emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 14.02.2018

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Schnelle Fördermittel für die Industrie - „Fast-Track to Innovation":

Sie arbeiten als Unternehmen an neuen und bahnbrechenden Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen? Sie haben ein marktnahes Ergebnis erzielt und wollen Ihre Innovation auf dem internationalen Markt positionieren? Dann lohnt ein Blick auf die Förderung über „Fast Track to Innovation (FTI)“.

FTI ist ein Förderinstrument im EU-Programm Horizont 2020 für innovative Projekte mit Potenzial zur Vermarktung. Es ist für Industrie und Unternehmen interessant, weil mit FTI ein Fördermechanismus etabliert wurde, der Innovationen mit verkürzten Antragsverfahren schneller auf dem Weg bringt. Die Zeitspanne zwischen Einreichfrist der Projektvorschläge bis zur Vertragsunterzeichnung soll maximal sechs Monate dauern.

FTI wurde seit 2015 als Pilotmaßnahme in Horizont 2020 durchgeführt und letztes Jahr evaluiert. Ab 2018 wird es als fester Bestandteil im EU-Forschungs- und Innovationsprogramm fortgeführt. Grundlage ist das Arbeitsprogramm 2018-2020 des Europäischen Innovationsrats (EIC – European Innovation Council). Letzterer vereint die wichtigsten EU-Instrumente zur Innovationsförderung und soll zukünftig auf EU-Ebene Innovationen gezielter unterstützen.

Unser Tipp: Die Antragstellung in „Fast Track to Innovation“ ist laufend möglich. Sie haben in den nächsten drei Jahren jeweils drei Stichtage, zu denen Ihr Antrag bewertet wird. Die „cut-off-dates“ für das Jahr 2018 sind am 21. Februar, 31. Mai und 23. Oktober.

Das Thema von FTI-Projekten kann frei gewählt werden. Gewünscht sind interdisziplinäre und transsektorale Ansätze. Wichtig ist, dass innerhalb von drei Jahren nach Projektbeginn die weit gereifte Idee in ein fertiges Produkt, eine Dienstleistung, ein Verfahren oder Geschäftsmodell auf dem Markt transferiert wird. Der Reifegrad des Projektgegenstands muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fortgeschritten, die Forschung weitgehend abgeschlossen sein.

Für das Jahr 2018 steht ein Förderbudget von insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung, das auf die drei Stichtage verteilt wird. Pro Projekt können bis zu 3 Mio. Euro Fördersumme beantragt werden.

Anträge stellen können Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die einen Sitz in einem EU-Staat oder in einem assoziierten Programmland haben. Es werden grundsätzlich nur Projekte gefördert, die in einem Konsortium bestehend aus drei bis fünf Partnern umgesetzt werden. Einer der wichtigsten Kriterien ist die Beteiligung der Industrie. So sind vom Budget mindestens 60 Prozent für die Industrie vorzusehen oder eine bestimmte Mindestzahl an Industriepartnern ist zu beteiligen.

Weiterführende Informationen zu FTI erhalten Sie auf den englischsprachigen Websites der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen oder der Europäischen Kommission.

Wenn Sie sich vertiefend in die FTI-Regularien in deutscher Sprache einarbeiten möchten, empfehlen wir das Informationsportal der Nationalen Kontaktstelle KMU.

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