Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 24.11.2021
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das Instrument der Europäischen Kommission, um die Beschäftigungssituation in den Mitgliedstaaten der EU zu verbessern. Konkret geht es im ESF+ darum, den Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung sowie zum Lebenslangen Lernen zu verbessern. Es soll ein gleicher Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen geschaffen und so die Wirksamkeit der Arbeitsmärkte gestärkt werden. Die Themen soziale Inklusion und Armutsbekämpfung stehen außerdem im Mittelpunkt des ESF+.
In Deutschland wird es den ESF+ auch in der neuen Förderperiode 2021 - 2027 wieder sowohl als Bundesprogramm, als auch als 16 Länderprogramme geben.
Aktuell warten wir alle darauf, dass die Europäische Kommission den Entwurf des ESF+ Bundesprogramms (vormals Operationelles Programm) 2021 - 2027 genehmigt. Dies wird für Ende 2021 / Anfang 2022 erwartet. Wir halten Sie up-to-date.
Auch wenn das ESF+ Bundesprogramm noch nicht final freigegeben ist, startet die neue EU-Förderperiode 2021-2027 national Schritt-für-Schritt in die konkrete Umsetzung: Der ESF+ Bund hat ein Programm “ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken” veröffentlicht und das Verfahren zur Antragstellung eröffnet .
Familien sind der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern. Das Förderprogramm möchte durch gezielte Elternbegleitung vor Ort dazu beitragen, dass Kinder frühzeitig in ihrem Aufwachsen unterstützt werden und so Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern sichern.
Dafür sollen Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit / -begleitung in der (frühen) Kindheit konzipiert und gemeinsam mit einem Netzwerk sozialer Einrichtungen vor Ort umgesetzt werden.
Unser Tipp:
Ist es Ihnen ein Anliegen, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen? Möchten Sie durch Elternbegleitung vor Ort Familien helfen und so die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder stärken?
Wenn Sie dies bejahen, dann stellt sich eine weitere Frage: Arbeiten Sie in einer Kommune oder bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe? Oder haben Sie in Ihrem Netzwerk diese als Kooperationspartner?
Wenn Sie auch hier mit ja antworten können, dann sollten Sie weiterlesen und prüfen, ob das neue ESF+ Bundesprogramm “ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken” eine Option für Sie ist! Hier folgen die wichtigsten Informationen:
Für wen ist das neue ESF+ Bundesprogramm gedacht?
Angesprochen werden Familien in besonderen Lebenslagen. Durch die Elternangebote sollen insbesondere Eltern mit Kindern im Alter bis zum Ende der Grundschule sowie sozial benachteiligte Familien, deren Kinder im Bildungsbereich multiplen Benachteiligungen oder Belastungen ausgesetzt sind, angesprochen werden. Dies können beispielsweise Kinder aus einkommensschwachen oder bildungsbenachteiligten Familien sein, sowie Kinder aus Familien mit Flucht- oder Migrationshintergrund beziehungsweise Kinder von Alleinerziehenden.
Was wird gefördert?
Das Programm ElternChanceN beinhaltet zwei Förderphasen: Die erste Förderphase ist für den Zeitraum April 2022 bis März 2025 geplant, die zweite für den Zeitraum April 2025 bis März 2028.
Für jedes geförderte Projekt werden Personal- und Sachkosten von bis zu 110.000 Euro pro Jahr bei einem aufzubringenden Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zur Verfügung gestellt. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.
Die Förderung umfasst konkret:
Es wird insgesamt das Ziel verfolgt, Kooperationen mit einschlägigen Akteuren im Sozialraum zu bilden, Verbindungen zur kommunalen Jugendhilfeplanung aufzubauen und durch Netzwerkarbeit bedarfsgerechte Angebote der Elternbegleitung weiterzuentwickeln und neu zu schaffen.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Bei der Projektkonzeption müssen vier Fördervoraussetzungen berücksichtigt werden, auf die wir hier nochmals besonders hinweisen möchten:
Es muss ein örtlicher Träger der Jugendhilfe mit mindestens zwei Kooperationspartnern in das Projekt eingebunden sein. Weitere Netzwerkpartner sollten im Projektzeitraum gewonnen werden. Das Netzwerk identifiziert konkrete Bedarfe der Region für Familien in besonderen Lebenslagen und unterstützt durch die Umsetzung gezielter Maßnahmen.
Die Koordination des Netzwerks Elternbegleitung muss von einer hauptamtlich beschäftigten Person mindestens im Umfang von einer halben Stelle (mind. 19 Wochenstunden) erfolgen. Diese Person sollte Erfahrung in der Netzwerkarbeit mitbringen.
Die in den Funktionsstellen tätigen Fachkräfte müssen qualifiziert sein. Entweder als Elternbegleiter:innen im ESF-Bundesprogramm “Elternchance ist Kinderchance” (2011-2015) oder im ESF-Bundesprogramm “Elternchance II” (2015-2021). Ist dies nicht der Fall, müssen die Fachkräfte ab 2022 bei einer gleichartigen Qualifizierung teilgenommen haben.
Die Maßnahmen müssen sich vorrangig an Eltern in besonderen Lebenslagen richten und besonders auf die Gestaltung des Übergangs in die Grundschule ausgerichtet sein.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Im ersten Schritt können Sie für die erste Förderphase ab April 2022 noch bis zum 15. Dezember 2021 eine Interessenbekundung über das IT-Portal Z-EU-S einreichen. Alle eingereichten Interessenbekundungen werden durch das BMFSFJ geprüft. Daraufhin werden Träger ausgewählt und aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form zu stellen.
Alle Infos für meinen Antrag!
Ist das neues ESF+ Bundesprogamm “ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken” interessant für Sie? Überlegen Sie, einen Antrag zu stellen?
Dann sind folgende weiterführende Links sicherlich hilfreich für Sie:
Prüfen Sie den Aufruf zur Einreichung einer Interessenbekundung ganz genau! Dieser enthält weitere Informationen zu Förderschwerpunkten, zur Antragstellung und den Bewertungskriterien der Interessenbekundung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Projekt im ESF+ Bundesprogramm “ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken”.
#emcra_bei_social_media
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