Fördermöglichkeiten und Teilnahmegebühr

Ihre Investition in die Weiterbildung ist gut angelegt - Fördermittelwissen zahlt sich aus!

Die Weiterbildung „Digital Manager*in“ kostet 2.980,00 Euro (netto) . Die Teilnahmegebühr kann durch verschiedene Förderprogramme komplett finanziert werden.

Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende: Der Bildungsgutschein

Bildungsgutscheine können für zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen (nach AZAV) ausgestellt werden. Bei einer Förderung durch einen Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten komplett übernommen. Teils wird zusätzlich ein Zuschuss für Fahrtkosten oder Unterbringung gewährt.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Arbeitsuchende/Bezieher von ALG I und II

  • erhalten einen Bildungsgutschein, wenn die Teilnahme an der Weiterbildung notwendig ist, um den Arbeitsuchenden wieder beruflich einzugliedern.

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
(angelehnt an WeGebAU-Programm)

  • die sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden.

Wie beantragen Sie einen Bildungsgutschein?

Die Arbeitsagentur oder das JobCenter treffen anhand eines persönlichen Beratungsgesprächs die Entscheidung über Ausstellung des Bildungsgutscheins. Erfahrungsgemäß sollte ein Termin rechtzeitig vor Start der Weiterbildung angefragt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht allerdings nicht. Gehen Sie deshalb gut vorbereitet zu dem Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter.

Weitere Fördermöglichkeiten

Ebenso besteht die Möglichkeit der Förderung der Weiterbildungskosten durch Landesprogramme. In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein wird die Teilnahme von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen (in einigen Fällen auch von Selbstständigen) an beruflichen Weiterbildungen mit bis zu
100 % gefördert. Falls Sie mehr dazu erfahren möchten, beraten wir Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge mehrere Wochen dauern kann.

Steuerliche Vergünstigungen für berufliche Weiterbildungen

Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der Steuer zum Ansatz gebracht werden. Zu den Weiterbildungskosten zählen u.a. Kursgebühren, Fahrten zur Weiterbildung oder Übernachtungskosten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Hinweis nicht um eine Steuerberatung handelt. Um sicherzustellen, dass Sie die Weiterbildungsausgaben von der Steuer absetzen können, ziehen Sie bitte einen steuerlichen Berater hinzu.

Haben Sie Interesse an der Weiterbildung oder haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne: per E-Mail info@emcra.eu oder Telefon +49 (0)30 3180 1330.