Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 06.12.2017
Der Ausbildungsmarkt in Deutschland wandelt sich, der Fachkräftebedarf ist allgegenwärtig. Gerade die Klein- und Kleinstbetriebe im Handwerk und Gewerbe, die vom Fachkräftemangel betroffen sind, bekommen zukünftig mehr Möglichkeiten, sich stärker im dualen Ausbildungssystem zu beteiligen.
Hier setzt der aktuelle Förderschwerpunkt der 4. Förderrunde des „JOBSTARTER plus“ - Programms von der Idee an: regional geförderte Projekte bilden Dienstleistungs- und Beratungsstrukturen für Betriebe. Diese Strukturen unterstützen in vielfältiger Weise den Prozess der Fachkräftegewinnung. Klein- und Kleinstunternehmen werden bezüglich ihrer Personalplanung beraten. Eines der Ziele lautet, die Betriebe zu mehr eigener Ausbildung von Fachkräften zu animieren, ein weiteres, sie zu unterstützen, ihr bestehendes Ausbildungsengagement auszubauen.
Das Bundesprogramm „JOBSTARTER plus“ speist sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt die Ziele der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015-2018“ und ist Teil der Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“.
Unser Tipp: In der aktuellen 4. Förderrunde werden Projekte gefördert, die Klein- und Kleinstunternehmen auf Grundlage eines externen Ausbildungsmanagements (EXAM) in Fragen der dualen Berufsausbildung beraten und unterstützen. Im Rahmen dieses Projektansatzes werden Unterstützungsangebote von der Aufnahme über die Durchführung bis zum Abschluss der Ausbildung für Betriebe erschlossen. Die Projekte stärken regionale Unterstützungsstrukturen und entwickeln gemeinsam mit den Arbeitsagenturen, Kammern und vielen weiteren Akteuren in regionalen Netzwerken Ansätze, welche betriebliche Bedürfnisse und Unterstützungsleistungen besser kombinieren.
Folgende Leistungen können durch das externe Ausbildungsmanagement (EXAM) laut Förderrichtlinie abgedeckt sein (Auswahl):
Die Förderung deckt Personalausgaben und projektbezogene Reisekosten ab und umfasst bei einer maximalen Projektlaufzeit von 36 Monaten bis zu 600.000 Euro. Förderanträge für Projekte mit dem Starttermin zum 01. Juli 2018 müssen bis zum 22. Januar 2018 eingereicht werden. Die Einreichfrist für Projekte, die zum 01. Januar 2019 starten sollen, endet am 25. Juni 2018.
Weiterführende Informationen wie die Förderbekanntmachung, Projektauswahlkriterien oder eine Standortkarte laufender Projekte finden Sie auf der zentralen ESF-Webseite des Bundes. Hier finden Sie ebenfalls die Programmwebseite von „JOBSTARTER plus“. Wenn Sie einen Förderantrag zu dem aktuellen Aufruf stellen möchten, wenden Sie sich an eines der „JOBSTARTER“-Regionalbüros, deren Zuständigkeit nach Bundesländern aufgeteilt ist. Diese Institutionen stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.