Win-Win-Fördergelegenheiten im ESF+

01.03.2023, 11:25

 

Es gibt News aus der ESF Plus-Welt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie “Win-Win - Durch Kooperation zur Integration” veröffentlicht. “Win-Win” ist ein ESF Plus-Programm, das darauf abzielt, die soziale Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Zur Zielgruppe zählen auch männliche neu zugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. 

“Win-Win” möchte Perspektiven schaffen und die soziale sowie ökonomische Teilhabe junger Männer verbessern. Als Startpunkt für dieses Vorhaben sieht das Programm die Unterstützung der Personen bei ihrem Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung.

Das “Win-Win”-Programm ist nicht die einzige aktuelle Förderchance im ESF+. Wer einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Ausschreibungen im ESF+ im Bund und in den Ländern haben möchte, sollte bis zum Ende des Fördertipps lesen. 

Eine Abkürzung in die Welt des ESF+ bietet unser Seminar Arbeit, Beschäftigung und Bildung: Förderung im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und in der Sozialgesetzgebung (SGB), das wieder vom 19. - 21. April 2023 stattfindet.

 

Unser Tipp:

In unserem Fördertipp informieren wir Sie heute über alles Wissenswerte rund um das Programm “Win-Win - Kooperation durch Integration”. Was wird konkret gefördert? Wann ist die Deadline? Was bedeutet Kooperation genau? Welchen Umfang können meine Projekte haben? Und vieles mehr …

Bevor wir mit unseren Tipps starten, ein Tipp vorweg: Wenn Sie am Ende unseres Newsletters angekommen sind und die Entscheidung getroffen haben, dass “Win-Win” interessant sein könnte, dann nutzen Sie die Chance und nehmen Sie an der Online-Informationsveranstaltung am 23. März von 10.00 bis 13.00 Uhr teil. Weitere Informationen und einen Anmeldelink finden Sie hier.

 

Was fördert “Win-Win” konkret?

Im Programm “Win-Win” werden Maßnahmen und Aktivitäten gefördert, die die Erreichung der zwei Programmziele ermöglichen: 

  1. Unterstützung junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren 

  2. Transfer von sozialen Innovationen auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte

Förderfähig sind auch Maßnahmen zur (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses, soweit diese nicht nach dem SGB II und SGB III gefördert werden. 

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es zwei Handlungsfelder:

Im Handlungsfeld 1 “Durch Kooperation zur Integration” werden Kooperations- / Projektverbünde zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Organisationen gefördert, die gemeinsam sozial-innovative Lösungskonzepte sowie passgenaue und sich gegenseitig verstärkende teilnehmerbezogene Maßnahmen insbesondere für diejenigen jungen Männer entwickeln und erproben, die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen.

Im Handlungsfeld 2 “Soziale Innovationen bewerten und Träger vernetzen” wird übergeordnet eine Forschungs- und Vernetzungsstelle gefördert, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beiträgt, das Programm und die Qualität der Zusammenarbeit von neuen Kooperationsverbünden sowie soziale Innovationen, die vor Ort etabliert oder auf andere Kommunen bzw. soziale Kontexte übertragen werden sollen, zu evaluieren und die Vorhabenträger miteinander zu vernetzen.


Kooperationen sind gefragt!

Wie der Name “Win-Win - Durch Kooperation zur Integration” schon verrät, geht es um Kooperationen, die durch individuell zugeschnittene Lösungskonzepte auf die Probleme nicht erwerbstätiger junger Männer reagieren, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für diese zu verbessern.

Diese Kooperationen müssen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und / oder privaten Organisationen aufgebaut werden. Beispielsweise zwischen Kommunen und / oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Agentur für Arbeit und Jobcenter, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Unternehmens- und Wirtschaftsverbänden und / oder lokalen (Sozial-) Unternehmen und Betrieben aus unterschiedlichen Branchen.

Es können sowohl neue Kooperationen aufgebaut als auch neue Kooperationspartner in bereits vorhandene Trägerstrukturen vor Ort integriert werden.  

Durch die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle und die Einbindung der Vorhaben in die kommunale Integrationsstrategie vor Ort soll der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und eine Absicherung der Nachhaltigkeit der Vorhaben in kommunalen Strukturen sichergestellt werden.


Welchen Umfang kann ein "Win-Win" - Projekt haben?

Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel vier Jahre. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung für den gesamten Förderzeitraum mindestens 250.000 Euro betragen und dürfen bei einer vierjährigen Projektlaufzeit den Höchstbetrag von 1.250.000 Euro nicht überschreiten. Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt 95 %, es bleibt ein Eigenanteil von 5 %, der selbst eingebracht werden muss.


Antragsberechtigt? Deadline? Einreichprozedere?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z. B. Bildungsträger, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Forschungsinstitute, Verbände und sonstige Unternehmen. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten.

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren.

Interessenbekundungen können bis zum 14. April 2023 über das Onlinesystem Z-EU-S eingereicht werden.

Als Bewilligungsbehörde verantwortet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) das Bewilligungsverfahren.

Die Förderrichtlinie finden Sie auf der ESF+ Webseite unter der Kategorie “zum Thema”.


Win-Win klingt spannend, ist aber nicht ganz das Richtige für Sie?

Auf Bundes- sowie auf Landesebene passiert aktuell viel im ESF+. 

Eine gute Übersicht zu offenen Landesprogrammen finden Sie hier.

Wenn Sie schnell sind, können Sie in folgenden Bundesprogrammen noch einen Antrag einreichen:

Im ersten Quartal 2023 sind noch weitere Aufrufe auf Bundesebene geplant und so wird es auch weitergehen. Prüfen Sie regelmäßig die Webseite des ESF+, um hier keine Förderchance zu verpassen! Abonnieren Sie den ESF Bund Newsletter sowie den Newsletter Ihres Bundeslandes, um up-to-date zu bleiben.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung im Europäischen Sozialfonds Plus und tolle Projekte mit Ihrer Zielgruppe!


#emcra_ESF_Expertise

emcra hat in den vergangenen 20 Jahren diverse erfolgreiche ESF-Projekte auf den Weg gebracht. Wir beschäftigen uns mit diesem wichtigsten EU-Förderinstrument für Investitionen in Menschen insbesondere in unserer zertifizierten Weiterbildung “Manager:in für öffentliche Fördermittel”.

Darüber hinaus beraten und begleiten wir mit unseren erfahrenen ESF-Berater:innen kleine sowie größere Organisationen bzw. Sozialunternehmen bei der Beantragung und Durchführung von ESF-Projekten auf der Bundes- und Landesebene.

Vor kurzem konnten wir uns wieder über einen positiven Förderbescheid freuen. Ein großes Sozialunternehmen aus Süddeutschland erhält voraussichtlich mehr als 1 Mio. Euro aus dem ESF+.

Wir sind also mittendrin in neuen ESF-Plus-Beratungsprojekten. Für alle, die als Verband oder Organisation zuerst einen umfassenden Überblick zur aktuellen ESF-Förderperiode bis 2027 benötigen, konzipieren wir gerne individuelle Seminare oder Workshopreihen - egal ob in Präsenz, Online oder als Blended Learning.

Wir freuen uns sehr, Organisationen bei ihren Anträgen zu unterstützen und sind gespannt darauf, was in den nächsten Jahren bis 2027 noch spannendes an Projekten auf unseren Schreibtischen landet.



Wenn auch Sie planen, einen Antrag in einem ESF Plus Programm zu entwickeln und diesbezüglich Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne persönlich telefonisch (030 31801330) oder via E-Mail (info@emcra.eu). Wir informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann.

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