Warum hat mir das bisher noch niemand gesagt? Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer:innen

07.09.2023, 11:39

 

Ja, es gibt Bildungsgutscheine für Arbeitnehmer:innen! Auch wenn uns das in der Telefonberatung kaum jemand glauben mag: Arbeitnehmer:innen können sich über das Qualifizierungschancengesetz - kurz QCG - für die Teilnahme an einer emcra-Weiterbildung fördern lassen. Sie können sich sogar aus unserem gesamten zertifizierten Weiterbildungskatalog genau Ihre passende Wunschweiterbildung zusammenstellen.  

Gefördert werden nicht nur bis zu 100% der Weiterbildungskosten, sondern auch bis zu 75% des Gehalts der Teilnehmenden (Arbeitgeberbrutto) in der Zeit, in der die Weiterbildung stattfindet. Besonders interessant ist, dass sich Arbeit und Weiterbildung meist gut miteinander verbinden lassen. Eine klassische Win-Win-Situation für Arbeitnehmer:innen und für Arbeitgeber:innen.  

Allerdings sollten Sie schnell handeln, weil der Gesetzgeber aktuell daran arbeitet, die Förderbedingungen wieder etwas zu verschlechtern. Wer nicht warten möchte, ruft uns einfach schnell an und vereinbart einen individuellen Beratungstermin. 

Oder Sie nutzen unsere kostenfreie Online-Informationsveranstaltung: 


Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer:innen:
Warum Sie schnell handeln sollten (mit allen Vorteilen für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmergeber:innen) 

Wann: Dienstag, den 24. Oktober, von 15 – 16 Uhr
Wo: online via Zoom 

Wir zeigen Ihnen, wie die Weiterbildungsförderung via QCG grundsätzlich funktioniert. Außerdem teilen wir unsere mehrjährigen Erfahrungen in der Förderung von Weiterbildungen und insbesondere zur QCG-Förderung in der emcra School of Funding and Change mit Ihnen. 

Wenn Sie unsere Tipps & Tricks beachten, dann wird Ihr Weg zu einer geförderten Weiterbildung bei emcra sehr viel leichter.  

Sichern Sie sich Ihren Platz und melden sich direkt kostenfrei hier an!

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: info@emcra.eu oder telefonisch 030 31801330.

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