emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 03.04.2024

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ESF+ - Was geht noch bis 2027?:

Gefühlt hat die EU-Förderperiode 2021-2027 noch vor gar nicht so langer Zeit begonnen. Trotzdem sollten Fördermittelexpert:innen mit einem Auge schon Richtung 2027 und damit dem Ende der aktuellen Förderperiode blicken. Wir machen das in diesem Fördertipp gezielt für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), weil sich hier noch viele Chancen bieten.

Der ESF+ investiert in uns - in uns Bürger:innen, die in Europa leben und arbeiten. Mit diesem Programm, das allen EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht, möchte die EU ein soziales und inklusives Europa aufbauen. Es werden Projekte gefördert, die zur Verbesserung der Beschäftigungssituation in Europa beitragen und den Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zum lebenslangen Lernen erleichtern. Außerdem fördert das Programm soziale Inklusion und die Bekämpfung von Armut. Wichtig ist dem ESF+ dabei immer eines: Der Mensch muss im Mittelpunkt der Projektidee stehen! In Deutschland gibt es den ESF+ auf Bundes- und Landesebene.

Warum ist jetzt die richtige Zeit für einen genauen Blick auf den ESF+? Umfangreichere ESF+ Projekte haben in der Regel eine Dauer von drei Jahren. Die Projekte müssen nicht genau an Silvester 2027 abgeschlossen sein, aber in den Jahren 2028 / 2029 kommt auch der ESF+ der aktuellen Förderperiode an sein Ende. Das bedeutet: Jetzt bzw. in 2025  haben Sie für viele interessante ESF+ Programme die letzte Chance, dreijährige Projekte zu beantragen und umzusetzen. Für beliebte ESF+ Förderprogramme, wie z. B. rückenwind3 oder die ESF-Sozialpartnerrichtlinie, heißt das wiederum, dass wir in diesem und dem nächsten Jahr mit den letzten Förderaufrufen rechnen können. Danach bieten sich in vielen anderen Förderbereichen - sowohl auf der Bundes- als auch auf der EU-Ebene - weiterhin genügend interessante Förderoptionen, aber beim ESF+ ist erst einmal weitestgehend Pause.

 

 

Unser Tipp:

Wir zeigen Ihnen in diesem Fördertipp, was jetzt noch im ESF+ möglich ist. Nutzen Sie diese Chance und starten Sie nochmal durch mit dem ESF+.

 

Aktuelle Fördermöglichkeiten im ESF+ Bund

Auf der Webseite des ESF+ Bund finden Sie eine Übersicht über offene Ausschreibungen sowie Informationen zu geplanten Aufrufen. 

Aktuell gibt es im ESF+ auf Bundeseben folgende Förderaufrufe:

rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Im Programm rückenwind3 wurde gestern der 5. Förderaufruf veröffentlicht. Dieser Förderaufruf hat den thematischen Schwerpunkt „Ökologische Nachhaltigkeit und grüne Kompetenzen“, es sind jedoch auch weiterhin Projektanträge in den anderen Kernbereichen der rückenwind-Förderung möglich. Positiv ist: Sie haben ausreichend Zeit, einen guten Antrag zu erarbeiten. Die Deadline für die Einreichung einer Interessenbekundung ist der 30. August.2024.

Win-Win - Durch Kooperation zur Integration

Im Gegensatz zu rückenwind3 ist hier die Zeit für die Erarbeitung eines Antrages fast abgelaufen (Antragsfrist: 12. April 2024). Wer nicht bereits mitten in der Antragsentwicklung steckt, sollte damit auch nicht mehr beginnen. In etwas mehr als einer Woche lässt sich ein ausgefeilter Antrag, der Chancen auf eine Förderung haben soll, in der Regel nicht erstellen. 

Worum geht es bei diesem Programm? “Win-win” zielt darauf ab, die soziale Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen auch männliche neu zugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige.

EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer

Ziel des vom BMWK verantworteten EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. EXIST unterstützt Hochschulabsolvent:innen, Wissenschaftler:innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen. Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12. 2027 gestellt werden.  

Der Programmbereich EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Dabei sollen Arbeitsplätze geschaffen und nachhaltig gesichert werden.

Der Programmbereich EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Existenzgründer:innen und Hochschulen dabei, Gründungsideen zu realisieren. 

Im ersten Halbjahr 2024 soll zudem ein weiterer Aufruf im Programm JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa veröffentlicht werden. Mit JUVENTUS werden transnationale Mobilitätsmaßnahmen für benachteiligte junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gefördert. Weitere Informationen zum Programm finden Sie in einem unserer früheren Fördertipps.

 

Ohne Zeitdruck: Lassen Sie Ihre Organisation beraten - gefördert vom ESF+

Bei der INQA-Förderung gibt es glücklicherweise keine kurzfristige Antragsfrist. Trotzdem raten wir allen, die sich dafür interessieren, sich zeitnah mit dieser Förderung zu beschäftigen. 

Das INQA-Coaching hilft Unternehmen und gemeinnützig aktiven Organisationen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden.

Sie können durch das Programm eine attraktive Beratungsförderung in Anspruch nehmen, um gemeinsam mit Ihrem Team die Herausforderungen der Arbeitswelt zu meistern und sich für die Zukunft besser aufzustellen. Organisationen und Unternehmen können mit 80 % Förderung rechnen, wenn sie die Fördervoraussetzungen für das INQA-Coaching erfüllen. Das ganze wird gefördert vom ESF+ sowie vom BMAS. 

Ist INQA-Coaching interessant für Sie? Dann finden Sie weitere Infos sowie eine ganze Palette hilfreicher Links in einem unserer früheren Fördertipps

Auch wir bei emcra haben drei zertifizierte INQA-Coaches und helfen Ihnen gerne weiter bei Fragen rund um das Thema INQA-Coaching oder einer konkreten Beratungsanfrage. 

 

Was geht noch bis 2027 im ESF+ auf Bundesebene?

Auf der Webseite des ESF+ Bund finden Sie einen Überblick über alle ESF+ Bundesförderprogramme der EU-Förderperiode 2021-2027. Einige dieser Programme haben über den Förderzeitraum mehrere Förderaufrufe veröffentlicht. Von welchen können wir erwarten, dass sie dies nochmal tun, bevor die Förderperiode zu Ende geht?

Grundsätzlich sollten Sie prüfen, in welchem der bekannten ESF+ Bundesprogramme Sie Ihr Vorhaben platzieren möchten. Kontaktieren Sie dann die jeweiligen Ansprechpersonen, um herauszufinden, ob bis 2027 noch Förderaufrufe geplant sind. Es ist zudem sinnvoll, die jeweiligen Programm-Newsletter - soweit vorhanden - zu abonnieren, um als erstes von neuen Förderaufrufen zu erfahren.

Wir erfahren über unsere Netzwerke sowie den Kontakt zu den Vergabestellen, was im ESF+ bis 2027 noch geplant ist. Gerne teilen wir unser aktuelles Wissen mit Ihnen: 

Im Programm Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) ist voraussichtlich für Juli / August 2024 ein weiterer Förderaufruf geplant. Sie können allerdings bereits eine Interessenbekundung einreichen und sich vorab von der Regiestelle beraten lassen.

Im ESF+ Programm ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken soll ab Juni 2025 eine zweite Förderphase durchgeführt werden. Nähere Informationen diesbezüglich können wir im Sommer 2024 erwarten. Das Programm unterstützt gezielt Familien, die bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder Hilfe brauchen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau von Netzwerkstrukturen für Familien in besonderen Lebenslagen, wie beispielsweise Familien mit Fluchterfahrung.  

Auch für das Programm Nachhaltig im Beruf - zukunftsorientiert ausbilden wird zurzeit die zweite Ausschreibung vorbereitet. Es sollen hier bis zum Sommer 2024 weitere Informationen veröffentlicht werden. Gefördert werden Projekte, die innovative Qualifizierungsansätze dafür finden, Betriebe bei den Herausforderungen der nachhaltigen Transformation zu unterstützen. Es stehen also im Vergleich zu den aktuell geförderten Projekten stärker entwicklungs- und erprobungsfokussierte Vorhaben im Fokus. Tipp: Wer den Newsletter abonniert, erhält schon vor offizieller Veröffentlichung des zweiten Förderaufrufs eine Benachrichtigung.  

Im Programm Zukunft der Arbeit werden noch regelmäßig Richtlinien zur Förderung von Forschungsprojekten veröffentlicht. Konkrete Termine stehen derzeit nicht fest, werden aber bald bekannt gegeben.  

Zudem ist ein weiterer Aufruf im Programm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit in Planung. Kontaktieren Sie den Fördermittelgeber, um sich in einen Verteiler für interessierte Personen / Institutionen einschreiben zu lassen. Auf diesem Weg werden Sie direkt über den neuen Förderaufruf informiert. 

Außerdem sollten Sie bis zum Ende der aktuellen EU-Förderperiode regelmäßig die Webseite des ESF+ Bund auf ganz neue Ausschreibungen hin überprüfen. Insbesondere am Ende von EU-Förderperioden passiert es immer wieder, dass kurzfristig neue Ausschreibungen mit dann meist interessanten alternativen Schwerpunktsetzungen veröffentlicht werden. In der Regel werden dafür Restmittel verwendet, die am Ende der auslaufenden Förderperiode ggf. noch zur Verfügung stehen. Oftmals handelt es sich um Pilotausschreibungen, mit denen z. B. schon neue Förderansätze für die nächste EU-Förderperiode von 2028-2034 getestet werden.

 

Nicht zu unterschätzen: Der ESF+ auf Landesebene

Ein großer Teil des ESF+ Budgets für Deutschland fließt in die 16 Bundesländer. Jedes Bundesland hat ESF+ Mittel, um auf spezifische arbeitsmarktrelevante Herausforderungen vor Ort reagieren zu können. 

Verantwortlich für die ESF+ Landesförderung sind die jeweils zuständigen Fachministerien:

Sie finden auf der Webseite Ihres Bundeslandes Informationen über offene Ausschreibungen im Landes-ESF+. Prüfen Sie also auch auf dieser Ebene, was aktuell möglich ist! 

In Berlin wurde beispielsweise die Investitionsbank Berlin (IBB) von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beauftragt, den ESF+ zu verwalten. Auf der Webseite der IBB finden Sie daher Informationen über offene Ausschreibungen. Aktuell ist z. B. das Programm Lokale Förderung sozialer Integration - Projekttyp B noch bis zum 30. September 2024 geöffnet. Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Entwicklung sozial-innovativer Lösungsansätze für Armutsbekämpfung und soziale Inklusion in Berlin. 

Ein zweites Beispiel: In NRW gibt es zurzeit einen spannenden Aufruf zum Thema Fachkräftesicherung: “Kooperationsbüros für Zukunftscampus Berufliche Bildung”. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung, die Bildungsangebote für die Zukunft modellhaft erproben möchten. Interessenbekundungen können noch bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden. Weitere Infos finden Sie hier

 

Und abschließend noch ein wenig Strategie!

Prüfen Sie für den ESF+ auf Bundes- und auf Landesebene für Ihren Arbeitskontext und Ihre Zielgruppe, welche Möglichkeiten es bis 2027 noch gibt.

Das bedeutet konkret:

  1. Schauen Sie sich die Liste der ESF+ Bundesprogramme 2021-2027 an und identifizieren Sie für sie relevante Programme. Fragen Sie bei den angegebenen Ansprechpersonen nach, ob weitere Förderaufrufe bis 2027 geplant sind.

  2. Prüfen Sie die ESF+ Webseite Ihres Bundeslandes. Treten Sie auch hier in Kontakt mit den Verantwortlichen, um herauszufinden, ob für Ihr Themenfeld noch interessante Förderprogramme oder Förderaufrufe bis 2027 veröffentlicht werden.

  3. Nehmen Sie an ESF+ Informationsveranstaltungen von Bund oder Land teil, um von kurzfristigen Neuerungen zu erfahren. Informationen zu solchen Veranstaltungen finden Sie auf den Webseiten der Programme sowie im Newsletter oder via Social Media. 

Kurzum: Setzen Sie sich jetzt mit dem ESF+ nochmals detailliert auseinander und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Ganz nach dem Motto: Wenn nicht jetzt, wann dann?

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren ESF+-Anträgen bis 2027! 

 

#emcra_und_der_Förderperiodenwechsel

Mit einem Auge in Richtung Ende der laufenden EU-Förderperiode zu blicken, ist für emcra nichts Neues. Jeder Wechsel einer Förderperiode ist für (EU-)Fördermittelmanager:innen eine besonders spannende Zeit. Gut zu wissen: Obwohl es immer wieder interessante Neuerungen gibt, bleibt doch vieles beim Alten. So wird es auch wieder ab 2028 sein. 

Eines ist wichtig: Sie sollten sich gut auf den Wechsel der EU-Förderperiode vorbereiten. Das bedeutet zu prüfen, welche EU-Förderprogramme noch bis zum Ende des Jahres 2027 fördern. In der Regel bieten die “Brüsseler Aktionsprogramme” (CERV, Erasmus+, LIFE etc.) fast bis zum Ende einer Förderperiode laufend weiter Förderoptionen. Diese Programme starten meist auch recht zügig in der neuen Förderperiode mit den ersten Ausschreibungen. Dagegen gibt es bei den “nationalen Förderfonds” der EU (ESF+, EFRE etc.) regelmäßig eine größere Förderlücke. Zum Ende einer Förderperiode sind viele nationale Programmbudgets ausgeschöpft und bevor es in der folgenden EU-Förderperiode mit dem ERFE oder dem ESF+ wieder losgeht, dauert es meist mindestens ein Jahr. 

Diese und weitere grundlegende Fakten und Rahmenbedingungen der öffentlichen Förderwelt sollten Sie kennen. Sie sind dann in der Lage, bessere strategische Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie wissen möchten, wie z. B. die Brüsseler Förderwelt strukturiert ist, dann erfahren sie hier sehr schnell die wichtigsten Fakten über die drei zentralen Bereiche der EU-Förderung. 

Wir legen bei emcra in unserem Weiterbildungsangebot einen besonderen Fokus auf die methodischen Kompetenzen, die (EU-)Fördermittelmanager:innen benötigen, um langfristig erfolgreich Fördermittel zu nutzen. Wer sich mit den Charakteristika und mit den Konstanten des gesamten Fördersystems gut auskennt, ist nämlich eindeutig im Vorteil. Eine Abkürzung zu diesem Wissen bietet unser neues Grundlagenseminar Fördermittel 101. Wenn Sie sich nach dem Seminar für die Teilnahme an einer zertifizierten emcra Weiterbildung entscheiden, dann verrechnen wir Ihren Seminarbeitrag gerne mit den Kosten Ihrer Weiterbildung.

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