Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 20.01.2021
Wir schlagen Ihnen prinzipiell keine kurzfristige Antragstellung vor. Heute machen wir eine Ausnahme. Ihre Deadline, falls Sie diese Herausforderung annehmen, ist der 2. Februar 2021 um 15.00 Uhr. Bis dahin haben Sie Zeit, Ihre Ideenskizze im Programm IGP (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen) einzureichen.
In der Regel sollten Sie für die Projektentwicklung und die Erarbeitung eines komplexen Förderantrags, egal ob bei der EU oder national, mehrere Monate einplanen. Aber wenn Sie in den Bereichen Bildung bzw. Informationszugang aktuell eine gute Idee in der Schublade haben, dann sind wir aktuell überzeugt, dass Sie es bei der IGP-Förderung auch kurzfristig versuchen sollten.
Was wird gefördert, wer kann Anträge einreichen und wie hoch ist die Förderung?
In der aktuellen IGP-Antragsrunde können Sie neue, innovative Ideen mit einem Fokus auf Bildung bzw. Zugang zu Informationen umsetzen. Es gibt diesmal eine Besonderheit: Ihre Idee sollte einen hohen „social impact“ haben, es wird also erwartet, dass Ihre Innovation eine positive Wirkung auf das Gemeinwohl hat.
Antragsberechtigt sind Startups, Mittelständler sowie Kleinstunternehmen und auch Selbstständige. Sie können darüber hinaus z. B. Forschungseinrichtungen als Projektpartner mit einbeziehen. Anders als bei früheren IGP-Ausschreibungsrunden sind diesmal zusätzlich gemeinnützige Unternehmen, also z. B. eine gGmbH oder eine gUG, zur Antragstellung aufgefordert. Auch Stiftungen, eingetragene Vereine oder Genossenschaften sind prinzipiell antragsberechtigt, sollten aber vorab unbedingt klären, ob ihre spezifischen gesellschaftsrechtlichen Regelungen einer Antragstellung nicht ggf. im Wege stehen.
Die mögliche IGP-Förderquote liegt bei 45 bis 75 Prozent des förderfähigen Projektbudgets. Die maximalen Projektbudgets liegen bei 70.000 bzw. bei 300.000 Euro je nach Projektform. Dabei erhalten gemeinnützige Unternehmen mit 70 bzw. 75 Prozent die höchsten Förderquoten.
IGP ist ein Pilotförderprogramm. Es ist daher nicht sicher, ob das Bundeswirtschaftsministerium diese Art der Förderung in Zukunft fortsetzt. Zurzeit werden keine weiteren Antragsrunden in Aussicht gestellt. Für die aktuelle Runde stehen noch einmal ca. 10 Mio. Euro zur Verfügung, so dass trotz des zu erwartenden hohen Wettbewerbs eine realistische Bewilligungschance gegeben ist.
Unser Tipp: Sind Ihnen in der Corona-Krise im Bereich Bildung und Informationszugang Defizite aufgefallen, die man unbedingt in Zukunft besser machen sollte? Dann können Sie Ihre Lösungsidee im Rahmen der IGP-Förderung anbieten. Damit Sie Ihre Projektidee überzeugend zu Papier bringen, haben wir weitere wichtige Aspekte, die Sie teilweise nicht sofort bei einer Netzrecherche finden werden, im Folgenden für Sie zusammenfasst:
1. Eine gute Idee ist jetzt das Wichtigste!
Das IGP-Antragsverfahren ist zweistufig. Bis zum 2. Februar 2021 müssen Sie eine innovative Idee mit Hilfe einer Projektskizze überzeugend präsentieren. Natürlich sind auch diverse Formalitäten zu beachten, aber im Kern benötigen Sie ein zukunftsweisendes und hochinnovatives Geschäftsmodell bzw. neue Bildungs- oder Informationslösungen. Neuigkeitswert gewinnt! Am besten hat Ihre Idee Skalierungspotenzial, ist wirtschaftlich nachhaltig und kann später als Leuchtturmprojekt vorgezeigt werden.
2. Die unterschiedlichsten Lösungen sind denkbar
Es gibt fast keine Vorgaben im Hinblick darauf, was Sie als Innovation vorschlagen sollten. Vieles ist denkbar: Zum Beispiel neue Dienstleistungen, Prozesse, Organisationsweisen, Marketingkonzepte, Designansätze oder auch neue Formen der Technologienutzung.
3. Nicht nur technische Innovationen sind gewollt
Der IGP-Fokus liegt ganz eindeutig auf dem Neuigkeitswert Ihrer Problemlösung und nicht wie sonst sehr häufig darauf, eine neue digitale Technologie zu entwickeln oder zu nutzen. Sie können also auch nichttechnische Lösungen vorschlagen, z. B. neue pädagogische Ansätze zur Wissensvermittlung, neue Lehr- und Lernmethoden etc. Ihre Projektidee sollte auf Neuerungen für bessere Bildungsmöglichkeiten und / oder einen erleichterten Zugang zu Informationen abzielen. Neue Technologien können Sie nutzen, wenn diese Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
4. Sie müssen nicht aus der Bildungsbranche kommen
IGP ist branchenoffen. Auch Antragsteller, die ihren bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb der Bereiche Bildung und Informationszugang haben, sind willkommen, wenn sie eine der in der Ausschreibung adressierten Innovationen anbieten können.
5. Kurzfristig sind nur die Projektformen A und B interessant
Es gibt drei verschiedene Projektformen, wobei nur die Projektformen A (Experimentelle Machbarkeitstests in der innovativen Frühphase als Einzel- oder Kooperationsprojekt) und B (Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen und zur Pilotierung am Markt) in der noch zur Verfügung stehenden Zeit realistisch umsetzbar sind. Zu diesen beiden Projektformen werden auch die meisten Anträge eingehen. Die Projektform C (Innovationsnetzwerke) ist dagegen für die meisten Antragsteller, die ihre eigenen Ideen umsetzen möchten, nicht geeignet und zu komplex.
6. Noch nicht gegründet und trotzdem ist ein Antrag möglich
Auch wenn sich das Unternehmen, für das Sie eine Pionierlösung oder sogar ein neues Geschäftsmodell vorschlagen möchten, noch in der Gründungsphase befindet, können Sie eine Projektskizze einreichen. Ihre Gründung muss dann spätestens zur Bewilligung Ihres Vollantrags abgeschlossen sein, damit Sie Ihr Projekt starten können.
7. Deadline ist Deadline
Sowohl auf der EU-Ebene als auch bei nationalen Anträgen gibt es bittere Geschichten, bei denen gute Projektideen durchgefallen sind, weil Formalitäten wie z. B. die rechtzeitige Einreichung des Antrags nicht eingehalten wurden. Bei IGP gilt auch: Wer am 2. Februar 2021 nach 15.00 Uhr online einreicht, kann nicht gefördert werden. Da am letzten Tag und in der letzten Stunde erfahrungsgemäß viele Antragsteller parallel versuchen, einen Antrag hochzuladen, brechen Server oftmals zusammen. Gehen Sie dieses Risiko nicht ein und reichen Sie am besten am Tag zuvor ein.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Antragstellung! Bitte nutzen Sie, bevor Sie mit der Erstellung Ihrer Skizze starten, die umfangreichen Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten im Netz. Die IGP-Ausschreibung etc. finden Sie hier. Eine Service-Hotline können Sie von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter 030 310078-360 erreichen.
#emcra IGP-Antrag
Wir bei emcra nutzen seit vielen Jahren Förderung zur Weiterentwicklung unseres Unternehmens. Das reduziert unser Investitionsrisiko und hilft uns, an der Spitze der Bewegung im Bereich Bildung für Fundraising, Förderung und Management zu bleiben. Aktuell planen wir eine Antragstellung im IGP-Programm. Wir wollen damit auch eine neue gemeinnützige Unternehmung als Projektpartner mit unserer Erfahrung unterstützen. Drücken Sie uns bitte die Daumen, dass uns das gelingt. Wie immer werden alle Teilnehmer*innen unserer Weiterbildungen auch von dieser emcra-Antragserfahrung profitieren. Nicht zuletzt unsere eigenen Förder- und Fundraising-Projekte tragen dazu bei, dass wir immer wieder für die Vermittlung von wirklichem Insiderwissen geschätzt werden.
Dieses Wissen stellen wir allen zur Verfügung, die sich oder ihre Firma bzw. ihre Organisation erfolgreich aus der aktuellen Krise führen möchten:
- Für Unternehmensberater*innen und für Mitarbeiter*innen bzw. Führungskräfte aus Unternehmen bietet die zertifizierte Weiterbildung Fördermittelmanager*in für Unternehmen alles Wissenswerte, um neue Ideen und Investitionen zu finanzieren.
- Für Akteure aus der deutschen Sozialwirtschaft bzw. für gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine und Verbände wird in der zertifizierten Weiterbildung zur Manager*in für öffentliche Fördermittel das gesamte Förderspektrum aus Deutschland praxisnah vermittelt.
- Wenn Sie den Themenbereich Digitale Transformation und Förderung für sich erschließen möchte, dann sind Sie bei der zertifizierten Weiterbildung zur Digital Manager*in richtig.
Alle Weiterbildungen sind auch für Berufsumsteiger*innen, für Neueinsteiger*innen in den Arbeitsmarkt bzw. für Personen geeignet, die im Bereich Fundraising und Förderung erfolgreich selbständig tätig werden möchten. Der Markt ist groß und die Nachfrage nach diesen Kenntnissen ebenfalls. Unsere Weiterbildungen können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie für Ihre Teilnahme Förderung nutzen möchten. Bitte kontaktieren Sie uns gerne direkt telefonisch (030/ 3180 1330) bzw. per Mail (info@emcra.eu).