Weiterbildungsförderung von Bund und Ländern nutzen

15.08.2018, 09:30

Strukturelle und gesellschaftliche Veränderungen, der demografische Wandel und die fortschreitende Digitalisierung führen zu einem stetigen Wandel in der Arbeitswelt. Entsprechend müssen ArbeitgeberInnen Arbeitsinhalte und -abläufe den neuen Erfordernissen anpassen. Beschäftigte müssen sich immer wieder auf neues Lernen einstellen, um mit dem Wandel Schritt halten zu können. Auch die Politik reagiert auf den steigenden Stellenwert der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Bund und Länder legen Förderprogramme auf und erhöhen die Weiterbildungsbudgets mit dem Ziel, die Beteiligung an der beruflichen Weiterbildung zu steigern.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeiten der individuellen oder betrieblichen Weiterbildungsförderung, die der Bund bietet und die in zahlreichen Bundesländern zur Verfügung stehen.

Bundesweit sind die Arbeitsagenturen stärkster Partner in der Finanzierung von beruflicher Aus- und Weiterbildung. Die Bandbreite reicht von mehrtägigen Angeboten über mehrmonatige Weiterbildungen bis hin zu Umschulungen. Voraussetzung ist, dass das Weiterbildungsangebot nach der sogenannten AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert ist. Beschäftigte in kleinen und mitt­leren Unternehmen (KMU) werden über die sogenannte WeGebAU-Initiative der Agentur für Arbeit gefördert. Die Höhe der Kostenbeteiligung unterscheidet sich je nachdem, ob die/der Beschäftigte unter oder über 45 Jahre alt ist. Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten profitieren seit dem 01. Januar 2018 von einer Förderung bis zu 100 Prozent. Wichtig ist, dass mit WeGebAU nicht nur Unternehmen, sondern auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Vereinen, Verbänden oder anderen Institutionen angesprochen werden. Erste Kontaktadresse für eine WeGebAU-Förderung ist der Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeits­agentur.

Arbeitssuchende wenden sich an die für Sie zuständige Kontaktperson bei der Agentur für Arbeit bzw. bei dem Jobcenter. Sollte ein Bildungsgutschein bewilligt werden, sind 100 Prozent der Weiterbildungskosten finanziert.

Über die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten ArbeitnehmerInnen und Selbständige die Möglichkeit, sich auf eigene Initiative berufsbezogen weiterzubilden. Gefördert werden Personen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro bzw. bis zu 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt die Hälfte der Gebühren für eine Weiterbildung bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro pro Prämiengutschein. Auch ArbeitnehmerInnen im Mutter­schutz und in Eltern- bzw. Pflege­zeit können den Prämiengut­schein beantragen. Der Gutschein wird bei einer der rund 530 Beratungsstellen in Deutschland vergeben.

In fast allen Bundesländern stehen Ihnen ähnliche Möglichkeiten der individuellen oder betrieblichen Weiterbildungsförderung zur Verfügung. Teilweise sogar mit besseren Konditionen als bei der Bildungsprämie des Bundes. Beachten Sie, dass sich die Förderbedingungen in den einzelnen Landesprogrammen unterscheiden können sowie unterschiedliche Wege zur Förderung und Zuständigkeiten greifen.

So fördert der Bildungsscheck des Landes Brandenburg die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit bis zu 3.000 Euro bei einer maximalen Beteiligung von 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Das gilt auch für Personen, die im öffentlichen Dienst befristet beschäftigt sind. Im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung können Beschäftigte in Unternehmen und Vereinen sowie bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe von dem Bildungsscheck Brandenburg profitieren. Von der Förderung sind auch FreiberuflerInnen und EinzelunternehmerInnen abgedeckt. Der Finanzierungsanteil orientiert sich nach der Betriebsgröße. Gemeinnützig ausgerichtete Vereine, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, können einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent erhalten, ohne dass die förderfähigen Gesamtkosten nach oben gedeckelt sind. Die AnsprechpartnerInnen sitzen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Der Weiterbildungsbonus des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an Erwerbstätige, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Auch InhaberInnen von Kleinstbetrieben und FreiberuflerInnen mit weniger als 10 MitarbeiterInnen können den Weiterbildungsbonus nutzen.

Der Weiterbildungsbonus übernimmt 50 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 2.000 Euro.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat erst im Frühjahr 2018 das Budget des NRW-Bildungsschecks aufgestockt. Neben Beschäftigten in KMU und Berufsrückkehrenden können mittlerweile zusätzlich auch Selbständige einen Antrag stellen und einen Zuschuss von 50 Prozent auf berufliche Weiterbildungskosten erhalten (max. 500 Euro).

Über die Sächsische Aufbaubank und die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt können Sie Anträge für eine Weiterbildungsförderung stellen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in den entsprechenden Bundesländern haben bzw. dort tätig sind. Auch die Niedersächsische N-Bank bietet Fördermöglichkeiten für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung für die Region Lüneburg an.

Einen Überblick über die Programme in den einzelnen Bundesländern stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.

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