emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 29.01.2020

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KMU aufgepasst: Neue ZIM Förderrichtlinie mit wesentlichen Verbesserungen veröffentlicht!:

Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt zwei zentrale Verbesserungen durch die überarbeitete ZIM Richtlinie. Erstens stark erhöhte Fördersummen für Projektvorhaben und zweitens bessere Unterstützung von jungen Unternehmen, Kleinstunternehmen und Erstantragstellern. Dadurch ist das Programm für Antragsteller*innen noch attraktiver geworden.

ZIM steht für „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“. Das Ziel von ZIM ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig zu stärken und so zu deren Wachstum sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beizutragen. Mit jährlich über 3.000 neuen Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist ZIM das größte Bundesprogramm zur Förderung des innovativen Mittelstandes.

Das Programm ist insbesondere auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ausgerichtet. Ca. 75 Prozent aller bisher geförderten Unternehmen haben z. B. weniger als 50 Mitarbeiter*innen. Wichtig ist, dass ZIM sich nicht allein an die gewerbliche Wirtschaft richtet. Auch z. B. für Sozialunternehmen kann ZIM eine sehr gute Fördermöglichkeit darstellen. Um die Förderchancen zu erhöhen, müssen die Projekte zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Sie benötigen also einen technologischen Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen.

Es können sowohl Einzelprojekte als auch Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie innovative Unternehmensnetzwerke durch ZIM gefördert werden. Bei den Kooperationsprojekten sowie der Netzwerkarbeit werden auch internationale Partnerschaften unterstützt.

 

Unser Tipp: Nachdem wir in unserem letzten Fördertipp „Die 20er Jahre. Wilde Förderjahre oder Kontinuität?“ schon berichtet haben, dass ZIM verlängert wird, können wir uns jetzt über weitere positive News freuen: Die neue ZIM-Richtlinie wurde am 20. Januar 2020 veröffentlicht!

Hier die wichtigsten Fakten: Was ändert sich durch die neue ZIM-Richtlinie?

  1. Bessere Förderbedingungen für den Mittelstand

- Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten, um größere Innovationsvorhaben zu ermöglichen. Die Fördersumme wird auf Basis der zuwendungsfähigen Kosten berechnet. Steigen diese deutlich, steigt auch die Fördersumme entsprechend.

+ Einzelprojekte: Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten von 380.000 EUR auf 550.000 EUR.

+ Kooperationsprojekte: Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten von 380.000 EUR auf 450.000 EURO pro Unternehmen und von 190.000 EUR auf 220.000 EUR für kooperierende Forschungseinrichtungen. Anstieg der Fördersumme des Gesamtprojektes auf maximal 2.300.000 EUR (zuvor: 2.000.000 EUR).

+ Erhöhung der Fördersumme für nationale Innovationsnetzwerke auf maximal 420.000 EUR (zuvor: 380.000 EUR).

+ Erhöhung der Fördersumme für internationale Innovationsnetzwerke auf maximal 520.000 EUR (zuvor: 450.000 EUR).

- Erhöhung der Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen. Im Vergleich zur alten Richtlinie wird die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern aufgehoben. Zuvor erhielten kleine Unternehmen aus den neuen Bundesländern erhöhte Fördersätze. Jetzt ist die Strukturschwäche der Region entscheidend. In strukturschwachen Regionen erhalten kleine Unternehmen Fördersätze von 45 % (Einzelprojekte), 55 % (Kooperationsprojekte) und 60 % (Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern).

  1. Bessere Unterstützungsmöglichkeiten für junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinvestoren

- Durchführbarkeitsstudien für junge Unternehmen, Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger können gefördert werden. Dadurch soll dieser Zielgruppe der Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten erleichtert werden.

- Es wurde eine neue Kategorie mit hohen Fördersätzen etabliert: kleine junge Unternehmen. Diese erhalten Fördersätze von 45 % (Einzelprojekte), 50 % (Kooperationsprojekte) und 60 % (Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern).

  1. Intensivierung des nationalen und internationalen Wissenstransfers sowie des Transfers von Forschungsergebnissen in die Praxis

- Kooperationen von mittelständischen Unternehmen mit weniger als 1.000 (zuvor: 500) Mitarbeiter*innen inklusive verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen mit KMU sind möglich, da größere mittelständische Unternehmen über gute Vertriebs- und Marktzugänge verfügen, die einen effektiven Transfer von Forschungsergebnissen in den Markt ermöglichen.

- Verstetigung der Förderung internationaler Innovationsprojekte, um internationale Märkte zu erschließen.

- Unterstützung durch bessere Leistungen zur Markteinführung, wie beispielsweise Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte oder Beratung zu Produktdesign und Vermarktung.

Insgesamt stehen für ZIM im Jahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen EUR zur Verfügung. Sobald die Antragstellung geöffnet ist (ca. Ende 1. Quartal 2020), ist diese fortlaufend möglich. Jedes Unternehmen kann also selbst entscheiden, wann es ein ZIM-Projekt starten möchte. Es gibt keine Deadlines für die Antragstellung. Die Antragsvordrucke erhalten Sie zeitnah auf der ZIM-Webseite.

 

#emcra Weiterbildungs-Tipp

ZIM thematisieren wir in unseren Weiterbildungen schon seit vielen Jahren. Die emcra Trainer*innen und Berater*innen haben einen reichen Erfahrungsschatz in diesem Bereich, den wir gerne mit Ihnen teilen. Unsere Erfahrung zeigt, dass es immer wieder ein Problem gibt: Viele Mittelständler warten zu lange und schieben ihren ZIM-Antrag vor sich her, weil das Tagesgeschäft sie davon abhält.

Machen Sie es besser. Warten Sie nicht bis zur nächsten Unternehmens- oder Wirtschaftskrise, sondern nehmen Sie Ihre Innovationen rechtzeitig in die Hand. Starten Sie jetzt durch mit der neuen ZIM-Förderrichtlinie und nutzen Sie das Programm für Ihren Geschäftserfolg. Tipps und Tricks rund um die Antragstellung im ZIM verraten wir Ihnen im Modul Zukunft im Mittelstand: Förderung für Innovation, Produktentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit unserer zertifizierten Weiterbildung Fördermittelmanager*in für Unternehmen (100 % Förderung der Teilnahme möglich). Wollen Sie mehr erfahren? Bitte kontaktieren Sie uns (info@emcra.eu; 030 / 3180 1330).

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