Frisch aus dem Förderofen - das nationale AMIF-Programm ist da

17.08.2022, 15:44

Das deutsche nationale Programm von AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) 2021 – 2027 ist am 1. August 2022 endlich erschienen! Nach viel Spekulation sehen wir jetzt, wie das Programm tatsächlich aussieht.

 

Ein Hauptursache für das späte Eintreffen des nationalen Programms ist der Ausbruch des Krieges in der Ukraine. Es überrascht daher nicht, dass das nationale Programm einen separaten Abschnitt enthält, der die Frage behandelt, wie AMIF auf die Auswirkungen des Krieges reagieren kann. 

 

AMIF wird hauptsächlich auf zwei Ebenen betrieben. Ein Teil des Budgets fließt in gemeinsame Maßnahmen auf europäischer Ebene, wo Ausschreibungen („Calls“) veröffentlicht werden, um Herausforderungen wie Menschenhandel und irreguläre Migration innerhalb der EU anzugehen. Der größte Teil des Budgets wandert in nationale Programme, bei denen jedes Land seine eigenen Prioritäten festlegen kann und für die Verwaltung und die Umsetzung des Fonds verantwortlich ist.

 

In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortlich und definiert vier klare Ziele für die aktuelle Förderperiode. Drei davon stehen in direktem Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine. Ein vom AMIF gefördertes Projekt muss einem der spezifischen Ziele zugeordnet werden können, sich an die entsprechende Zielgruppe richten und nachhaltig sein. Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, dann können Sie viele Bewertungspunkte bei der Begutachtung Ihres Antrages sammeln. Detaillierte Informationen zu den Programmzielen und vieles mehr erhalten Sie weiter unten in unseren Tipps!

 

 

Unser Tipp:

 

Sie können es kaum erwarten, loszulegen? Dann sollten Sie unsere Tipps nicht verpassen, bevor Sie sich das nationale AMIF-Programm genauer ansehen. Wir wünschen viel Erfolg bei der Antragstellung!

 

 

Die vier Ziele des AMIF

 

Ziel 1: Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension. Dieses Ziel richtet sich hauptsächlich an vulnerable Personen, die besser unterstützt werden sollen, u.a. durch die Verstetigung psychosozialer Hilfe. Es ist nicht nur eine spezielle Förderung entsprechender Projekte vorgesehen, sondern es wird auch in erheblichem Umfang Rücksicht auf die Bedürfnisse vulnerabler Personen genommen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reduzierung der irregulären Sekundärmigration nach Deutschland.

 

Ziel 2: Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf sowie Beitrag zu und Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen. Künftig soll allen Menschen, die nach Deutschland kommen, der Zugang zu Integrationsmaßnahmen ermöglicht werden. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen künftig schneller zu einem regulären Aufenthaltsrecht führen können.

 

Ziel 3: Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie Beitrag zu und Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung in Drittländern. Um freiwillige Ausreisen zu fördern, soll auch die staatliche und unabhängige Rückkehrberatung systematisiert und gestärkt werden.

 

Ziel 4: Stärkung der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf die am stärksten von Herausforderungen in den Bereichen Migration und Asyl betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit. Resettlement soll verstärkt und ein neues humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes für Afghanistan eingerichtet werden. Zudem soll das Ortskräfteverfahren für Afghanistan reformiert und die Aufnahme von hoch gefährdeten Menschen vereinfacht werden. Ziel ist eine Verbesserung der Bedingungen für Geflüchtete aus Staaten an der EU-Außengrenze wie der Ukraine.

 

 

Fördersumme und Kofinanzierung  

 

In der Förderperiode 2021 – 2027 verfügt der AMIF über ein Gesamtbudget von 9.9 Mrd. Euro. Für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2024 stehen für die Projektförderung im Rahmen des Förderaufrufes fast 500 Mio. Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Mittelausschöpfung kann der Finanzrahmen für diesen Zeitraum bereits vor dem 31.12.2024 angepasst werden.

 

Grundsätzlich müssen alle Projekte im Rahmen von AMIF nach dem Prinzip der Kofinanzierung durchgeführt werden.Die Förderung aus dem AMIF erfolgt grundsätzlich bis zu einer Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für bestimmte, im Förderaufruf gekennzeichnete Maßnahmen kann die AMIF-Zuwendung auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erhöht werden. Kofinanzierungen können Zuwendungen von Bund, Land, Kommune und nichtstaatlichen Organisationen sein. 

 

Die AMIF-Fördersumme muss für das erste sowie für jedes weitere vollständige Jahr der Projektlaufzeit mindestens 100.000 € betragen. Diese Mindestfördersumme gilt auch für Projektvorhaben mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate.

 

 

Förderfähigkeit und Projektkooperationen

 

Förderfähig sind juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften: Vereine, Stiftungen des Privatrechts, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, eingetragene Genossenschaften. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind beim AMIF förderfähig: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Internationale Organisationen sind ebenfalls berechtigt, ihre Anträge in Deutschland einzureichen.

 

Anders als bei vielen EU-Förderprogrammen wie Erasmus+ oder Horizon Europe ist es nicht verpflichtend, Partner in AMIF-Projekte zu integrieren. Allerdings sind Projektkooperationen von der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht. Die Bildung von Partnerschaften wird darum auch aktiv unterstützt, z. B. durch die Organisation von Regionaltagungen. Partnerschaften sind besonders geeignet, überregionale oder bundesweite Projektmaßnahmen zu ermöglichen, kleinere Träger in eine Förderung einzubeziehen, bestehende Netzwerke zu stärken und neue aufzubauen sowie insgesamt eine hohe Wirksamkeit und einen breiten Wissenstransfer zu gewährleisten. 

 

 

Antragsfrist und Beratung vor Ort 

 

Ein Antrag soll mindestens sechs Monate, aber frühestens zwölf Monate vor dem Projektbeginn gestellt werden. Diese Limitierung des Antragszeitraums auf frühestens zwölf Monate vor Projektbeginn soll eine gerechte und gleichmäßige Mittelverteilung über die gesamte Förderperiode hinweg gewährleisten. Die Chance zur Antragstellung besteht bis spätestens 30.06.2027. Die Umsetzung der AMIF-Projekte ist dann bis ins Jahr 2029 möglich. 

 

NEU in der Förderperiode 2021 – 2027 ist die regional gegliederte Beratungs- und Betreuungsstruktur vor Ort. Der AMIF wird bundesweit dezentral durch insgesamt fünf Bewilligungzentren (BZ) verwaltet: 

 

  • BZ Berlin: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

  • BZ Hamburg: Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen

  • BZ Düsseldorf: Nordrhein-Westfalen

  • BZ Gießen: Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland

  • BZ München: Bayern, Baden-Württemberg

 

 

Online Portal: ITSI

 

Eine große Veränderung in der neuen Förderperiode ist die Einrichtung des Online-Portals ITSI, das IT-System für die Innenfonds. Bis Ende Dezember 2022 können Anträge sowohl digital als auch in Papierform bei der AMIF-Verwaltungsbehörde eingereicht werden. Ab 01.01.2023 wird die Nutzung von ITSI für die Antragstellung verpflichtend. Auch die Kommunikation zwischen dem Projektträger und der AMIF-Verwaltungsbehörde soll vollständig in digitaler Form über das ITSI-Portal erfolgen.

 

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren AMIF-Anträgen!

 

 

#emcra_geburtstagsfeier

 

Wie viele von Ihnen vielleicht schon wissen, wurde emcra vor kurzem 20 Jahre jung. Wir haben uns sehr über die vielen Geburtstagsglückwünsche gefreut und auch gemeinsam mit dem gesamten Team und ein paar tollen Gästen, die an der Geschichte von emcra maßgeblich beteiligt waren, zu hoher See den emcra-Ehrentag gefeiert.

 

Dabei konnten wir uns viele schöne, interessante, lustige und auch spannende Geschichten aus unserer nun offiziell jahrzehntelangen emcra-Historie erzählen, aber auch gemeinsam überlegen, was die Zukunft für emcra bringen wird. Wir haben schon viele spannende Ideen für neue Projekte, Weiterbildungsangebote und vieles mehr gesammelt und freuen uns darauf, diese gemeinsam mit unserem Team und Ihnen, liebe Leser:innen, umzusetzen!

 

Lange Rede, kurzer Sinn: dreimal Hoch auf die vergangenen 20 emcra-Jahre, hipp-hipp-hurrah für die nächsten!

 

 

 

 

Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesen Angeboten? Bitte kontaktieren Sie uns direkt (030/ 3180 1330) oder per E-Mail an info@emcra.eu. Wir Informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann

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