emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 18.07.2018

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Lotteriemittel als Kofinanzierung oder Förderalternative nutzen:

Eine der größten Herausforderungen für Projektträger ist die Kofinanzierung von Projekten, da die Europäische Union (EU), der Bund und die Länder Projektvorhaben in der Regel nie zu einhundert Prozent fördern. Entsprechend wichtig ist es, weitere öffentliche und private Fördereinrichtungen zu identifizieren, die zur Finanzierung ihrer Projekte beitragen können oder eine Förderalternative darstellen.

Gerade für gemeinnützige Einrichtungen sind Lotteriemittel eine wichtige Finanzierungsquelle und Alternative, wenn bestimmte EU- oder Bundes-/Landesprogramme nicht passen. Eine der größten und bekanntesten Soziallotterien in Deutschland ist neben der Deutschen Fernsehlotterie und der Glücksspirale, die Aktion Mensch.

Unser Tipp: Die Aktion Mensch bietet mit ihrem neuen Förderprogramm „Inklusion einfach machen“ auch Organisationen mit geringem Eigenkapital Chancen, ihre Projektideen umzusetzen. Gefördert werden inklusive Projekte in den Lebensbereichen Arbeit, Barrierefreiheit und Mobilität, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Freizeit und Wohnen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Die Zuschussobergrenze beträgt 50.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 95 Prozent. Das bedeutet, dass Projektträger für die bis zu drei Jahre ausgerichteten Projekte nur 5 Prozent an Eigenmitteln einbringen müssen.

Viele Projektträger außerhalb der Behindertenhilfe nutzen seit Jahren auch die Förderaktion „Noch viel mehr vor“ von Aktion Mensch. Hierüber können niedrigschwellige Begegnungsprojekte mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Weitere finanzielle Mittel müssen nicht zwingend eingesetzt werden.

Mit der Soziallotterie Bildungs-Chancen ist erst kürzlich eine neue Lotterie gestartet, die ihren Fokus gezielt auf die Förderung von nationalen und internationalen Bildungsprojekten legt. Für diese Lotterie haben sich drei Partner zusammengetan: der Stifterverband, die weltweiten SOS-Kinderdörfer und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, die finanzielle Starthilfe kam v. a. von Förderern aus der Wirtschaft.

Ab dem 01. August 2018 können Anträge von gemeinnützigen Trägern und öffentlichen Einrichtungen mit Sitz in Deutschland bei der Bildungs-Chancen-Lotterie eingereicht werden. Es werden Projekte zwischen 1.000 und 10.000 Euro Fördersumme und einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert. Die ersten Projekte sollen im Dezember 2018 durch das Kuratorium beraten und bewilligt werden. Dabei können die Projekte mit Blick auf Zielgruppen und Themen weit gefasst sein. Der Förderung ist ein ganzheitlicher Bildungsbegriff zugrunde gelegt. Sie deckt die gesamte Bildungskette von der (früh-)kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen ab. Dabei wird Bildung nach der Förderrichtlinie als Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden. Als Bezugsthemen werden Wissenschaft und Forschung, Kinder- und Jugendhilfe und Entwicklungszusammenarbeit genannt. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier.

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