Coronahilfen 2.0 – Kurzfristige Hilfen kennen und langfristige Förderstrategie entwickeln

18.11.2020, 09:19

Die Verschärfung der Corona-Einschränkungen im November macht es notwendig: Wir müssen unsere Serie zum Thema Corona-Hilfen aus dem Frühjahr 2020 um einen Fördertipp erweitern. Vielen Organisationen, Unternehmen und Solo-Selbständigen steht ein unsicherer Winter bevor und es kommt jetzt zuerst darauf an, die Liquidität zu sichern, um möglichst gut durch die dunkle Jahreszeit zu kommen. Glücklicherweise ist eine Impfmöglichkeit ab 2021 wahrscheinlicher geworden, so dass wir darauf hoffen dürfen, im Laufe des kommenden Jahres wieder zu normaleren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückkehren zu können.

Zuerst sollten wir aber sicherstellen, dass möglichst viele ökonomisch gesunde Organisationen, Unternehmen und Solo-Selbständige die aktuellen Herausforderungen bewältigen. Dazu möchten wir einen Beitrag leisten. Aktuelle Infos und Links zu den Coronahilfen 2.0 finden Sie weiter unten in diesem Fördertipp.

Wir bei emcra betrachten Förderung in erster Linie als sehr gute Möglichkeit, die Entwicklung einer Organisation oder eines Unternehmens mittel- bzw. langfristig zu unterstützen. Darum möchten wir allen, die jetzt auf die akuten Unterstützungen des Staates angewiesen sind, dazu raten, Ihre jetzige Antragstellung als ersten strategischen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Förderkonzept zu betrachten.

Ein Hinweis ist dabei notwendig: Ihre Steuerberater*in, die Sie bei der Beantragung Ihrer Corona-Hilfen meist einbeziehen müssen, wird Ihnen dabei in der Regel nicht weiterhelfen. Die meisten Steuerprofis haben wenig bis kein Wissen über die Förderlandschaft in Deutschland und Europa.

Was ist also notwendig? Entweder Sie entwickeln Ihre zukünftige Förderstrategie mit einer seriösen Fördermittelberater*in oder Sie eignen sich das notwendige Wissen zügig selbst an. Das ist einfach und kostet oft nicht einmal Geld. In der zertifizierten emcra Weiterbildung zur Fördermittelmanager*in für Unternehmen erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden.

Wie gefällt Ihnen folgendes Szenario: Sie nutzen den Corona-Winter für eine geförderte Weiterbildung und ab Frühjahr 2021 starten Sie z. B. mit der digitalen Transformation Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation durch. Dafür nutzen Sie die Förderprogramme, die Sie in unserer Weiterbildung kennengelernt haben. Hört sich gut an? Dann machen Sie mehr als nur den ersten Schritt und beantragen nicht nur die Soforthilfen.

 

Unser Tipp: Die Entwicklung der Corona-Förderprogramme ist gegenwärtig sehr dynamisch. Weitere Anpassungen und Verlängerungen der Förderrichtlinien sind in den kommenden Wochen und Monaten möglich bzw. wahrscheinlich. Darüber hinaus sollten Sie auch immer prüfen, ob in Ihrem Bundesland zusätzliche Unterstützungen angeboten werden. Am besten Sie nehmen sich ab sofort mind. einmal pro Monat etwas Zeit, um sich auf den aktuellen Stand zu bringen.

In vielen Unternehmen, Organisationen bzw. bei Solo-Selbständigen wird es vorerst darauf ankommen, akute Unterstützung zu erhalten. In der vergangenen Woche haben sich das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium darauf geeinigt, für die sogenannte Novemberhilfe kurzfristige Abschlagzahlungen zu ermöglichen. Hier folgen die aktuell wichtigsten Regelungen:

Novemberhilfe-Abschlagszahlungen:

Damit alle, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, schnell Unterstützung erhalten, können Abschlagszahlungen beantragt werden:

- Solo-Selbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

- Antragstellung und Auszahlung erfolgen online. Hier geht es zu weiteren Informationen zum Antragsverfahren.

- Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020, voraussichtlich am 25. November 2020.

- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

- Das Verfahren zur regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Verbesserungen der Förderungen u. a. für Solo-Selbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche vom 13. November 2020:

Die sogenannten Novemberhilfen wurden weiter konkretisiert. Es wurde z. B. klargestellt, dass auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten als direkt betroffene Unternehmen antragsberechtigt sind. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die sogenannten Überbrückungshilfen bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden (neue Überbrückungshilfe III). Die maximale Höhe der Betriebskostenerstattungen wurde von monatlich 50.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben.

Auch für Solo-Selbständige gibt es bessere Regelungen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, einmalig 5.000 Euro Betriebskostenpauschale zu erhalten. Ergänzt wird diese Regelung um eine sogenannte „Neustarthilfe“. Hier besteht die Möglichkeit, einmalig 25 Prozent des Umsatzes aus dem Vorkrisenzeitraum als Zuschuss zu beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Coronahilfen im Überblick:

Alle Hilfen auf einen Blick finden Sie auf einer Grafik des BMWi, die auch als PDF-Download hier zur Verfügung gestellt wird. Die Grafik nennt Förderprogramme für folgende Zielgruppen:

- Solo-Selbständige und Freiberufler;

- kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte und Freiberufler;

- kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten;

- große Unternehmen und

- Start-ups.

Die Grafik bietet Ihnen einen guten Einstieg in die Thematik. Bis Redaktionsschluss unseres Fördertipps war sie jedoch noch auf dem Stand vom 26. Oktober 2020. Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Neuerungen zeitnah eingearbeitet werden. Um sicher zu gehen, dass Sie keine relevante Änderung verpassen, sollten Sie die aktuellen Informationen des BMWi zum Corona-Virus hier verfolgen.

Kommen Sie gut durch den Corona-Winter und bleiben Sie gesund!

 

#emcra in der Corona-Zeit

Die Arbeit bei emcra wird genau wie im Frühjahr auch beeinträchtigt. Unseren schönen Seminarraum, den wir entsprechend weitgehender Hygienemaßnahmen hergerichtet hatten, konnten wir nur wenige Wochen im Sommer nutzen. Alle Weiterbildungen finden jetzt wieder zu 100 % online statt. Und auch alle Beratungen und unsere EU-geförderten Projekte haben wir erneut in den virtuellen Raum verlagert. Das erlaubt uns, unsere Angebote aufrecht zu erhalten und darüber sind wir sehr froh, denn wir wissen, dass viele Unternehmen und Organisationen schwerer getroffen wurden.

Aber natürlich spüren auch wir die Unsicherheit bei vielen Kunden oder bei den Interessent*innen an unseren Weiterbildungen. Wir stehen Ihnen darum gerne mit Rat und Tat zur Seite, z. B. wenn Sie sich für unsere Weiterbildungsangebote interessieren. Sie erreichen uns direkt unter 030/ 3180 1330 oder per Mail an info@emcra.eu. Die Fördermöglichkeiten sind aktuell sehr gut und wir denken, dass möglichst viele den Corona-Winter nutzen sollten, um etwas Neues zu lernen. Ganz nebenbei: Auch im Home-Office können Sie online spannende neue Menschen kennenlernen und mit ihnen gemeinsam den Winter meistern.

Vielleicht möchten Sie unsere Online-Akademie einmal mit einem Tagesseminar testen. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir für unser Seminar Die neue EU-Förderperiode ab 2021 einen Zusatztermin am 8. Dezember 2020 im Angebot.

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