ELER-Schwerpunkte und aktueller Aufruf des Bundes zur Digitalisierung in ländlichen Räumen

15.03.2017, 10:13

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird in Deutschland auf der Ebene der Bundesländer umgesetzt. Für die aktuelle EU-Förderperiode 2014-2020 stehen bundesweit rund 9,44 Mrd. Euro an ELER-Mitteln zur Verfügung  (vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Das eigentliche Investitionsvolumen ist jedoch wesentlich höher, weil das EU-Geld mit nationalen Mitteln von Bund, Ländern und Kommunen kofinanziert werden muss.

Insgesamt deckt der ELER ein breites Förderspektrum ab. Dabei unterscheiden sich die Förderschwerpunkte nach den regionalen Gegebenheiten, den verfügbaren Mitteln und politischen Prioritäten in den einzelnen Bundesländern.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Förderbereichen, die vom ELER abgedeckt sind:

  • Beratung landwirtschaftlicher Betriebe und ländliche Berufsbildung (Qualifizierungsmaßnahmen, Coaching)
  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Betriebsmodernisierung und –umstrukturierung,  Neu- und Ausbau)
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Förderung der biologischen Vielfalt, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung)
  • Diversifizierung in nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten (Verarbeitung / Vermarktung, Ausbau von Dienstleistungen, spezifische Maßnahmen für Frauen von Landwirten)
  • Ländlicher Tourismus und Kulturerbe
  • Dorfentwicklung
  • Bildung und Bildungsinfrastruktur, inkl. Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Gesundheit in ländlichen Räumen sowie wohnortnahe medizinische Versorgung

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt im ELER ist die Grundausstattung mit Breitbandinfrastruktur. Ziel ist, die private und berufliche Nutzung des Internets auch in ländlichen Gebieten flächendeckend zu gewährleisten und somit standortbedingte Nachteile von dörflichen Strukturen auszugleichen.

Unser Tipp: Der ELER bietet viele Fördermöglichkeiten für Gemeinden und Gemeindeverbände, Landwirtschafts- und Forstbetriebe, Erzeugergemeinschaften, Beraterdienste für Landwirte und Waldbesitzer, (Umwelt-)Organisationen sowie Wirtschafts- und Sozialpartner in ländlichen Regionen. Über viele ELER-Programme können neben Unternehmen auch Privatpersonen gefördert werden.

Sie können die Webseite der Deutschen Vernetzungsstelle ländliche Räume (dvs) als zentralen Anknüpfungspunkt für die Recherche nach Fördermöglichkeiten im ELER in den Bundesländern nutzen.

Im Bereich der ländlichen Entwicklung werden neben dem ELER auch weitere Programme zu gesellschaftspolitisch und wirtschaftlich relevanten Themen von Bund und Ländern aufgelegt. So hat beispielsweise die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aktuell den Aufruf „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ veröffentlicht. Die Einreichfrist endet am 31. Mai 2017. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung (BULE)“.

Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Digitalisierung, die beispielhafte Herausforderungen in ländlichen Regionen angehen sowie regionale Bedarfe und Gegebenheiten berücksichtigen. Neben der (Weiter-)Entwicklung passgenauer technischer Lösungen ist die Akzeptanz und tatsächliche Nutzung solcher neuen Anwendungen durch die ländliche Bevölkerung zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Aufrufs werden gezielt Projekte gesucht, die zur Lösung eines konkreten Problems in einer ländlichen Region beitragen. Eine feste Förderkulisse ist in dem Aufruf bewusst nicht benannt worden, da auch Projekte in einer Stadt große Wirkung auf das ländliche Umfeld erzielen kann.

Von besonderem Interesse sind dabei folgende Themen im Kontext digitaler Anwendungen:

  • Nahversorgung (Versorgungslücken schließen, lokalen Einzelhandel stärken)
  • Mobilität (Neuorganisation des Transports von Waren und Personen)
  • Gesundheitsversorgung (Ausbau und Nutzung von Telemedizin)
  • Mobiles, ortsunabhängiges Arbeiten und Fachkräftegewinnung (Flexibilisierung der Arbeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
  • Qualifizierung und Bildung (innovative digitale Bildungsprojekte, Sensibilisierungsmaßnahmen und Qualifizierung von NutzerInnen)
  • Ehrenamt (Internettechnologie und digitale Kommunikation zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und von Vereinen)
  • Lösungen zum Umgang mit dem demografischen Wandel (Leben im Alter, soziales Leben in einer Region mit stark rückläufigen Einwohnerzahlen)

Anträge stellen können in der Regel neben Gemeinden, Städte und Landkreise auch Unternehmen und Organisationen, Verbände, Hochschulen und weitere Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit in Deutschland. Aufgrund der modellhaften Ausrichtung des Aufrufs kann in Ausnahmefällen ein Vorsitzender oder ein Sprecher einer Initiative ohne eigene Rechtsform als Antragsteller fungieren.

Die Zuwendung umfasst bis zu 200.000 Euro bei einem Projektzeitraum von maximal 36 Monaten, wobei auch kleinere Projektvorhaben gefördert werden können. Es wird erwartet, dass die AntragstellerInnen Eigenmittel einbringen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe muss eine Projektskizze von maximal 8 Seiten (ohne Anlagen) eingereicht werden. Bei erfolgreicher Prüfung werden Sie aufgefordert einen Vollantrag einzureichen.

Informationen und relevante Ausschreibungsunterlagen zum Aufruf „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). 

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