jedes Ihrer Projekte daraus abzuleiten:
1. Sie sind aufgefordert, in (fast) jedem Förderantrag auch etwas Neues vorzuschlagen. Das bedeutet nicht, dass Sie immer eine weltverändernde Erfindung anbieten müssen, aber man möchte, dass Sie - egal ob als Wirtschaftsunternehmen oder als zivilgesellschaftliche Organisation - den Innovationscharakter Ihres Förderprojektes klar benennen können. Es ist z. B. möglich, eine gute Praxis, die ein befreundeter Sozialträger im Bereich Migration in Schleswig-Holstein entwickelt und getestet hat, in Bayern neu einzuführen und dafür Förderung zu erhalten. Nicht immer muss das Rad neu erfunden werden, wenn im Förderbereich von Innovationen gesprochen wird.
2. Egal, ob auf nationaler oder auf EU-Ebene: Sie können nicht nur in Förderprogrammen, die ihren Förderfokus explizit auf Innovationen ausrichten, neue Ideen, Praktiken, (Organisations-)Modelle, Bildungsangebote, Prozesse oder Produkte entwickeln, testen oder einführen. Das ist in sehr viel mehr Förderprogrammen möglich und gewünscht als “nur” in den vergleichsweise wenigen, die den Begriff Innovation auch in ihrem Namen führen. Für die meisten Ihrer Ideen gilt sogar, dass diese sich besser mit Hilfe von Förderprogrammen umsetzen lassen, in denen Innovation “nur” ein Aspekt von mehreren bei der Bewertung Ihrer Projektidee ist.
Es kommt also darauf an, das gesamte Förderspektrum in dem Themenbereich, der für Ihre Organisation relevant ist, zu kennen, wenn Sie oder Ihre Kolleg:innen innovative Ideen umsetzen möchten.
Programmbeispiel go-inno
Das Programm go-inno richtet sich an Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft und aus dem Handwerk, die u. a. weniger als 100 Beschäftigte haben. Bei dieser Förderung gibt es keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Die Förderung erstattet bis zu 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen.
Konkret werden externe Management- und Beratungsleistungen (von autorisierten Beratungsunternehmen) von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife einer Innovation gefördert. Dazu kommt die Vorbereitung und die Durchführung von Produkt- sowie technischen Verfahrensinnovationen. Vertiefende Informationen zu go-inno finden Sie hier.
Programmbeispiel IGP (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen)
Der aktuelle Call im Programm IPG mit der Einreichungsfrist 30. April 2024 sucht nach Pionierlösungen und neuen Geschäftsmodellen für "besseres Lernen und Arbeiten”.
Damit gemeint sind z. B.:
- neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen;
- Tools und Designs für Arbeitsplätze / Homeoffice;
- Gamification-Lösungen für (vor)schulische Bildung und Berufsorientierung;
- Innovationen im Bereich “New Work”;
- neue Lernplattformen oder innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten;
- Innovationen für Verbesserungen der Arbeitswelt;
- Innovationen an der Schnittstelle von Bildung und Arbeit;
- neue Methoden des beruflichen Lernens.
Insgesamt fördert das IGP nichttechnische Innovationen mit einer digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Ausrichtung. Das kann z. B. ein kreativwirtschaftliches Konzept, ein neues Organisationsmodell eines Social Start-ups oder ein neues Plattformformat sein. Gefördert werden KMU, gemeinnützige Organisationen und Neugründungen, wobei Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen als Kooperationspartner beteiligt werden können.
Für den Frühsommer ist bereits eine weitere Ausschreibungsrunde in Vorbereitung, mit der der Bereich Gesundheit und Pflege adressiert werden soll. Dabei wird es beispielsweise um innovative Lösungen zur Verbesserung von Versorgung, Prävention und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für Angehörige kranker und pflegebedürftiger Menschen gehen.
Weitere IGP-Calls sind nach aktueller Planung ungefähr im Halbjahresrhythmus zu erwarten. Hier geht es zu weiteren Informationen zum Programm.
Förderbeispiel Forschungszulage
Im Jahr 2020 ist in Deutschland das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft getreten. In Ergänzung zu der umfassenden Zuschussförderung im Bereich Innovation geht dieser Förderansatz einen anderen Weg. Sie können Ihre Forschungsaufwendungen damit steuerlich geltend machen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unternehmensinterne Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für Löhne und Gehälter sowie Aufwendungen für externe Unterstützung (Auftragsforschgung).
Wer wird gefördert?
Unternehmen jeder Größe und Branche mit Sitz in Deutschland. Ebenfalls unterstützt werden FuE-Kooperationen mit anderen Unternehmen oder mit wissenschaftlichen Einrichtungen.
Wie wird gefördert?
Sie beantragen eine Bescheinigung, mit der bestätigt wird, dass Ihr Vorhaben entsprechend innovativ ist. Diese Bescheinigung reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt ein.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren innovativen Vorhaben!
#emcra_Innovationen
Wir befinden uns bei emcra aktuell in einer Phase, in der wir unser zertifiziertes Weiterbildungsprogramm weiterentwickeln. Der Zertifizierungsprozess ist bereits angestoßen und sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind, können wir Ihnen eine größere Auswahl an wichtigem Know-how anbieten.
Schon in wenigen Wochen werden Sie die Möglichkeit haben, in den Bereichen Förderung, Fundraising und Organisationsentwicklung aus einem breiteren Seminar- und Weiterbildungsprogramm auswählen zu können. Ihre Wunschweiterbildung kann noch individueller werden, wobei Sie weiter selbstverständlich aus dem gesamten Fördermittel- und Fundraisingspektrum auswählen können (19 Seminarmodule bzw. vier zertifizierte Weiterbildungen).
Wer sich zuerst einmal einen Überblick z. B. über das gesamte Spektrum der öffentlichen Förderung in Deutschland, Europa und darüber hinaus verschaffen möchte, ist bei unserem neuen Grundlagenseminar Fördermittel 101 genau richtig. Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich den gesamten Fördermittelmarkt systematisch und strategisch erschließen möchten. Egal, wo Sie persönlich, Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen zurzeit stehen.
Sie können wählen: Entweder nehmen Sie online teil (jeweils halbtägig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen von 9.00 bis 13.00 Uhr) oder besuchen uns in Berlin (ein Seminartag in Präsenz).
Wir beraten Sie gerne persönlich, insbesondere auch zu den vielfältigen Möglichkeiten, die Sie nutzen können, um für Ihre Teilnahme an einer emcra Weiterbildung bzw. einem Seminar ebenfalls eine Förderung zu erhalten.
Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesen Angeboten? Bitte kontaktieren Sie uns direkt (030/ 3180 1330) oder per E-Mail an info@emcra.eu. Wir informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann.