emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 16.10.2019

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Kreatives Europa – Teilprogramm KULTUR – Projektaufruf für 2020 gestartet!:

Die Exekutivagentur für Audiovisuelles, Bildung und Kultur (EACEA) hat Anfang Oktober 2019 ihren call for proposals im EU-Förderprogramm Kreatives Europa – Teilbereich KULTUR – Fördermaßnahme Kooperationsprojekte – veröffentlicht. Organisationen aus dem Kultur- und Kreativsektor haben noch knapp sechs Wochen Zeit, sich mit ihrer Projektidee und einem gemeinsamen europäischen Konsortium an der Ausschreibung zu beteiligen.

Doch der Reihe nach: Das EU-Förderprogramm Kreatives Europa ist das zentrale Förderinstrument der EU zur Unterstützung der Kulturbranche, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie des audiovisuellen Sektors in Europa. Das Programm setzt sich aus den beiden Teilbereichen KULTUR und MEDIA sowie einer bereichsübergreifenden Komponente zusammen. Für die laufende Förderperiode sind für das Förderprogramm 1,46 Mrd. Euro vorgesehen. Davon fließen etwa 455 Mio. Euro in den Bereich KULTUR, 730 Mio. Euro in den Bereich MEDIA und etwa 170 Mio. Euro in die bereichsübergreifende Komponente.

Insgesamt stehen für die aktuelle Ausschreibung knapp 48,45 Mio. Euro zur Verfügung. Circa 40 Prozent dieses Betrages sind für sogenannte kleine Kooperationsprojekte vorgesehen. Insgesamt sollen etwa 100 Projekte finanziert werden.

Innerhalb des Aktionsbereichs KULTUR gibt es verschiedene Fördermaßnahmen. Neben den sogenannten Kooperationsprojekten finanziert die EU-Kommission u. a. Literaturübersetzungen, europäische Netzwerke oder Plattformen zur Förderung aufstrebender europäischer Talente.

Die zentralen Förderschwerpunkte des veröffentlichten Förderaufrufs sind:

a) länderübergreifende Mobilität von Künstler*innen und Kulturakteuren;

b) Strategien zur Publikumsentwicklung & -gewinnung;

c) Aufbau von Kapazitäten zur Weiterentwicklung von Kompetenzen wie Digitalisierung, Entwicklung und Erprobung neuer Geschäftsmodelle oder Aus- und Weiterbildung;

d) interkultureller Dialog und soziale Integration von Migrant*innen und Geflüchteten;

e) Vermächtnis des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018.

Potenzielle Antragsteller*innen müssen mindestens einen jedoch maximal drei der Schwerpunkte in ihrem Projekt bedienen.

Es werden sowohl kleine als auch große Kooperationsprojekte gefördert:

+ Kleine Kooperationsprojekte umfassen mindestens drei im Kultursektor tätige Organisationen aus drei Programmländern. Die Projekte erhalten maximal 200.000 Euro Förderung (maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten; 40 Prozent Eigenbeitrag des Konsortiums).

+ Große Kooperationsprojekte umfassen mindestens sechs im Kultursektor tätige Organisationen aus sechs verschiedenen Programmländern. Die Projekte werden mit maximal 2 Millionen Euro unterstützt (maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten; 50 Prozent Eigenbeitrag des Konsortiums).

Beide Projektarten haben eine maximale Projektlaufzeit von 48 Monaten und müssen zwischen dem 1. September und dem 15. Dezember 2020 starten.

 

Unser Tipp: Die Zeit bis zur Deadline am 27. November ist knapp. Es kommt darauf an, dass Sie jetzt sehr fokussiert vorgehen, wenn Sie einen guten Antrag mit guten Förderchancen einreichen möchten. Folgende Arbeitsschritte bzw. Tipps sollten Sie in jedem Fall beachten:

1. Lesen Sie zunächst den Leitfaden zum Call for proposals EACEA 32/2019 sehr genau. Prüfen Sie, ob Ihre Institution und auch Ihre potenziellen Projektpartner sämtliche Förderkriterien erfüllen. Wenn Sie vorhaben, Partner aus nicht EU-Mitgliedstaaten in Ihr Projektkonsortium aufzunehmen, dann kontrollieren Sie hier, für welche Nicht-EU-Staaten das gegenwärtig möglich ist.

2. Erfüllen Sie bei der Anzahl Ihrer Projektpartner wenn möglich nicht nur die erforderlichen Mindestkriterien. Ein Blick in die Liste der geförderten Projekte aus den Vorjahren, bspw. Kooperationsprojekte 2018 (call: EACEA 32/2017) zeigt, dass die Größe der Projektkonsortien oft über den Mindestanforderungen liegt. Dabei ist zu beachten: Jeder Projektpartner muss eine wichtige Rolle in Ihrem Projekt übernehmen. „Alibipartner“, die das Konsortium nur künstlich vergrößern, sind kontraproduktiv.

3. Unterstreichen Sie die Relevanz Ihres Projektes, indem Sie eindeutig Bezug nehmen auf die politischen Ziele der EU im Kulturbereich. Die Europäische Kommission hat zum Beispiel am 22. Mai 2018 eine Neue europäische Agenda für Kultur veröffentlicht. Sie sollten nachweisen können, dass Ihr Projekt einen konkreten Beitrag zur Umsetzung dieser Agenda leistet.

4. Nutzen Sie bei der Konzeption Ihres Projektes und bei der Erarbeitung Ihres Antrages die Hinweise zu den Vergabekriterien (siehe Leitfaden zum Call for proposals EACEA 32/2019, S. 17-19). Die Vergabekriterien beschreiben genau, anhand welcher Kriterien Ihr Projektantrag durch die Gutachter*innen bewertet wird und in welchen Kategorien es wie viele Bewertungspunkte zu vergeben gibt. Um überhaupt eine Chance auf Förderung zu haben, müssen Sie bei dieser Ausschreibung mindestens die Qualitätsschwelle von 75 von 100 Punkten erreichen. Die Förderpraxis zeigt jedoch, dass 75 Punkte nicht ausreichen. Der Wettbewerb ist groß, Ihr Antrag muss darum hochwertig sein und in jeder Bewertungskategorie sehr gut punkten.

5. Sie sollten wissen, was ein gutes EU-Projekt im Kern kennzeichnet. Dazu haben wir in unserem Fördertipp vom 29. Mai 2019 die wichtigsten Aspekte kommuniziert.

Wichtige Webseiten für Ihre weitere Recherche:

+ EU-Förderprogramm Kreatives Europa

+ call for proposals

+ Förderaufruf für die Kooperationsprojekte 2020

 

# emcra Privatseminare

Auch das Programm Kreatives Europa wird in der nächsten EU-Förderperiode ab 2021 weitergeführt. Themen wie z. B. Digitalisierung sollen dann noch wichtiger werden. Die Europäische Kommission möchte, dass für das Programm insgesamt 1,85 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, um die Kultur- und Kreativbranche in Europa weiter zu unterstützen.

Wir möchten Sie auch unterstützen! Deshalb gibt es die emcra-Privatseminare für Verbände und größere Organisationen – nicht nur für den Kultursektor. Wir bereiten speziell für Ihren Verband bzw. für Ihre Mitglieder und Mitarbeiter*innen alle wichtigen Informationen zur kommenden EU-Förderperiode verständlich auf, damit Sie ab 2021 sofort erfolgreich starten können.

Holen Sie sich einen exklusiven Wissensvorsprung! Ab Beginn des nächsten Jahres haben wir wieder freie Kapazitäten für die Schulung von vier Verbänden bzw. Organisationen im Jahr 2020. Melden Sie sich am besten zeitnah bei uns (info@emcra.eu, 030-3180 1330).

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