Europäischer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) – Nationaler Aufruf 2018

29.08.2018, 10:12

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) fördert innovative Projekte in den spezifischen Zielen „Asyl“, „Integration“ und „Rückkehr“. Die übergeordnete Verantwortung auf EU-Ebene liegt bei der Europäischen Kommission – Generaldirektion Migration und Inneres. Sie setzt die sogenannten „Union actions“ um.

Der größte Teil von AMIF wird dezentral in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt (ohne Dänemark). In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesinnenministeriums zuständig. Projektträger können sich allein oder in Partnerschaft mit anderen für eine AMIF-Förderung beim BAMF bewerben. Dabei sind Projekte der europäischen Zusammenarbeit erwünscht, jedoch nicht verpflichtend. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts (u. a. Behörden, eingetragene Vereine, kirchliche und karitative Einrichtungen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, etc.).

Unser Tipp: Das BAMF hat erst kürzlich den Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen mit Einreichfrist zum 11. Oktober 2018 veröffentlicht. Im Rahmen des aktuellen AMIF-Aufrufs stehen in einem Zeitraum von drei Jahren ca. 69,43 Mio. Euro zur Verfügung. Damit wurde das Programmbudget im Vergleich zum Aufruf 2017 deutlich erhöht (2017: ca. 31,36 Mio. Euro).

Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren und einem Fördervolumen von mindestens 100.000 Euro pro Jahr. Bei einem Kofinanzierungsanteil von maximal 75 Prozent müssen die Gesamtprojektkosten also 133.333,33 Euro pro Projektjahr betragen.

AMIF geförderte Projekte sind eindeutig einem spezifischen Ziel und Maßnahmenbereich zuzuordnen. Entsprechend müssen Antragstellende die Vorgaben mit Blick auf Themenschwerpunkte, Zielgruppen im Projekt, Indikatoren und zu fördernde Aktivitäten ganz genau berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Projekte klar von Maßnahmen, die von gesetzlichen Leistungen – wie beispielsweise in der Sozialgesetzgebung (SGB) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgelegt – abgrenzen. Dies gilt auch für Projektvorhaben, die über andere Förderinstrumente wie den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden können.

Die inhaltlichen Schwerpunkte und die Mittelverteilung des AMIF in Deutschland können Sie dem Aufruf 2018 und dem Nationalen Programm entnehmen. Die Projekte sollen einen europäischen Mehrwert aufweisen und Modellcharakter haben bzw. dazu beitragen, Lösungen zu finden und Standards zu setzen. Vor dem Hintergrund der von Bundesinnenminister Horst Seehofer initiierten AnkER-Zentren finden Sie im aktuellen Aufruf  den expliziten Hinweis (vgl. Aufruf 2018, S. 5), dass die Durchführung von AMIF-Projekten in AnkER-Zentren erwünscht ist.

Weiterführende Informationen zum Aufruf 2018 (Antragsvorlage, Leitfaden für Antragstellende, FAQ, Gesamtfinanzplan, etc.) finden Sie auf der BAMF-Webseite.

Die AMIF-Förderung ist eines von vielen Programmen, die das BAMF umsetzt. Daneben ist das Bundesamt Programm- und Umsetzungsbehörde für weitere Programme des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Auf der BAMF-Webseite finden Sie unter „Infothek“ die Rubrik „Informationen für Projektträger“. Dort erhalten Sie nützliche Informationen sowie eine Auflistung weiterer Programme des BAMF (u. a. Multiplikatorenschulungen, Integrationsangebote für ausländische Frauen oder Spätaussiedler, Integration durch Sport, Strukturförderung von Migrantenorganisationen, Integration jüdischer Zuwanderer).

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