Neue Ausschreibungsrunde im ESF-Programm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung“

20.06.2018, 16:41

Das Programm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) speist sich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Es zielt darauf ab, Sozialpartner und betriebliche Akteure bei der Fachkräftesicherung sowie bei der Anpassung an den demografischen und technologischen Wandel zu unterstützen. Nachhaltige Weiterbildungsstrukturen sollen in Unternehmen aufgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessert werden. Dabei sollen insbesondere Beschäftigungsgruppen erreicht werden, die unterdurchschnittlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen – wie beispielweise Ältere, Frauen, An- und Ungelernte, zugewanderte Fachkräfte sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Zudem ist das Programm offen für Projekte, die sich mit den Herausforderungen der Digitalisierung auf betrieblicher Ebene auseinandersetzen.

Unser Tipp: Interessenbekundungen können vom 16. Juli bis zum 21. September 2018 online beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden. Frühester Projektstart ist der 01. April 2019, letztmögliches Projektende der 30. Juni 2022. Dabei sind Träger mit Projektideen zur Umsetzung in den neuen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg besonders aufgerufen sich zu beteiligen (Übergangsregionen).

Antragsberechtigt sind Sozialpartner, Unternehmen sowie Bildungsträger. Die Projekte werden als Einzelprojekt oder im Projektverbund umgesetzt  und müssen eines oder mehrere der folgenden fünf Handlungsfelder abdecken:

(1)   Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen: z. B. Erhebungen zu Kompetenz- und Weiterbildungsbedarfen (digitale Kompetenzen, Querschnittskompetenzen wie Umgang mit Komplexität, Medienkompetenz, etc.); Qualifizierung von Fach- und Führungskräften sowie von betrieblichen InteressenvertreterInnen zu Weiterbildungsmultiplikatoren; Einführung von Diversity-Management; Entwicklung und Umsetzung von innovativen digital gestützten Lernkonzepten zur Förderung des Lernens im Prozess der Arbeit

(2)  Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): z. B. Aufbau von Weiterbildungsberatungsstrukturen; Konzeption und Durchführung von (über-)betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen

(3)  Initiierung von Branchendialogen: z. B. Workshops der Sozialpartner zur Initiierung von Branchendialogen und zum Abschluss von Vereinbarungen zur Qualifizierung bzw. Chancengleichheit; Strategien, Konzepte und Projekte zur Entwicklung von Branchenstandards im Hinblick auf Weiterbildung bzw. Gleichstellung

(4) Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure zur Förderung der Chancengleichheit: z. B. Beratung und Qualifizierung von betrieblichen Interessenvertretungen; Sensibilisierung und Coaching von Führungskräften, Personalverantwortlichen und von Lehrpersonal für die Teilhabe und aktive Mitwirkung von Frauen

(5)  Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen: z. B. Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung des Einsatzes digitaler Systeme und mobiler Arbeits- und Kommunikationsmittel; Ansätze zur Verringerung von Qualifikationsverlusten von Beschäftigten während einer Familienphase und zur Unterstützung eines schnellen beruflichen Wiedereinstiegs

Als Fördervoraussetzungen werden in der Richtlinie für die Handlungsfelder 1 - 3 u. a. regionale oder branchenspezifische (Absichts-) Vereinbarungen für Weiterbildung bzw. Tarifvereinbarungen formuliert. Eine Förderung in den Handlungsfeldern 4 - 5 setzt eine Interessenbekundung der Sozialpartner bzw. der Betriebsparteien zur Gleichstellung voraus, die spätestens mit der ersten Mittelanforderung vorzulegen ist.

Weiterführende Information, Projektauswahlkriterien und eine Projektlandkarte mit den bereits geförderten Projekten finden Sie über die zentrale ESF-Website des Bundes (www.esf.de).

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