emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 02.05.2019

emcra EU-Fördertipp
Hier erhalten Sie 14tägig kostenlos den EU-Fördertipp. Aktuelle News und vieles mehr ...

Neues ESF-Bundesprogramm! Was fördert „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“?:

Auch kurz vor dem Ende einer laufenden EU-Förderperiode gibt es immer wieder Bewegung in der Förderlandschaft. Zum Beispiel mit dem neuen ESF-Förderprogramm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“.

Worum geht es dabei genau? Mit der Förderung werden von Ausgrenzung und Armut bedrohte Familien gezielt unterstützt, um ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern und ihnen eine bessere soziale Teilhabe zu ermöglichen. Das geschieht durch die Bereitstellung eines ganzheitlichen Betreuungssystems, das Eltern zum Beispiel in die Lage versetzen soll, familiäre Herausforderungen zu meistern, sowie auf die Bedürfnisse ihrer Kinder angemessen zu reagieren und deren Entwicklung zu stärken.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat insbesondere die folgenden Zielgruppen im Blick:

- Familien mit minderjährigen Kindern, die Unterstützung nach SGB II erhalten;

- Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten;

- spezifische Zielgruppen wie zum Beispiel Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.

Das BMAS will mit dem Akti(F)-Programm außerdem erreichen, dass das Zusammenspiel der verschiedenen Instrumente des Sozialgesetzbuches (v. a. SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX) optimiert wird.

 

Unser Tipp: Die Förder-Richtlinie lag bei Redaktionsschluss dieses Fördertipps noch nicht vor, wird aber in Kürze veröffentlicht werden. Im Mai 2019 wird voraussichtlich ein kurzes, vierwöchiges Interessensbekundungsverfahren gestartet, so dass Interessenten zeitnah mit den Antragsplanungen beginnen müssen. Dazu finden Sie im Folgenden weitere Informationen, die wir Ihnen unter Vorbehalt gerne zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass bis zur Veröffentlichung der Richtlinie noch Änderungen möglich sind.

Ausstattung des Programmes, Projektvolumen, Kofinanzierung und Projektbeginn:

Laut telefonischer Auskunft des BMAS stehen insgesamt 75,47 Millionen Euro zur Verfügung. Einzelne Projekte werden mit bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert. Der Kofinanzierungsanteil liegt voraussichtlich bei 5 % der förderfähigen Kosten. Die Projekte können aus aktueller Sicht frühstens ab Januar 2020 starten. Unter Umständen wird ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ermöglicht.

Ablauf der Antragstellung:

Die Antragstellung verläuft zweistufig. Das Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1) wird vergleichsweise umfassend sein, um im Anschluss eine schnelle Hauptantragstellung (Stufe 2) zu ermöglichen.

Es gilt, sich sehr gut auf die erste Stufe vorzubereiten. Wenn diese Hürde geschafft ist und der Antrag den Förderrichtlinien entspricht, haben Sie sehr gute Chancen, eine Förderung zu erhalten.

Antragsteller und Konsortien:

Zur Antragstellung wird ein Konsortium benötigt. Freie gemeinnützige Träger, Kommunen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sind antragsberechtigt. Im Rahmen des Antrags bzw. des Projektes ist eine Kooperation mit dem zuständigen Jobcenter notwendig – eine direkte Beteiligung des Jobcenters an der Antragstellung ist jedoch nicht gewünscht.

Nicht förderfähige Bundesländer:

Elf deutsche Bundesländer beteiligen sich am Programm „Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder“. In Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt es bereits vergleichbare Förderprogramme. Zur Vermeidung von Doppelförderungen sind Einrichtungen aus diesen fünf Bundesländern nicht antragsberechtigt.

Sobald nähere Informationen zum ESF-Programm Akti(F) vorliegen, informieren wir Sie in unserer XING-Gruppe „EU Fundraising“. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, dann freuen wir uns, Sie dort begrüßen zu dürfen.

 

#emcra Weiterbildungstipp

Das gesamte Förderspektrum des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des SGB ist zentraler Inhalt der emcra Weiterbildung „ManagerIn für öffentliche Fördermittel”. Die Weiterbildung ist zertifiziert und in dieser Form einmalig in Deutschland. Wenn Sie in der Sozialwirtschaft bzw. für freie und öffentliche Träger, Non-Profit-Organisationen oder Stiftungen arbeiten, dann freuen wir uns, Sie bei unserer Weiterbildung begrüßen zu dürfen.

Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Wir informieren Sie gerne zu Ihren Fördermöglichkeiten. Anruf oder E-Mail genügt: 030 – 3180 1330 - info@emcra.eu.

Zurück
Weitere Fragen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an:
info@emcra.eu
oder rufen Sie uns an:

030 31801330