Die Sozialwirtschaft stellt einen wichtigen Teil der Wirtschaft in Deutschland dar. Sie erbringt mehr als sieben Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. Mit mehr als 1,6 Millionen Beschäftigten ist die Sozialwirtschaft die zweitgrößte Arbeitgeberin mit stetig wachsenden Aufgabenfeldern. Das ESF-Bundesprogramm „rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft“ unterstützt den zukünftigen Weg der Sozialwirtschaft. Ziel des Förderprogramms ist es, die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen in der Sozialwirtschaft zu verbessern und innovative Konzepte zur Personal- und Organisationsentwicklung zu fördern. Besonderer Bedeutung wird der „Arbeit 4.0 – Personal- und Organisationsentwicklung vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung“ eingeräumt. Was bedeutet die Digitalisierung für die Sozialwirtschaft und wie können die Chancen der digitalen Transformation erprobt und zukünftig gewinnbringend genutzt werden? Hierzu gibt es ein spezifisches Arbeitspapier, das den Themenschwerpunkt näher beschreibt. Unser Tipp: Der fünfte Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren in rückenwind+ startet am 16. Juli 2018. (Frei-)gemeinnützige Träger können sich noch bis zum 21. September 2018 für eine Förderung bewerben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das bedeutet, dass ausgewählte Projektträger in einer zweiten Stufe die Information zur Aufforderung des Hauptantrages erhalten. Dies erfolgt voraussichtlich in der 51. Kalenderwoche. Der Hauptantrag entspricht inhaltlich der Interessenbekundung, ggf. mit Ergänzungen. Im Mittelpunkt steht hierbei vor allem die nachvollziehbare und begründete Budgetkalkulation. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet nach Prüfung abschließend, welche Projekte bewilligt werden und stellt die Zuwendungsbescheide aus. Die Projekte können frühestens am 01. April 2019 starten. Es ist eine maximale Förderlaufzeit von 36 Monaten vorgesehen. Das Projektende ist auf den 30. Juni 2022 datiert. rückenwind+ Projekte können sowohl von einem Träger alleine oder in einem Projektverbund von maximal drei gemeinnützigen Projektpartnern umgesetzt werden. Das Projektvolumen hat weder Mindest- noch Maximalvorgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt durchschnittlich 50 % der zuwendungsfähigen, in besonderen Fällen bis zu 70 % der Gesamtausgaben. Die Projekte können in ganz Deutschland, auch zielgebietsübergreifend, umgesetzt werden. Beachten Sie, dass je Zielgebiet („Stärker entwickelte Region“ bzw. „Übergangsregion“) ein Antrag gestellt werden muss. Entscheidend hierfür ist der Durchführungsort der Maßnahme. Nutzen Sie als Orientierungs- und Handlungshilfe zur Konzeption Ihres eigenen rückenwind+ Projektes auch die Projektlandkarte aus den vorangegangenen Ausschreibungsrunden. Weiterführende Informationen zu dem ESF-Bundesprogramm rückenwind+ sind auf der ESF-Webseite des Bundes sowie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) verfügbar. Dort finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren, die rückenwind+ Förderrichtlinie, die Projektauswahlkriterien sowie weitere Arbeitshilfen zur Planung des eigenen Projektes.
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