Finanzierung

Wichtige Hinweise und Tipps zu Finanzierungsmöglichkeiten für unsere Weiterbildungsangebote

Arbeitnehmer und Arbeitsuchende können verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten nutzen, um an unserem Weiterbildungsangebot teilzunehmen.

Zusätzlich zu bundesweiten Fördermöglichkeiten gibt es eigene Länderprogramme zur Unterstützung der Teilnahme an Weiterbildungsangeboten. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bundesweite Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsangebote

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Arbeitsagenturen und JobCenter fördern finanziell die Teilnahme von Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden an Weiterbildungsangeboten.

Bildungsprämie

Erwerbstätige werden bei Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot, z.B. einem emcra-Seminar, durch einen Prämiengutschein finanziell unterstützt. So lassen sich 50 % der Teilnahmegebühr sparen.

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Bildungsgutschein

Arbeitsuchende/Bezieher von ALG I und II können für die Teilnahme an einer zertifizierten Weiterbildung, z.B. unserer "Qualifizierung zum EU-Fundraiser", eine Förderung erhalten. Es werden 100 % der Kosten übernommen.

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Qualifizierungschancengesetz

Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis können über das Qualifizierungschancengesetz ebenfalls eine Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit erhalten. Bis zu 100 % der Kosten können übernommen werden.

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Landesprogramme zur Weiterbildungsförderung

Viele Bundesländer haben zusätzlich zu den Bundesprogrammen eigene Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme an Weiterbildungsangeboten ins Leben gerufen.

In einigen Bundesländern kann die Teilnahme an Weiterbildungen mit bis zu 90 % gefördert werden – sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Steuerliche Vergünstigungen für berufliche Weiterbildungen

Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der Steuer zum Ansatz gebracht werden. Zu den Weiterbildungskosten zählen u.a. Kursgebühren, Fahrten zur Weiterbildung oder Übernachtungskosten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Hinweis nicht um eine Steuerberatung handelt. Um sicherzustellen, dass Sie die Weiterbildungsausgaben von der Steuer absetzen können, ziehen Sie bitte einen steuerlichen Berater hinzu.

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten oder haben Sie Interesse an unseren Angeboten? Wir helfen Ihnen gerne weiter: E-Mail info@emcra.eu oder Telefon +49 (0)30 3180 1330.