ESF-Bundesprogramm „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ – Dritte Förderrunde

21.09.2016, 16:31

Das Bundesprogramm „JOBSTARTER plus – für die Zukunft ausbilden“ speist sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist die Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung und die Erschließung neuer Fachkräftepotenziale. Gefördert werden innovative Konzepte und Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung, durch die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Fachkräfte gewinnen und sich neue Zielgruppen erschließen können.

Mit dem ESF-Bundesprogramm werden folgende bundespolitische Initiativen und Strategien flankiert: Allianz für Aus- und Weiterbildung“, „Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung“ zur Stärkung der Bildungschancen und Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem und die BMBF-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“.

Unser Tipp: Derzeit ist die dritte Förderrunde in der laufenden EU-Förderperiode 2014-2020 offen. Projekte können in den Förderlinien „Ausbildung in Klein- und Kleinstunternehmen stärken“ (Teil A) und „Aus- und Weiterbildung in der „Wirtschaft 4.0“ – Unterstützungsstrukturen für KMU im Anpassungsprozess der betrieblichen Ausbildung“ (Teil B) gefördert werden. Es gelten jeweils unterschiedliche Einreichfristen und Antragsmodalitäten.

Schwerpunkt der Förderlinie A „Ausbildung in Klein- und Kleinstunternehmen stärken“ ist die Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen, um die betriebliche Ausbildungsbeteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen auszubauen (Betriebe mit bis zu 49 bzw. neun sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen). Die Unterstützungsleistungen umfassen u. a. die Einrichtung von Ausbildungsplätzen, die Bewerbung des Ausbildungsangebots und Platzierung am regionalen Ausbildungsstellenmarkt, die Auswahl geeigneter BewerberInnen sowie die Unterstützung bei der Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung. Dabei können auch Projekte gefördert werden, welche die Aktivitäten des sogenannten „Externen Ausbildungsmanagements (EXAM)“ in bestimmten Regionen und / oder Branchen ergänzen. Die Projekte sind regional ausgerichtet und basieren entsprechend auf einer engen Kooperation mit der lokalen Wirtschaft sowie weiteren relevanten Akteuren der Berufsbildung vor Ort. Die Förderung (Personalausgaben, Ausgaben für projektbezogene Reisen) kann bis zu 500.000 Euro bei einer maximalen Projektlaufzeit von 36 Monaten umfassen. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01. März 2017. Das Projektkonzept für die Förderlinie A muss bis zum 20. Oktober 2016 eingereicht werden.

Im Rahmen der Förderlinie B „Wirtschaft 4.0“ – Unterstützungsstrukturen für KMU im Anpassungsprozess der betrieblichen Ausbildung werden Projekte gefördert, welche die Themen duale Ausbildung, personelle Anforderungen in Zeiten des technologischen Wandels sowie Automatisierung bzw. Digitalisierung von Arbeitsprozessen verbinden. Hierbei sollen Ergebnisse bestehender Forschungsarbeiten zum Thema Digitalisierung der Arbeitswelt Berücksichtigung finden. Das Aufgabenspektrum der geplanten Projekte könnte z. B. die Entwicklung und Erprobung geeigneter Beratungsangebote (Besetzung offener Ausbildungsstellen, Koordination von Verbundsausbildung etc.) sowie die Begleitung der Betriebe bei der konkreten Anpassung ihrer Aus- und Weiterbildungsaktivitäten umfassen. Dazu kann auch die Beratung und Unterstützung der KMU bei der Qualifizierung von AusbilderInnen in Bezug auf die spezifischen Anforderungen der Digitalisierung gehören. Auch hier beträgt die maximale Projektlaufzeit 36 Monate. Gefördert werden förderfähige Ausgabenpositionen, die zur Erreichung der Projektziele notwendig sind. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Eine Projektskizze ist spätestens bis zum 24. November 2016 einzureichen.

Weiterführende Informationen (Förderbekanntmachung Teil A und B, Projektauswahlkriterien, Standortkarte laufender Projekte) finden Sie auf der zentralen ESF-Webseite des Bundes. Darüber gelangen Sie auch auf die Programmwebseite von „JOBSTARTER plus“.

Potenzielle Antragstellende können sich zur Klärung von Fragen zu dem aktuellen Aufruf an die „JOBSTARTER“-Regionalbüros wenden, deren Zuständigkeit nach Bundesländern aufgeteilt ist. Die Regionalbüros sind für die Betreuung der Projekte und für projektübergreifende Tätigkeiten zuständig.

Einen gut strukturierten Überblick über alle aktuellen ESF-Bundesprogramme sowie die beteiligten Bundesministerien bietet darüber hinaus das interaktive PDF-Dokument „Europäischer Sozialfonds (ESF) auf Bundesebene 2014-2020“.

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