BAMF-Ausschreibung für Integrationsprojekte veröffentlicht!

20.05.2020, 09:28

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergibt für das Förderjahr 2021 Fördermittel für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Ein Interessenbekundungsverfahren wurde im April 2020 öffentlich bekannt gegeben.

Das BAMF ist das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland. Es fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) insbesondere Projekte und Maßnahmen, die zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwander*innen beitragen.

Die geplanten Projekte sollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Sie sollen mittel- und langfristig sowohl einen Beitrag zur Integration der Zugewanderten durch mehr Partizipation und Teilhabe in der Gesellschaft als auch zur Öffnung der Aufnahmegesellschaft, zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit und zu einem vorurteilsfreien Miteinander leisten.

Die Projekte werden über eine Anschubfinanzierung mit einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten und einer maximalen jährlichen Fördersumme von 70.000 EUR gefördert. Von den Projektträgern sind entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten darüber hinaus Eigenmittel sowie Drittmittel einzubringen.

 

Unser Tipp: Die Antragstellung ist zweistufig. Reichen Sie in einem ersten Schritt einen formlosen Antrag bis einschließlich 30. Juni 2020 beim BAMF ein. Das BAMF hat vier Themenschwerpunkte festgelegt. Erstmals gibt es dabei einen offenen Themenschwerpunkt für innovative Projektideen. Ihr Projekt muss sich auf einen der folgenden Schwerpunkte beziehen:

1. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Ziel dieses Schwerpunkts ist es, mehr soziale Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund durch eine stärkere Einbindung der Integrationskursteilnehmenden in die Aufnahmegesellschaft herzustellen. Dadurch können die Teilnehmenden der Integrationskurse ihre erlernten Sprachkompetenzen besser festigen und erweitern. Zusätzlich sollen sie ermutigt werden, sich in Deutschland freiwillig zu engagieren und vorhandene Partizipationsmöglichkeiten zu nutzen.

2. Teilhabe und Partizipation mit speziellem Fokus auf Mädchen und Frauen

In diesem Schwerpunkt werden Projekte mit Mädchen und Frauen gefördert. Sie sollen ermutigt werden, sich aktiv am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Die Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstverantwortung sowie die Stärkung und Sichtbarmachung der Kompetenzen von Mädchen und Frauen stehen im Mittelpunkt. Wenn es sinnvoll ist, können allerdings männliche Bezugspersonen einbezogen werden.

3. Leben in einer vielfältigen und offenen Gesellschaft

Ziel dieses Schwerpunkts ist es, mehr soziale Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund herzustellen. Die Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund sollen in der Öffentlichkeit besser dargestellt werden. Darüber hinaus soll mit diesen Projekten Diskriminierung und Rassismus entgegengewirkt werden. Ein vorurteilsfreies Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund steht im Mittelpunkt.

4. Offener Themenschwerpunkt

Das ist neu. 2021 vergibt das BAMF erstmalig Fördermittel für zehn innovative Projektideen. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die Projektidee wird vom BAMF als politisch relevant und als innovativ erachtet.

Die im ersten Schritt erforderlichen Antragsunterlagen sind eine formlose Projektskizze, in der die Projektkonzeption vorgestellt wird, sowie ein Finanzierungsplan für die gesamte Projektlaufzeit. Die Projektskizze darf maximal zehn Seiten umfassen. Auf der ersten Seite muss der gewählte Themenschwerpunkt angeben werden. Beschreiben Sie die geplante Maßnahme, deren Ziele und die beabsichtigte Projektwirkung in der Projektskizze klar und verständlich. Stellen Sie dar, wie Sie das Projekt umsetzen werden und in welcher Weise die geplante Wirkung erkennbar bzw. durch welche Indikatoren messbar ist.

Der erste formlose Antrag ist nur in Papierform und unterschrieben gültig. Das BAMF identifiziert diejenigen Antragsteller, die zur zweiten Antragsphase zugelassen werden. Anträge der zweiten Phase werden dann über das Förderportal easy-Online eingereicht. Anschließend wird die Förderentscheidung getroffen, sodass die Projekte voraussichtlich im 1. Quartal 2021 starten können.

Sie finden die vollständige Ausschreibung für Integrationsprojekte für 2021 mit weiteren wichtigen Hinweisen zur Projektdarstellung auf der Webseite des BAMF.

 

#emcra bleibt zu Hause

Das gesamte emcra-Weiterbildungsangebot bleibt b. a. w. online. Dafür haben wir gute Gründe:

1. Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Zahl der Corona-Infizierten weiter zurückentwickelt. Das Feedback unserer Teilnehmenden zeigt, dass die überwiegende Mehrzahl sehr gerne und erfolgreich online lernt. Ein großes Dankeschön an alle aktuellen und zukünftigen Kunden, dass Sie unser Vorgehen unterstützen, und an unsere Referent*innen, die alle dazu beitragen, ein wirklich abwechslungsreiches und interaktives Online-Lernerlebnis zu ermöglichen!

2. Wir möchten nicht, dass Sie in unseren Seminarräumen mehrere Tage mit einem Mundschutz sitzen und lernen müssen. Das ist nicht lernfördernd. Auch die Arbeit in Arbeitsgruppen ist online viel besser möglich als zurzeit im Seminarraum, weil wir online nicht auf die geltenden Abstandsregeln achten müssen.

3. Die meisten Menschen müssen in ihren Familien gleichzeitig die Herausforderungen mit nicht oder nur beschränkt geöffneten Kitas oder Schulen bewältigen, gleichzeitig bei ihrer Arbeit mit den Corona-Herausforderungen umgehen und sich ggf. um kranke oder ältere Angehörige kümmern. Das geht alles besser, wenn man für eine Weiterbildung nicht auch noch reisen muss.

4. Sie und Ihr Arbeitsgeber sparen Reise- und Übernachtungskosten und nicht zuletzt auch Zeit, die wir gegenwärtig lieber für uns und unsere Lieben nutzen sollten. Darüber hinaus müssen Sie nicht in Bahnen, Bussen oder Flugzeugen anreisen und schützen sich damit selbst und andere.

Weitere Informationen, z. B. zu den Themen Kurzarbeitergeld und Weiterbildungsförderung, finden Sie im aktuellen emcra Corona-Update.

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