Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) – neue Ausschreibung und Zukunft des Programms ab 2021

18.09.2019, 10:00

In der EU-Förderlandschaft gibt es immer Bewegung. Ganz konkret bedeutet dies aktuell: Neue Fördermöglichkeiten im Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Am 29. Juli 2019 wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen veröffentlicht. Gefördert werden Projekte, die grenzüberschreitende Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration unterstützen.

Der AMIF soll einen Beitrag zur effizienten Steuerung der Migrationsströme sowie zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union (EU) leisten. Die übergeordnete Verantwortung auf EU-Ebene liegt bei der Europäischen Kommission – Generaldirektion Migration und Inneres.

Auch in der Planung für die Förderperiode ab 2021 wird das Thema Migration berücksichtigt. Der AMIF soll zukünftig Asyl- und Migrationsfonds heißen und deutlich mehr Geld erhalten. Das Budget von 3,41 Mrd. EUR in der Förderperiode 2014 - 2020 soll auf 10,4 Mrd. EUR aufgestockt werden. Die Schwerpunktthemen Integration von Drittstaatsangehörigen und Verbesserung der Rückkehrverfahren bleiben bestehen und auch der Asyl- und Migrationsfonds soll europäisch sowie national in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Unser Tipp: Profitieren Sie langfristig vom AMIF und fangen Sie jetzt damit an. Sie können Ihren Antrag in der aktuellen Ausschreibung bis zum 30. Januar 2020 einreichen.

Im Aufruf, der komplett auf Englisch verfasst ist, sind sieben Prioritäten definiert. Bei der Antragstellung müssen Sie sich auf eine der folgenden Prioritäten beziehen:

+ Priorität 1: Unterstützung der Integration von schutzbedürftigen Personen durch private Unterstützungs- und Finanzierungssysteme. Sie finden den vollständigen Aufruf hier.

+ Priorität 2: Soziale Orientierung von neu angekommenen Drittstaatsangehörigen durch die Beteiligung von lokalen Gemeinschaften, einschließlich Mentoring- und Freiwilligen-Aktivitäten. Sie finden den vollständigen Aufruf hier.

+ Priorität 3: Soziale und wirtschaftliche Integration von Migrant*innen. Sie finden den vollständigen Aufruf hier.

+ Priorität 4: Sensibilisierung- und Informationskampagnen zu den Risiken irregulärer Migration in ausgewählten Drittstaaten und in Europa. Sie finden den vollständigen Aufruf hier.

+ Priorität 5: Unterstützung von Opfern des Menschenhandels. Sie finden den vollständigen Aufruf hier.

+ Priorität 6: Schutz von Migrant*innenkindern. Sie finden den vollständigen Aufruf hier.

+ Priorität 7: Transnationale Projekte der Mitgliedstaaten zur Ausbildung von Expert*innen im Bereich Asyl und Einwanderung. Sie finden den vollständigen Aufruf hier.

Besonders interessant ist die Funktion „Partner Search“, die in den verlinkten Aufrufen (s.o.) im Menü auf der linken Seite abgebildet ist. Hier können Sie EU-Projektpartner für Ihre Projektidee finden oder Sie können Ihre Organisation auch selbst dort registrieren, um Partneranfragen von anderen Organisationen zu erhalten.

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark. Die Einrichtungen müssen öffentlich oder in den Prioritäten 1 - 6 nicht gewinnorientiert sein. Mit Ausnahme von Priorität 5 und 7 sind auch internationale Einrichtungen antragsberechtigt. In den Prioritäten 1, 2, 3, 4 und 6 können gewinnorientierte Organisationen als Mitantragsteller fungieren, das Gesamtprojekt darf jedoch nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein. In den Prioritäten 1, 4, 5, 6 und 7 müssen Projektpartnerschaften aus mindestens zwei Organisationen aus zwei Programmländern bestehen – in den Prioritäten 2 und 3 aus mindestens drei Organisationen aus drei Programmländern.

Die Projektlaufzeit beträgt in Priorität 1 maximal 36 Monate, in den weiteren Prioritäten maximal 24 Monate.

Die Mindest- und Maximalantragssummen unterscheiden sich in den verschiedenen Prioritäten. Die Kofinanzierung beträgt immer 10 %, der AMIF übernimmt damit 90 % der Projektkosten.

+ Priorität 1-3: mind. 400.000 EUR / max. 1.000.000 EUR

+ Priorität 4: mind. 300.00 EUR / max. 1.000.000 EUR

+ Priorität 5-6: mind. 300.000 EUR / max. 600.000 EUR

+ Priorität 7: mind. 300.000 EUR / max. 400.000 EUR

Projektanträge können ausschließlich online über das Funding & Tenders Portal eingereicht werden (Deadline: 30. Januar 2020, 17 Uhr MEZ).

Den aktuellen Aufruf zur Einreichung von Projektideen finden Sie hier. Weitere Informationen zur Funktionsweise des AMIF und zu den bisher geförderten Projekten finden Sie hier.

 

#emcra Antragstipp:

Testen Sie, ob Ihre Organisation bereit für europäische Kooperationsprojekte ist und nutzen Sie hierfür das kostenfreie Europeanisation-Tool von emcra. Gemeinsam mit sechs Partnern aus fünf europäischen Ländern haben wir im Rahmen des EU-Projektes „Europeanisation“ ein Online-Selbstanalyse-Instrument entwickelt, mit dem Organisationen prüfen können, wie gut Sie bereits für die europäische Arbeit aufgestellt sind. Sie erhalten eine individuelle Auswertung für Ihre Organisation inklusive Handlungsempfehlungen.

Tipp: Das Tool kann ihnen auch helfen, Ihre potenziellen Projektpartner zu analysieren. So bekommen Sie ein besseres Gefühl dafür, ob die Arbeit mit einzelnen Partnern aus dem EU-Ausland erfolgreich verlaufen kann. Das Tool gibt es in sechs Sprachen, unter anderem in Deutsch und Englisch.

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