emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 23.01.2019

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Weiterbildung für alle! Was bringt das neue Qualifizierungschancengesetz?:

Das Besondere zum neuen Qualifizierungschancengesetz gleich zu Beginn: Das Gesetz fördert sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Wer zurzeit abhängig beschäftigt arbeitet oder als Unternehmen Angestellte hat, sollte unbedingt weiterlesen und sich darüber informieren, was der Staat in Zukunft zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten als Förderung für Weiterbildung anbietet.

Es ist kein schönes Wort. Aber das Qualifizierungschancengesetz wird, wenn es konsequent umgesetzt wird, in Zukunft viele Arbeitnehmer*innen und Unternehmen dabei unterstützen, sich auf die Zukunft vorzubereiten.

Worum geht es? Die digitale Transformation ändert die Grundlagen unserer Wirtschafts- und Arbeitswelt nachhaltig. Ob es uns gefällt oder nicht, die benötigten Kenntnisse für die Arbeitsplätze von morgen sind andere, als die, die wir einmal in unserer Berufsausbildung oder in unserem Studium gelernt haben. Das gilt für das Handwerk genauso wie für Dienstleistungs- und Bürojobs. Ein Dachdecker wird in Zukunft z. B. wissen, wie er mit Hilfe einer Drohne ein Dach inspiziert. Angestellte und Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Arbeitsprozesse weiter automatisiert werden und die Formen unserer Zusammenarbeit in Unternehmen immer agiler werden. Einige bekannte Berufe wird es in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr geben. Zumindest wird sich deren Tätigkeitsprofil radikal ändern. Z. B. Bankkaufmann/-frau: 7 von 8 und damit 88 Prozent der typischen Tätigkeiten in diesem Beruf könnten schon heute Roboter übernehmen. Auf der Webseite Job-Futuromat des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) können Sie leicht überprüfen, inwieweit Ihr Beruf betroffen ist.

Es ist also für viele höchste Zeit zu handeln. Dabei unterstützt das Qualifizierungschancengesetz Mitarbeiter*innen und Unternehmen. Lebenslanges Lernen wird, wenn das Gesetzt konsequent umgesetzt wird und die notwendigen finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden, für immer mehr Menschen nicht nur ein Schlagwort, sondern gelebte Praxis sein (Anmerkung in eigener Sache: alle zertifizierten emcra Weiterbildungen und Einzelmodule unserer Weiterbildungen sind förderfähig. Sie eignen sich hervorragend, um für sich persönlich oder für Ihr Unternehmen neue Perspektiven zu schaffen.).

Unser Tipp: Zu den Fakten. Wer kann Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz erhalten? Wie hoch ist die Förderung? Welche Einschränkungen und Voraussetzungen gibt es?

 

1. Wer kann gefördert werden? Wie hoch ist die Förderung?

Generell gilt: Der Weg zur Förderung führt über die Agentur für Arbeit. Es gibt Förderung sowohl für Einzelpersonen, die sich weiterbilden wollen, als auch für die Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter*innen weiterbilden lassen möchten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße des Arbeitgebers. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie während der Dauer der Weiterbildung freistellt, dann gewährt die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich Lohnkostenzuschüsse, die Ihrem Arbeitgeber zu Gute kommen.

Die Regelungen im Einzelnen:

+ Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.

+ Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen wird die Hälfte der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet. Ausnahmeregelung: Wenn eine Mitarbeiter*in älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX ist, dann kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.

+ Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.

+ Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

 

2. Voraussetzungen und Einschränkungen:

Nicht jede Weiterbildung kann bezuschusst werden. Das Qualifizierungschancengesetz nennt fünf Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Bundesagentur für Arbeit eine Weiterbildung nach dem Gesetz fördern kann:

1. Es werden in der Regel nur Personen gefördert, deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt.

2. Die letzte geförderte Weiterbildung muss ebenfalls mindestens vier Jahre zurückliegen.

3. Weiterbildungen, in denen Fähigkeiten für die aktuelle Position der Arbeitnehmer*in vermittelt werden, können nicht gefördert werden. Im Gesetzt heißt es sinngemäß: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in dem Weiterbildungsangebot vermittelt werden, müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Das ist logisch. Das Ziel ist ja, die Geförderten fit für die Aufgaben der Zukunft zu machen.

4. Die Weiterbildung muss mindestens 160 Stunden, also ca. 4 Wochen, umfassen und extern von einem dafür zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden. Alternativ ist auch eine Weiterbildung im Unternehmen möglich, wenn sie von einem externen Dienstleister angeboten wird.

5. Die Weiterbildung und der Weiterbildungsanbieter müssen zur Förderung zugelassen sein. Das gilt z. B. für emcra sowie für alle unsere zertifizierten Weiterbildungen bzw. für einzelne Weiterbildungsmodule.

 

3. Wie wird über Ihre Weiterbildung entschieden?

Die Agentur für Arbeit muss nicht jede Weiterbildung genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung, d. h. es ist wichtig, dass sich Förderinteressierte gut auf das Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vorbereiten. Bei positiver Förderentscheidung gibt die Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann. Fragen Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen (Telefon: 030 / 31801330; Mail: info@emcra.eu).

Bitte beachten Sie: Da das Gesetz erst kurz vor Weihnachten 2018 verabschiedet wurde, ist es durchaus möglich, dass noch nicht jede Agentur für Arbeit bereits auf Ihre Anfrage vorbereitet ist. Bleiben Sie, am besten zusammen mit Ihrem Arbeitgeber hartnäckig, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine passende Weiterbildung gefunden haben. Für Unternehmen, die sich über die Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Arbeitnehmer*innen durch das Qualifizierungschancengesetz informieren möchten, ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit die erste Anlaufstelle.

 

#emcra Projekttipp

Unser EU-Projekt Digitalisation, das wir zurzeit zusammen mit sechs renommierten Partnerorganisationen aus fünf Ländern durchführen, verfolgt ein ähnliches Ziel wie das Qualifizierungschancengesetz. Wie wollen Unternehmen und deren Personal in die Lage versetzen, mit den Herausforderungen der digitalen Transformation proaktiv umzugehen. Unternehmen müssen genauso wie die darin arbeitenden Menschen jetzt die Grundlagen dafür schaffen, sich zu verändern und weiterzuentwickeln. Dann werden sie auch in fünf oder zehn Jahren erfolgreiche sein. Im Frühjahr 2019 startet die Testphase für unser neues Online-Tool. Bitte melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Interesse haben, sich als Online-Tester*in zu beteiligen (Telefon: 030 / 31801330; Mail: info@emcra.eu).

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