Fördermittel für Flüchtlingsarbeit und Integration
Im Bereich der Flüchtlings-, Asyl- und Migrationspolitik müssen die VertreterInnen der Europäischen Union (EU) und der EU-Mitgliedstaaten sowie in Deutschland der Bund und die Länder die gemeinsame Verantwortung übernehmen, die aktuellen Herausforderungen auf verschiedenen Ebenen zu meistern.
Die transnationale Dimension der Flüchtlingspolitik erfordert gemeinsame Lösungen im Bereich der EU-Asyl- und Migrationspolitik sowie in der EU-Außenpolitik. Aktuell sind vor allem jene Staaten von der Flüchtlingskrise betroffen, die direkt an der EU-Außengrenze liegen. Weitere offene Fragen auf EU-Ebene betreffen u. a. die faire Verteilung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Rolle der EU als Solidargemeinschaft und die Unterstützung jener Staaten, die in direkter Nachbarschaft zu den Krisenstaaten liegen und weiter den Großteil der Flüchtlinge aufnehmen (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Kurzdossier vom 01. Juni 2015).
In Deutschland stehen der Bund und die Länder sowie insbesondere die Städte und Gemeinden angesichts der steigenden Zahlen von Flüchtlingen und Asylsuchenden vor der Herausforderung, Erstaufnahmeplätze und Wohnraum für die Zuflucht suchenden Menschen zu schaffen. Das Angebot an Integrations- und Sprachkursen sowie spezielle Maßnahmen zur Integration in Arbeit müssen erweitert und neu aufgelegt werden. So hat beispielsweise das Bundesland Baden-Württemberg Programme zur Sprachförderung und Arbeitsintegration aufgesetzt, ein Stipendienprogramm für Flüchtlinge aus Syrien aufgelegt und den Hochschulzugang erleichtert. Im Bereich der Schaffung von Wohnraum unterstützt die Landesregierung die Kommunen mit einem speziellen Bauprogramm für Flüchtlingsunterkünfte (vgl. Regierungserklärung „Integration fordern und Integration fördern“ vom 01. Oktober 2015 des Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Winfried Kretschmann).
Unser Tipp: Fördermöglichkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe, Migration und Integration gibt es innerhalb zahlreicher EU-Instrumente und -Programme auf gesamteuropäischer und nationaler Ebene. Darüber hinaus unterstützen auch Länderprogramme und Stiftungen die Arbeit mit Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Im Bereich der EU-Außenhilfe greifen die Außenhilfeinstrumente. So werden Staaten wie die Türkei, Serbien, Mazedonien oder Bosnien und Herzegowina über das „Instrument für Heranführungshilfe“ („IPA – Instrument for Pre-Accession Assistance“) unterstützt. Gefördert werden hier, neben politischer Zusammenarbeit in der Region, v. a. Projekte im Bereich des Kapazitätenaufbaus und der Durchführung politischer Reformen (Reformen des Asylrechts und -systems, Grenzsysteme und Unterstützung der Polizeiarbeit, Ankunftszentren für Asylsuchende und Flüchtlinge etc.). Ersthilfe wird über die „Humanitäre Hilfe“ („Humanitarian Aid“) geleistet (vgl. Memo der Europäischen Kommission vom 06. Oktober 2015 „Funding to main migration-related activities in the Western Balkans and Turkey”).
Der „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)“ soll einen Beitrag zur effizienten Steuerung der Migrationsströme sowie zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik leisten. Das EU-Programm unterteilt sich in die Schwerpunkte „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“, „Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration“ sowie „Rückkehr“. Der AMIF unterstützt Maßnahmen auf europäischer („Unionsmaßnahmen“, Antragstellung über die Generaldirektion Migration und Inneres) und auf nationaler Ebene. In Deutschland wird AMIF federführend durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt. Das BAMF veröffentlicht den nächsten Förderaufruf in AMIF voraussichtlich im 4. Quartal 2015.
Auf der Ebene des Bundes ist die „Integrationsrichtlinie Bund“ eines der Programme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), welches die soziale Einbindung und die Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Geduldeten unterstützt. Über den Handlungsschwerpunkt „IvAF – Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ werden Maßnahmen wie zielgruppenspezifische Beratung, betriebsnahe Aktivierung, Qualifizierung in Arbeit oder Ausbildung sowie Multiplikatorenschulungen in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen gefördert. Die erste Antragsrunde des Programms, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert wird, endete am 10. Februar 2015. Die Projekte sind auf vier Jahre ausgerichtet. Eine Liste bereits geförderter Projekte wird voraussichtlich noch Ende Oktober 2015 veröffentlicht. Da es in diesem Programm keine zweite Förderrunde geben wird, können sich interessierte Akteure an die Projektträger wenden und z. B. mit dabei unterstützen, motivierte Flüchtlinge in die geplanten Integrationskurse zu vermitteln oder als Multiplikator selbst von Schulungen zu profitieren.
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen über den ESF auf Länderebene und in weiteren Länderprogrammen. Als Anknüpfungspunkt für die Recherche nach bundeslandspezifischen Programmen können Sie z. B. die zentrale ESF-Webseite des Bundes nutzen (weiter unter „Programme der Bundesländer“) oder mit Suchmaschinen und der gezielten Schlagwörtersuche arbeiten.
So gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg eine aktuelle Ausschreibung im „Förderprogramm Junge Flüchtlinge“. Es sollen mindestens zehn lokale Modellprojekte gefördert und begleitet werden, die in Gemeinden oder Stadtteilen mit Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge Ansätze der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Unterstützung von jungen Flüchtlingen entwickeln und erproben. Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2015 eingereicht werden. Erst im September 2015 endete die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen im ESF-Programm „Junge Flüchtlinge in Ausbildung“ (JuFa).
Aktivitäten von Stiftungen in der Flüchtlingsarbeit können Sie über die Vernetzungsplattform des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen recherchieren. Zudem haben Sie über die Webseite des Bundesverbands Zugang zu einer kostenfreien Online-Stiftungsdatenbank. Für eine gezielte Recherche nach fördernden Stiftungen empfiehlt es sich, die erweiterte Suche zu nutzen und die Kriterien „fördernd“ und „Antragsmöglichkeit nicht ausgeschlossen“ anzugeben.
Fördermöglichkeiten für die Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden bieten z. B. die Aktion Mensch e. V. und die Stiftung Deutsches Hilfswerk (weiter unter „Förderrichtlinien, 3.1.1. Hilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge“).