emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 25.06.2025

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Vom Koalitionsvertrag zum Bundeshaushalt - Wo bleibt die Förderung:

Tatsächlich ist dieser Fördertipp nicht nur für diejenigen interessant, die auf Bundesförderung warten. Die Haushalte der Länder und Kommunen wie auch die kommende EU-Förderperiode ab 2028 sind direkt oder indirekt mit den Planungen des Bundes für die Haushalte der gerade gestarteten Legislaturperiode verbunden. 

Beim Deutschen Fundraising Kongress vor 14 Tagen konnten wir in vielen Gesprächen und im Rahmen eines Vortrags zum Thema “Neue Bundesregierung – neuer Koalitionsvertrag – neue deutsche Förderlandschaft” beobachten, dass die Verunsicherung bei den Akteuren im Dritten Sektor groß ist. Aber auch Kommunen und Unternehmen warten auf Klarheit und Verlässlichkeit für ihre finanziellen Planungen.

Wir starten unsere Bestandsaufnahme in diesem Fördertipp mit dem bereits seit einigen Wochen vorliegenden Koalitionsvertrag. Auf die Bewertung der aktuellen Situation folgt ein Ausblick auf das, was zeitnah in Europa geschieht, sowie einige grundlegende Tipps für alle, die mit Förderung zu tun haben. Viel Spaß beim Lesen.

Übrigens: Wir machen keine Fördertipp-Sommerpause und auch alle zertifizierten emcra Weiterbildungen laufen weiter. Für alle, die Urlaub und Weiterbildung verbinden möchten, haben wir passende Curricula im Programm. Niemand muss auf freie Zeit verzichten, auch während einer mehrmonatigen emcra Weiterbildung. Allen, die in den kommenden Wochen “raus” sind, wünschen wir eine schöne, erholsame Zeit!

Unser Tipp: Verfolgen Sie in den nächsten Monaten die Entwicklungen in Deutschland und Europa. Sowohl bei uns in Deutschland als auch in der EU finden aktuell wichtige Weichenstellungen statt, die unser Fördersystem bis in die 30er-Jahre prägen werden.


Ampel abgeschaltet? 

Wir haben uns in den vergangenen Wochen intensiv mit den Zielen der neuen Bundesregierung beschäftigt, die 144 Seiten des neuen Koalitionsvertrag Wort für Wort gelesen und uns mit Menschen ausgetauscht, die den Verhandlungsprozess in Richtung Koalitionsvertrag sowie die Übersetzung der darin genannten Inhalte in den kommenden Bundeshaushalt aktiv begleiten.

Nun ist es Zeit, einmal Luftzuholen und genau zu schauen, wo wir uns aus dem Blickwinkel der Fördermittelpolitik im Prozess der Regierungsbildung und bei den Verhandlungen über den Bundeshaushalt 2025 befinden.

Ist-Zustand: Weil die Ampelregierung nicht in der Lage war, einen neuen Haushalt zu beschließen, greift seit dem 1. Januar 2025 die vorläufige Haushaltsführung. Das bedeutet, dass die Bundesregierung neue Ausgabenverpflichtungen nur eingeschränkt eingehen kann. Die Unsicherheit bzgl. der Auszahlung von Förderungen für 2025, die noch nicht final bewilligt wurden, sind darum in weiten Teilen des Dritten Sektors und im Unternehmensbereich groß. 

Gestern hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf für 2025 und die finanzpolitischen Planungen bis 2029 verabschiedet. Damit ist der nächste wichtige Schritt getan. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Haushalt 2025 vor September verabschiedet wird. Und auch nach der Verabschiedung fließt nicht sofort Geld, denn zuerst müssen die neuen Haushaltsmittel den Fachministerien zugeleitet werden. Das kann u. U. noch bis November dauern. In gut funktionierenden Ministeriumsstrukturen ist davon auszugehen, dass die Fachabteilungen und die zuständigen Haushälter:innen sich proaktiv auf die Zeit nach der Verabschiedung des Haushalts vorbereiten und die Mittel darum ggf. auch schneller bewegt werden. Bei den neu geschaffenen Akteuren (insb. Digitalministerium und Staatsministerin für Sport und Ehrenamt) ist das zumindest fraglich. 

Zum Elefant im Raum, also den zusätzlichen zweimal 500 Mrd. Euro für Rüstung, Verteidigung sowie Infrastruktur, die im Interregnum noch mit den alten Mehrheiten des Ampel-Bundestages beschlossen wurden, steht wenig Konkretes im vorliegenden Koalitionsvertrag. Auch hierzu liegen jetzt seit gestern die begleitenden Gesetzesvorlagen vor. Alle, die sich für Förderung interessieren, sind gut beraten, diese Gesetzgebungsprozesse ebenfalls zu beobachten.   

Erste - vorsichtige - Bewertung: Die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung sind noch nicht beendet, aber wie zu erwarten, zeichnen sich neue Schwerpunktsetzungen ab. Insbesondere im Vergleich zu den Plänen der Ampel (vgl. den emcra Fördertipp vom 16.2.2022, der kurz vor dem Beginn des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine erschienen ist).

Die Abschnitte mit direktem Fördermittelbezug sind im CDU-SPD-Koalitionsvertrag eindeutig vager als bei der Ampel. Darüber ist niemand verwundert, denn schließlich zwingt die (welt-)politische Lage die jetzt verantwortlichen Akteure dazu, auf Sicht zu fahren. Die Ampelparteien konnten ihre jeweiligen Themen Freiheit (FDP), Gerechtigkeit (SPD) und Nachhaltigkeit (Grüne) mit vermeintlich vorhandenen Mitteln unterlegen. Entsprechend findet man im Ampelvertrag auch für alle drei Parteien neue Förderkonzepte. Erst das Bundesverfassungsgericht hat diesem Vorgehen dann Ende 2023 eine Strich durch die Rechnung gemacht. 

Eines ist klar: Der neue Koalitionsvertrag bedeutet kein Tabula-Rasa in der deutschen Förderlandschaft. Vielmehr wird in vielen Bereichen weiter wie bisher gefördert und die sofortige Abschaffung von einer Vielzahl von Förderprogrammen ist nicht geplant. Die Ampelfarben gelb und grün werden förderpolitisch weniger stark leuchten, dagegen bekommen die Interessen der CDU/CSU mehr Gewicht und die SPD regiert ohnehin weiter. Das bedeutet z. B., dass traditionelle zivilgesellschaftliche (Vereins-)Strukturen (Sport, Brauchtum) jetzt tendenziell gegenüber progressiven zivilgesellschaftlichen Akteuren bevorzugt werden. Das Gleiche gilt perspektivisch auch für die stark konfessionell oder sozialpolitisch geprägte Sozialwirtschaft. Nicht zuletzt, weil diese Strukturen der neuen “kleinen GroKo” eher nahe stehen und das verbleibende Wählerpotenzial beider Regierungsparteien zumindest teilweise gut abbilden.

Bei allem aktuellen Fokus auf die Neuerungen dürfen wir die förderpolitische Konstanz, die ein Charakteristikum des politischen Übergangs im Bund der vergangenen Jahrzehnte ist, nicht aus den Augen verlieren. Der Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrages (siehe Zeile 1627) ist daher für einen Großteil der Förderungen kein so gefährliches Damoklesschwert, wie es teilweise publiziert wurde. Wenn in Zukunft gekürzt wird, dann eher, weil die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen des Bundes keinen Spielraum wie in den Zehner-Jahren zulassen und weil sich die politischen Prioritäten verändert haben. 

Ansonsten gilt: Die politischen Verantwortlichen jeder Couleur sind sehr erfindungsreich, wenn es darum geht, aus ihrer Sicht notwendige haushalterische Spielräume zu schaffen. Als steuerzahlende Bürger:in müssen wir das nicht positiv bewerten. Als potenzielle Empfänger:innen von Förderung sitzen wir auf der anderen Seite. 

In diesem Zusammenhang erwähnenswert: Die Schuldenbremse war insbesondere der CDU/CSU in dem Moment weniger wichtig, wo sie ihre Klientel nicht mehr aus den wachsenden Einnahmen der Zehner-Jahre befriedigen und gleichzeitig haushaltspolitisch die Null hochhalten konnte.


Zivilgesellschaft, Sozialwirtschaft, Dritter Sektor 

Es wurde im vorherigen Abschnitt schon angedeutet: Die klassischen zivilgesellschaftlichen Strukturen und die Sozialwirtschaft kommen tendenziell besser weg als eher progressive zivilgesellschaftliche Strukturen. 

Woran können wir das ablesen? Hier ein paar Beispiele:

  • Stichwort Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: “Wir werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro anheben.” (Zeile 1486 ff.)
  • Stichwort Freiwilligendienste: “Wir stärken die Freiwilligendienste, stellen die überjährige Finanzierung sicher und bauen die Strukturen und Plätze sukzessive aus. Wir wollen einen Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz implementieren, […]. Wir wollen die Wohlfahrtsverbände bedarfsgerecht ausstatten.“ (Zeile 3326 ff.)
  • Stichwort Schutz des Ehrenamts: „Wir stärken und schützen ehrenamtliches Engagement. Gerade in herausfordernden Zeiten gilt dies für die 'Blaulicht-Familie' sowie die Vereine und Verbände, die unsere Zivilgesellschaft zusammenhalten. [...] Wir werden den Schutz von Ehrenamtlichen verbessern. Kommunale Amts- und Mandatsträger tragen unseren Staat mit. Deshalb müssen wir sie unterstützen und schützen.“ (Zeile 3785 ff.)

Sich selbst eher progressiv klassifizierende zivilgesellschaftliche Akteure haben nicht automatisch das Nachsehen. Programme wie “Demokratie Leben” werden im Koalitionsvertrag genannt und weitergeführt (Zeile 3305). Inwieweit die neue Bundesregierung die Förderprioritäten nach einer geplanten Evaluierung dieses und weiterer Programme jedoch ebenfalls in Richtung eher traditioneller Vereinsstrukturen verschiebt, bleibt eine offene Frage. 

Die aktuell größte Chance, die sich sowohl den traditionellen wie auch den eher progressiven Akteuren aus der Zivilgesellschaft, der Sozialwirtschaft und dem dritten Sektor bietet, wird leider bisher fast nirgendwo öffentlich diskutiert. Sie verbirgt sich hinter diesen beiden gerne übersehenen Sätzen im Koalitionsvertrag: “Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird modernisiert.” (Zeile 1489) und “Wir wollen eine Reform der Bundeshaushaltsordnung durchführen und im Zuge dessen das Förderwesen des Bundes effizienter und zielgerichteter ausstatten und vereinfachen.” (1712 f.)  

Eine Reform des Bundeshaushaltsordnung ist lange überfällig. Eine breite Koalition aus Zivilgesellschaft, Sozialwirtschaft und Drittem Sektor sollte darauf drängen, dass Förderpauschalen in Zukunft in der Breite ermöglicht werden, und dass ehrenamtliches Engagement (Sachleistungen) als Ko-Finanzierung in Förderbudgets eingebracht werden kann. Diese haushaltspolitischen Anpassungen wären ein großer Wurf und sind für alle, denen unser demokratisches, soziales und pluralistische Gemeinwesen am Herzen liegt, aktuell wichtiger als die kurzfristige Beschneidung oder Ausdehnung eines spezifischen Förderbudgets in einem bereits existierenden Bundesprogramm.

Die mittel- und langfristigen positiven Effekte für Haupt- und Ehrenamt, zivilgesellschaftlich Engagierte, traditionelle wie progressive Akteure, die Sozialwirtschaft (mit dem Blickwinkel auf SGB-Förderung) wie auch neue gemeinwohlorientierte Unternehmen oder Social-Start-ups könnten bedeutend sein. Im Bereich EU-Förderung gibt es für den umfassenden Einsatz von Pauschalen bereits zahlreiche erfolgreiche Beispiele aus der vergangenen und der laufenden EU-Förderperiode (Erasmus+; ESF+). Damit kennen wir uns bei emcra gut aus. Wir unterstützen gerne, wenn es darum geht, diese Vorbilder nach Deutschland zu holen.


EU-Förderung ab 2028

Apropos EU-Förderung: Im Koalitionsvertrag findet sich zwar der obligatorische Abschnitt zu Europa (S. 135 ff.), aber dort steht inhaltlich nichts Überraschendes. Es ist leider auch anzunehmen, dass die neue Bundesregierung die EU-Förderung ab 2028 noch nicht wirklich auf dem Schirm hat. Diese Einschätzung wird von Personen, die die Aushandlung des Koalitionsvertrages und die Haushaltsplanung aus der Nähe verfolgen konnten, bestätigt.

Nun sind wir eher Tage als Wochen von der Veröffentlichung der Pläne der EU-Kommission für den EU-Finanzrahmen ab 2028 entfernt. Damit beginnt die heiße Phase der Verhandlungen über das EU-Budgetpaket bis 2034. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung im Hinblick auf ihre EU-Finanzplanungen konkreter und zu einem aktiven Spieler in Brüssel wird. Diesen Prozess werden wir im emcra Fördertipp sicher schon bald wieder aufgreifen. Wer noch wenig Erfahrung mit der Funktionsweise der verschiedenen EU-Fördersäulen hat, kann sich, bis es soweit ist, schon mal hier schlau machen.


Politische Förderphasen

Die Phase der Fördermittel-Unsicherheit seit dem Ende der Ampel hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig ein Grundverständnis der Fördermittelpolitik ist, wenn Ihre Organisationen den Herausforderungen unserer Zeit standhalten sollen. Wir vermitteln das seit mehr als 20 Jahren in unseren Weiterbildungen und werden es, solange es Menschen gibt, die uns zuhören, auch weiter tun. Wer nur einzelne, wenige Förderprogramme oder Richtlinien kennt, ist nicht in der Lage, die breiten Möglichkeiten unseres Fördersystems zu nutzen.

Daraus folgt u. a. Folgendes:

  • Jede:r mit Verantwortung im Bereich Förderung sollte die verschiedenen politischen Förderphasen von EU, Bund, Ländern und Kommunen kennen und wissen, wie die eigene Organisation sie zum Vorteil nutzen kann. 
  • Jede:r mit Verantwortung im Bereich Förderung sollte ein Grundverständnis der politischen Fördersysteme von der EU bis zur Kommune haben und deren Interdependenzen kennen. Dazu gehört unter anderem zu wissen, wie der mittelfristige EU-Finanzrahmen zu Stande kommt, oder warum der größte Teil der öffentlichen Fördermittel, egal auf welcher politischen Ebene, für Projektförderung vergeben wird.
  • Jede Organisation braucht einen individuellen Fördermittelmix: Ohne Diversifizierung geht es nicht. Faustregeln: 1. Privates Fundraising und öffentliche Förderung kombinieren; 2. öffentliche Förderung von mehr als einer politischen Ebene in Anspruch nehmen, z. B. Land und EU; 3. private Förderung aus mind. zwei Quellen beziehen, z. B. Großspenden und Stiftungen. 

Bei Unsicherheiten, Fragen, Gegenargumenten zu den vorgenannten Punkten am besten hier anmelden. Es lohnt sich.



Wer die Entwicklungen der Förderpolitik verfolgt, ist eindeutig im Vorteil. Gut, dass Sie unseren Fördertipp abonniert haben - wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden. :)


#emcra_Nachlese_Fundraising_Kongress_2025

Wir waren wieder dabei - und haben viel dazugelernt. Alle, die auch beim Deutschen Fundraising Kongress 2025 dabei waren, werden uns wahrscheinlich zustimmen: Das hat sich gelohnt. Diejenigen, die es diesmal nicht geschafft haben, sollten sich schon mal die Daten für kommendes Jahr in ihrem Kalender eintragen: 1. bis 3. Juni 2026. 

Hier unsere persönliche kurze Nachlese:

  • Gekommen, um zu bleiben: Das Thema Fördermittel ist im Verband angekommen. Das zeigt u. a. das Interesse an den Angeboten der Fachgruppe Fördermittel, die unsere Geschäftsführerin Heike Kraack-Tichy  gemeinsam mit Torsten Schmotz und Bernd Kreh in den vergangenen Jahren aufbauen durfte.
  • Heike wurde erneut für drei weitere Jahre zur stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Fundraising Verbandes gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Mach so weiter!
  • Unser Prinzip, mit möglichst spannenden und starken Organisationen sowie Expert:innen eng zusammenzuarbeiten, hat sich beim Kongress erneut bewährt. Unser Dank geht diesmal insbesondere an Miriam Wagner Long und Ulrike Herkner (Fachgruppe Leadership), an die Panelist:innen Katarina Peranić (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt), Friederike Behrends (Deutsche Postcode Lotterie), Ulf Matysiak (Prof. Otto Beisheim Stiftung) und Benjamin Kurc (Deutsch-Französischer Bürgerfonds) sowie an unsere Ko-Referent:innen Helene Wolf (FAIR SHARE of Women Leaders) und Markus Priesterath (ehemals Bundesinnenministerium). 

Wir haben uns über jede:n gefreut, den oder die wir wieder getroffen haben. Ebenfalls herzliche Grüße an alle, die zum ersten Mal mit emcra und unserem Team vor Ort Kontakt hatten. Von uns mit dabei waren Franka, Franziska, Lara, Martin, Mika und Heike  - meldet Euch und lasst uns in Kontakt bleiben!



Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesen Angeboten? Bitte kontaktieren Sie uns direkt (030/ 3180 1330) oder per E-Mail an info@emcra.eu. Wir informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme an unseren Weiterbildungen zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann.

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