Förderung beruflicher Weiterbildung: bis zu 100 % der Teilnahmekosten und bis zu 75 % des Lohnes wird erstattet!

01.02.2019, 13:12

Wissen ist Macht. Es gibt gute Nachrichten für viele Betriebe und Organisationen. Diese können sich den Ausbau des Wissensstandes ihrer Mitarbeiter fördern lassen. Hierfür erhalten sie bis zu 100 % Förderung für die berufliche Weiterbildung ihrer ArbeitnehmerInnen über das neue Qualifizierungschancengesetz. Gefördert werden sowohl Personen (Kurskosten) sowohl Unternehmen (Lohnzuschüsse).

Für Sie zur Info: Die Weiterbildungen von emcra erfüllen die Bedingungen dieses Förderprogramms.

Kleine Betriebe mit unter 10 Beschäftigten profitieren besonders von dem Bildungsförderprogramm: Für sie können die Weiterbildungskosten zu 100 % übernommen werden. Die Lohnfortzahlungskosten für den ArbeitgeberInnen werden mit 75 % unterstützt.

Aber nicht nur Kleinstbetriebe profitieren, auch kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 50 % der Kosten für eine Weiterbildung (50 % des Lohnes wird erstattet) - insbesondere für ältere Beschäftigte gibt es Förderung.

Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.

Haben Sie Fragen zu unseren Weiterbildungen oder den Finanzierungsmöglichkeiten über die Förderung beruflicher Weiterbildung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne: per E-Mail info@emcra.eu oder Telefon +49 (0)30 - 3180 1330.

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