emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 23.09.2020

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Wiederaufbaupaket Next Generation EU – Gute Nachrichten für Deutschland:

Es gibt gute Nachrichten für alle, die sich mit Förderung in Deutschland, insbesondere im Unternehmenssektor sowie in der Sozialwirtschaft beschäftigen: Durch das Wiederaufbaupaket Next Generation EU (NGEU) der EU-Kommission sind ab 2021 deutlich mehr Fördermittel vorhanden.

Mit Next Generation EU reagiert die Europäische Union auf die ökonomischen Folgen der Covid-19-Pandemie. Das Aufbauinstrument hat eine Schlagkraft von 750 Mrd. Euro. Davon stehen 390 Mrd. Euro als Finanzhilfen und 360 Mrd. Euro als Darlehen zur Verfügung. Das Aufbauinstrument basiert auf drei Säulen:

- Instrumente zur Unterstützung der Anstrengung der Mitgliedstaaten beim Wiederaufbau und der Krisenbewältigung, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen;

- Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen und zur Unterstützung angeschlagener Unternehmen;

- Konsequenzen aus der Krise: Aufstockung wichtiger EU-Programme zur Stärkung und Stabilisierung des Binnenmarktes und zur Beschleunigung des ökologischen und digitalen Wandels.

Gemeinsam mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027, der auf 1.074,3 Mrd. Euro festgelegt wurde, ergibt sich ein Gesamtbudget (MFR + NGEU) von 1.824,3 Mrd. Euro für die nächste Finanzperiode 2021-2027. Das ist fast doppelt so viel wie in der jetzt zu Ende gehenden Finanzperiode 2014-2020.

Die Verteilung der Summen auf einzelne Mitgliedstaaten bzw. Regionen richtet sich nach ökonomischen Kriterien, wie dem Ausmaß der Rezession oder dem Anstieg der Arbeitslosigkeit infolge der Corona-Pandemie. Ein Großteil des Geldes von NGEU geht an EU-Länder wie Italien oder Spanien, die besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen sind. Aber auch Deutschland wird profitieren. Nach aktuellen Planungen erhält Deutschland mind. 25 Mrd. Euro zusätzlich. Das entspricht in etwa einer Verdopplung der in Deutschland zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel, wobei die EU-Agrarförderung nicht eingerechnet wurde. Darauf sollten Sie sich vorbereiten!

Auch die Förderthemen ab 2021 sind diverser. Next Generation EU reagiert mit folgenden Themenschwerpunkten auf die Corona-Pandemie: Krisenhilfe für alle Mitgliedstaaten, Gesundheit, Bekämpfung des Klimawandels (European Green Deal) und Digitaler Wandel. Weitere Themen sollen ebenfalls aufgewertet werden: Migration und Integration, Schutz der Außengrenzen und Verteidigungsunion, Jugend-Mobilität sowie Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation.

 

Unser Tipp: Zwei Förderinstrumente von Next Generation EU sind für Deutschland besonders relevant: Die sogenannte „Aufbau- und Resilienzfazilität“ (EN: Recovery and Resilience Facility) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (EN: Just Transition Fund bzw. JTF). Bei der Namensfindung beider Programme hat sich die EU nicht mit Ruhm bekleckert. Das sollte Sie aber nicht davon abhalten zu prüfen, inwieweit Sie bzw. Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation in Zukunft davon profitieren können. Darum hier die wesentlichen Fakten:

1. Aufbau- und Resilienzfazilität:

Die „Aufbau- und Resilienzfazilität“ ist das mit Abstand größte Finanzierungsinstrument von Next Generation EU. Der Fonds soll zur Überwindung der Krise und zur Erholung der Wirtschaft von der Corona-Pandemie beitragen. Darüber hinaus soll die Widerstandsfähigkeit der EU bei zukünftigen Krisen steigen und ein relevanter Beitrag zur Bewältigung der grünen und digitalen Wende geleistet werden.

Insgesamt stehen für die „Aufbau- und Resilienzfazilität“ 312,5 Mrd. Euro direkte Zuschüsse und 360 Mrd. Euro Kredite für öffentliche Investitionen und Reformen zur Verfügung. Nach aktuellen Berechnungen könnte Deutschland einen Anteil von ca. 22,7 Mrd. Euro von den direkten Zuschüssen erhalten, u. a. für saubere Technologien, den Ausbau des ÖPNV oder für die Weiterbildung im Bereich digitale Kompetenzen. Dies wäre verglichen mit den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission rund eine Mrd. Euro mehr. Damit ist Deutschland in diesem Bereich als „Gewinner“ aus den Verhandlungen im Europäischen Rat im Juli 2020 hervorgegangen.

2. Fonds für einen gerechten Übergang:

Dieser Fonds ist ein neues Finanzierungsinstrument für die am stärksten von der Anpassung an die Klimawende (European Green Deal) betroffenen Regionen in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind das z. B. die ostdeutschen Braunkohleregionen. Durch NGEU ist das Budget von den ursprünglich geplanten 7,5 Mrd. Euro auf 17,5 Mrd. Euro gestiegen. Deutschland erhält davon mit ca. 2,25 Mrd. Euro den zweithöchsten Anteil aller EU-Mitgliedstaaten.

Mit dem „Fonds für einen gerechten Übergang“ sollen insbesondere neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es überrascht darum nicht, dass die möglichen Förderbereiche wie z. B. Bildung bzw. Umschulung, KMU-Förderung sowie saubere Energie sehr stark an die Prioritäten erinnern, die wir bereits vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Europäischen  Sozialfonds (ESF) kennen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ hat in den kommenden Jahrzehnten das Potenzial zu einem neuen großen Kohäsionsfonds zu werden, von dem vor allem auch Akteure aus Deutschland profitieren. Schon aktuell fordert das Europäische Parlament, diesen Fonds mit bedeutend mehr Budget auszustatten. Wir sind gespannt!

 

Insgesamt gilt: Krisenzeiten sind Förderzeiten! Das war so nach der Finanzkrise 2008/2009 und wird auch jetzt wieder so sein. Das bietet für Sie Chancen und Möglichkeiten sowohl als Berater*in im Unternehmenssektor oder der Sozialwirtschaft, als auch für Ihre Tätigkeit bei Unternehmen oder Organisationen. Beschäftigen Sie sich darum aktiv mit der EU-Förderperiode 2021-2027 und prüfen Sie die Möglichkeiten für Ihre Kunden oder Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation.

 

#emcra Corona-Tipp

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat ein Sonderprogramm für durch die Corona-Pandemie in Not geratene gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Es sollen insbesondere Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten gefördert werden. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können vom 1. bis 30. September gestellt werden.

Zusätzliche Informationen zu dem Sonderprogramm sowie zu weiteren Coronahilfen für gemeinnützige Organisationen auf Länderebene finden Sie hier. Diese neuerliche Initiative unterstreicht, wie wichtig aktuelles und umfassendes Fördermittelwissen für die Sozialwirtschaft in Deutschland ist. Der Wert dieses Wissens ist zu Krisenzeiten besonders hoch. In unserer zertifizierten Weiterbildung zur Manager*in für öffentliche Fördermittel lernen Sie alles, was notwendig ist. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne direkt (030/ 3180 1330 oder per Mail an info@emcra.eu). Es gibt jeden Monat einen Starttermin – garantiert.

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