emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 30.08.2023

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Personalpolitik nachhaltig gestalten, Weiterbildungsstrukturen aufbauen:


Unsere Arbeitswelt befindet sich mit dem demografischen, digitalen und ökologischen Wandel mitten in Veränderungen, die sich auf nahezu alle Branchen auswirken. Das ESF Plus-Programm “Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)" hat in diesem Kontext seinen bereits dritten Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht. Sie haben vom 14. August bis 13. Oktober 2023 die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen.

 

Ziel des Programms ist es, die sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt zu stärken. Also konkret: eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu fördern. 

 

Der zentrale Ansatz, um dieses Ziel zu erreichen, ist der Aufbau von Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und Organisationen. Hierbei soll insbesondere die gleichberechtigte und existenzsichernde Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gestärkt werden. Durch eine nachhaltige Personalpolitik werden so die beruflichen Handlungskompetenzen der Mitarbeiter:innen erhalten und gefördert und langfristig die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen verbessert. 

 

Verantwortlich für die ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit dem Programm setzt das Ministerium auf nachhaltige und hochwertige Beschäftigung sowie auf Gründungen und Unternehmertum. Gleichzeitig reagiert man auf die Veränderungen und Herausforderungen unserer gegenwärtigen Arbeitswelt.

 

Umgesetzt wird das Programm vom BMAS in enger Kooperation mit der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Es ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms “Fachkräfte sichern: weiterbilden und Gleichstellung fördern” aus der Förderperiode 2014-2020. 

 

Unser Tipp:

Die Laufzeit der ESF-Sozialpartnerrichtlinie endet mit der aktuellen Förderperiode am 31.12.2027. Der Förderrichtlinie ist zu entnehmen, dass ein- bis zweimal jährlich ein Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht werden soll. Das zeigt die Relevanz des Themas für die gesamte Förderperiode im ESF+.

Aber warum warten, wenn Sie direkt durchstarten und das Programm bis 2027 noch mehrfach nutzen können? Daher: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter:innen weiterbilden und grundsätzlich die Personalpolitik in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation voranbringen möchten, dann ist jetzt der Moment, aktiv zu werden. 

Nutzen Sie den aktuellen dritten Aufruf und gehen Sie einen Schritt weiter - entwickeln Sie Ihr Team und stärken Sie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Organisation bzw. Ihres Unternehmens. Unser Fördertipp verrät Ihnen, was das Programm alles kann, wie Sie jetzt am besten starten und wo Sie weitere Informationen finden. Viel Spaß beim Informieren!


Fachkräfte sichern - Personal weiterbilden - Die Ziele der ESF-Sozialpartnerrichtlinie

Betriebe müssen Fachkräfte sichern und (weiter)entwickeln, vorhandene Potenziale der Beschäftigten sollen genutzt und an die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Um Flexibilität, Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe in der Arbeitswelt zu fördern, brauchen wir eine starke und nachhaltige Personalpolitik sowie Unternehmenskultur.

 

Der Wandel der Arbeit kann nur integrativ gestaltet werden, wenn neue, innovative und kreative Geschäfts- und Organisationsmodelle erprobt und angewendet werden. Um dabei Interessen von Betrieben und Beschäftigten in Einklang zu bringen, passgenau Qualifizierungsbedarfe und -angebote zu identifizieren und die Motivation der Beschäftigten zu stärken, bedarf es einer sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt. 

 

Diese möchte die ESF-Sozialpartnerrichtlinie durch konkrete Ziele unterstützen und fördern:

 

  • Personalentwicklungs- sowie Weiterbildungsstrukturen sollen nachhaltig aufgebaut und gefördert werden.

  • Neue Arbeitsformen und Arbeitsmodelle sollen erprobt werden.

  • Die qualifikationsgerechte und existenzsichernde Erwerbsbeteiligung von Frauen soll erhöht werden. 

  • Durch einen besseren Zugang und bedarfsgerechte Angebote soll die Weiterbildungsbeteiligung in KMU gestärkt werden.

  • Bisher benachteiligten Gruppen wie beispielsweise Teilzeitbeschäftigten, Geringqualifizierten, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung soll der Zugang zu Weiterbildung durch bedarfsgerechte Angebote erleichtert werden.

 

Zur Umsetzung der Ziele werden Projekte gefördert, die mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz, auf eines der vier folgenden Handlungsfelder bezug nehmen:

 

  • Weiterbildung im Wandel fördern,

  • Gleichstellung gestalten,

  • Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU,

  • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung

    und/oder Gleichstellung.

 

 

Sozialpartnerschaftlich - What's that?

 

Alle Projekte, die Förderung durch die ESF-Sozialpartnerrichtlinie erhalten, müssen in der Projektplanung und  -umsetzung sowie im Transfer der Projektergebnisse einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz verfolgen. Das bedeutet, dass Sie relevante Sozialpartner und Betriebsparteien in Ihr Projekt einbinden, konkret also: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die die Interessen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber vertreten. Die Art und Weise, wie Sie das konkret erreichen, sollte im Interessenbekundungsverfahren gut dargelegt sein. Prüfen Sie die Auswahlkriterien für das Interessenbekundungsverfahren, um eine Idee davon zu bekommen, wie Sie Ihre Sozialpartner ins Projekt einbeziehen können. 

 

Kurz ein genereller Tipp: Auswahlkriterien gibt es grundsätzlich in jedem Förderprogramm - nicht nur in der ESF-Sozialpartnerrichtlinie. Sie finden diese Kriterien in der Förderrichtlinie und teilweise online auf der Webseite des jeweiligen Programms. Sie sollten diese Kriterien kennen - das erleichtert den gesamten Antragsprozess und erhöht Ihre Förderchancen! 

 

Für den aktuell offenen Aufruf in der ESF-Sozialpartnerrichtlinie müssen Sie außerdem wissen, dass zum Zeitpunkt der Interessenbekundung bereits Absichtserklärungen (Letters of Intent) von den im Projekt beteiligten Sozialpartnern vorzulegen sind.  

 

 

Die Fakten!

 

Wenn Sie sich eine Förderrichtlinie genauer ansehen, dann wird einer Ihrer ersten Blicke auf das Thema “Antragsberechtigung” gerichtet sein. Hier zeigt sich schnell, ob das Programm für Sie als Antragsteller:in in Frage kommt oder nicht. Wenn nicht, müssen Sie natürlich nicht direkt die Flinte ins Korn werfen - ggf. lohnt sich eine Kooperation mit einem Partner, der den Antrag stellt und Sie mit ins Projektteam aufnimmt? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. 

 

In der ESF-Sozialpartnerrichtlinie sind Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland antragsberechtigt. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden. Die öffentliche Verwaltung ebenso wie natürliche Personen sind allerdings von der Förderung ausgeschlossen. 

 

Gefördert werden in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Die Fördersumme ist auf maximal 2 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt. Weitere Details zum Budget in den verschiedenen Handlungsfeldern finden Sie auf Seite 5 in der Förderrichtlinie. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung des Projektes sichergestellt werden, das bedeutet, Antragsteller:innen müssen einen Nachweis über den zu erbringenden Eigenanteil vorlegen. 

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bis zum 13. Oktober ist das Interessenbekundungsverfahren geöffnet. Wenn Sie sich hieran fristgerecht beteiligen und eine positive Rückmeldung erhalten, werden Sie für den Vollantrag “freigegeben”. Die Auswahlkriterien und Gewichtung der Bewertung für das Interessenbekundungsverfahren finden Sie auf Seite 9 in der Förderrichtlinie. Sie reichen Ihre Interessenbekundung online im Förderportal Z-EU-S ein. 

 

Für den Aufruf ist außerdem wichtig, dass nur Projektvorhaben förderfähig sind, die einem der vier Handlungsfelder des Programms zugeordnet werden können und damit einen Beitrag zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und der Anpassung der Beschäftigten und Unternehmen sowie Organisationen an den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel leisten. 

 

 

Jetzt durchstarten - Webseiten, Ansprechpartner und Erklärvideos

 

Einen guten Überblick über alles Wissenswerte bietet Ihnen die Webseite des Förderprogramms. Sie finden dort  beispielsweise alle notwendigen Links rund um den dritten Förderaufruf: Link zum Förderportal Z-EU-S, Link zur Programmwebseite im ESF-Portal, Link zur Förderrichtlinie, Leitfäden und Informationsblätter. Super übersichtlich alles an einem Ort. Sie finden auf der Programmwebseite außerdem ein Erklärvideo mit allen wichtigen Infos zur ESF-Sozialpartnerrichtlinie. 

 

Sie suchen gute Praxisbeispiele? Lassen Sie sich inspirieren und durchforsten Sie die bereits durchgeführten Projekte. 

 

Die Kontaktstelle für das Förderprogramm ist die ESF-Regiestelle “Wandel der Arbeit”. Die Bewilligungsbehörde und Ansprechstelle für administrative Fragen und Fragen zu den Förderbedingungen ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die Kontaktdaten finden Sie auf der ESF+ Bund Webseite.

 

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Gestaltung Ihrer zukünftigen Arbeitswelt mithilfe eines sozialpartnerschaftlichen und innovativen Ansatzes! 

 

 

#Weiterbildung_bei_emcra

 

Als zertifizierter Weiterbildungsanbieter bieten wir praxisnahe Weiterbildungen in den Bereichen nationale und europäische Förderung, Fundraising und Organisationsentwicklung an. Und das sehr erfolgreich seit über 20 Jahren. Neben den Inhalten unserer Weiterbildungen und Seminare entwickeln wir auch unser Konzept immer wieder weiter, um dem Bedarf unserer Kunden gerecht zu werden und das Beste für diese herauszuholen!

 

Zum Beispiel haben wir unsere Zertifizierung angepasst und erweitert, um es Ihnen zu ermöglichen, aus dem gesamten emcra Fördermittel- und Fundraising Know-how, Ihre individuelle Wunschweiterbildung zusammenzustellen. Wir können mit Ihnen gemeinsam alternativ zur Teilnahme an einer unserer klassischen Weiterbildungen Ihre persönliche Weiterbildung so kreieren, dass Ihre Vorkenntnisse berücksichtigt und konkret dort die Wissenslücken aufgefüllt werden, wo Sie es wünschen. Das ganze funktioniert in der Praxis sehr gut, zumindest wenn man dem Feedback unserer Alumni vertraut.

 

Und das Beste ist: Sie können alle Ihre (Wunsch-)Weiterbildungen und Seminare bis zu 100 % gefördert besuchen. Arbeitgeber:innen können außerdem Lohnkostenzuschüsse für den Zeitraum einer Weiterbildung ihrer Beschäftigten bei emcra erhalten (bis zu 75% des Arbeitgeberbruttos). Wir beraten Sie hierzu gerne!

 

Auch für das emcra Team ist Weiterbildung wichtig. Wir bilden uns insbesondere durch die Teilnahme an EU-Projekten weiter. Der Austausch mit Expert:innen aus Europa zu unterschiedlichen Themen wie “digitale Transformation”, “inklusive Führung” oder “Europäisierung”, ist sehr wertvoll. Das emcra Team entwickelt sich so inhaltlich und auch methodisch weiter. Das Lernen über Grenzen hinweg in Europa wird von uns als großer Mehrwert betrachtet. 

 

Neben den EU-Projekten bilden sich auch einzelne emcra Mitarbeiter:innen weiter. So hat z. B. Heike im Frühjahr 2023 an drei Soziokratie-Seminaren in Österreich teilgenommen. 

 

 

Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesen Angeboten? Bitte kontaktieren Sie uns direkt (030/ 3180 1330) oder per E-Mail an info@emcra.eu. Wir informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann.

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