emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 26.06.2024

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Nicht viel Aufwand - große Wirkung: bei Neueinstellungen Personalförderung nutzen:

Sie stellen ein oder sind selbst auf Arbeitssuche? Dann sollten Sie sich unbedingt mit den Grundlagen der Personalförderung vertraut machen! Hier ist oft mehr drin, als man denkt. Nach unserer Erfahrung bleiben hier viel zu häufig Fördermöglichkeiten ungenutzt, weil die Personalverantwortlichen - insbesondere in kleinen und mittleren Organisationen - nicht ausreichend über die Möglichkeiten einer Förderung informiert sind.

Neueinstellungen können mit bis zu 50 % vom Arbeitgeberbrutto bis zu 12 Monate gefördert werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Unter bestimmten Bedingungen, wie höheres Alter, Behinderung oder Langzeitarbeitslosigkeit, verbessern sich die Bedingungen noch einmal deutlich. Neben der Agentur für Arbeit bieten einzelne Landesprogramme attraktive Förderungen für den Berufseinstieg von Hochschulabsolvent:innen.

Nicht nur für Arbeitgeber:innen ist das Thema interessant: Auch Arbeitsuchende können mit Personalförderwissen punkten: Wenn Sie die Förderbedingungen kennen und wissen, dass Ihr künftiger Arbeitgeber für Sie eine Förderung erhalten kann, werden Sie mit diesem Argument im Einstellungsverfahren sehr positiv auffallen. Sie wissen, wo und wie man einen Antrag stellen kann und bringen damit quasi einen Teil Ihres Gehalts selbst mit. Wer kann dazu schon Nein sagen? Dieses besondere Engagement wird meist belohnt.

In diesem Fördertipp geben wir Ihnen eine Überblick über die wichtigsten Aspekte der Personalförderung. Im Vergleich zu zeitintensiven Projektanträgen ist der Aufwand überschaubar und - wenn Sie es richtig machen - erzielen sie eine beachtliche Wirkung.

 

Unser Tipp:

Wenn Sie neu einstellen, sollten Sie sich unbedingt mit dem Thema Personalförderung beschäftigen. Sie entwickeln schnell Antragsroutine, wenn Sie den Antragsprozess kennengelernt und verstanden haben.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag vor dem Arbeitsantritt Ihrer neuen Mitarbeiter:in stellen. Sonst zieht diese Förderchance an Ihnen vorbei.

 

Eingliederungszuschuss von der Agentur für Arbeit

Bis zu 50 % vom Arbeitgeberbrutto für bis zu 12 Monate sind möglich, wenn Sie arbeitslose, arbeitsuchende oder Bürgergeld beziehende Personen anstellen.

Die Agentur für Arbeit möchte die berufliche Eingliederung von Personen fördern, deren Vermittlung erschwert ist. Der Zuschuss wird gewährt, wenn die einzustellende Person nicht alle beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen aufweist, die die künftige Mitarbeiter:in mitbringen sollte und eine längere Einarbeitungszeit zu erwarten ist. Die Einarbeitung, die “über den üblichen Rahmen hinausgeht", wird mit dem Zuschuss gefördert.

In der Regel beträgt die Förderdauer max. 12 Monate. Bei Personen ab dem 55. Lebensjahr sind jedoch bis zu 36 Monate möglich. Wichtig ist, die sogenannte “Nachbeschäftigungszeit” zu beachten. Damit die Förderung nicht beanstandet werden kann, muss die geförderte Person mindestens doppelt so lange angestellt sein, wie die Förderung dauert. Wenn “wichtige Gründe” vorliegen, ist jedoch auch ein früheres Ende der Beschäftigung ohne Rückzahlungsverpflichtung möglich. Hier kommt es auf die Kommunikation mit Ihren Ansprechpersonen bei der Agentur für Arbeit an.

Es geht bei der Förderung explizit um neue Anstellungen. Sie dürfen kein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um den Zuschuss zu beantragen. Genauso wenig kann eine Person gefördert werden, die innerhalb der letzten vier Jahre bei Ihnen angestellt war.

Wichtig: Es handelt sich bei den Zuschüssen um eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Zentral für Bewilligung und Höhe der Förderung ist Ihre Argumentation gegenüber der Agentur. Der Antrag wird online gestellt. Wir empfehlen jedoch, unbedingt zuerst das persönliche Gespräch und eine Beratung durch eine zuständige Mitarbeiter:in beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zu suchen.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie einen Link zur Antragstellung.

 

Eingliederungszuschuss für Langzeitarbeitslose

Für Langzeitarbeitslose sind die Förderbedingungen noch einmal deutlich besser.

Wenn Sie eine Person für mindestens 2 Jahre einstellen, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos gemeldet war, kann ein Lohnkostenzuschuss für die vollen 2 Jahre gezahlt werden. Dabei werden im ersten Jahr 75 % und im zweiten Jahr 50 % des Arbeitsentgelts bezuschusst. Dazu werden die Kosten für ein berufsbegleitendes Coaching sowie für zertifizierte Weiterbildungen übernommen, so wie wir sie auch bei emcra anbieten.

Sollte eine potenzielle neue Mitarbeiter:in über 6 Jahre arbeitslos und im Bürgergeld bzw. ALGII bezug gewesen sein, verbessern sich die Förderbedingungen weiter. Die Förderung wird hier über 5 Jahre in gestaffelter höhe gewährt:

  • Jahr 1 und 2: 100 %
  • Jahr 3: 90 %
  • Jahr 4: 80 %
  • Jahr 5: 70 %

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung

Ist Ihre Bewerber:in “schwerbehindert beziehungsweise schwerbehinderten Menschen gleichgestellt”, gelten verbesserte Förderbedingungen für den Eingliederungszuschuss. Zudem besteht die Möglichkeit einer geförderten Probebeschäftigung.

Ihnen wird ein Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gewährt. Im ersten Jahr sind bis zu 70 % möglich, welche sich im zweiten Jahr um 10 % reduzieren. Die Förderung wird immer mind. 30 % betragen.

Sollte Grad und Schwere der Behinderung eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt besonders erschweren, so ist eine Förderdauer von bis zu 60 Monaten und ab dem 55. Lebensjahr sogar von bis zu 96 Monaten möglich. Auch hier ist ein Zuschuss von bis zu 70 % möglich, der sich erst nach 24 Monaten um jährlich 10 % reduziert, innerhalb des Bewilligungszeitraums jedoch nicht unter 30 % fällt.

Es besteht zudem die Möglichkeit, 100 % der Lohnkosten während einer Probebeschäftigung von maximal drei Monaten fördern zu lassen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Förderung für Berufseinsteiger:innen: Innovationsfachkräfte

Der KI-Hype ist noch nicht vorbei. Und auch, wenn das Thema ggf. nicht mehr die öffentlichen Diskussionen dominiert, wird es sehr wichtig bleiben. Die tatsächliche Arbeit, also zu prüfen, inwieweit auch Ihre Organisation z. B. von KI profitieren kann, geht in vielen Betrieben dann erst richtig los. Wäre es da nicht schön, wenn Sie eine neue Mitarbeiter:in einstellen könnten, die frisch von der Uni kommt und das notwendige Wissen bereits mitbringt?

Diverse Investitionsbanken aus den Bundesländern fördern Hochschul- und Fachhochschulabsolvent:innen (oder gleichwertige, staatlich anerkannte Abschlüsse) bei der Entwicklung von Innovationen in Ihrer Organisation. Die Förderbedingungen der Länder ähneln sich stark. In Berlin darf der Abschluss nicht länger als 24 Monate zurückliegen (in Ausnahmefällen bis zu 60 Monate, z. B. bei Promotion, Zivildienst, Elternzeit u. ä.). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % des steuerpflichtigen Bruttogehaltes, höchstens jedoch 20.000 Euro für ein Jahr.

Das innovative Potenzial muss damit begründet werden, dass eine neu geschaffene Funktion bzw. eine neue fachliche Zuständigkeit etabliert wird und dabei keine andere Stelle in der Organisation bzw. dem Unternehmen ersetzt wird. Denkbar wäre beispielsweise die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen oder die Erschließung neuer Handlungsfelder, z. B. durch eine Gleichstellungs- oder Nachhaltigkeitsbeauftragte.

Wir empfehlen auch hier eine Beratung durch die zuständige Stelle, bevor Sie Ihren Antrag online einreichen. Sie können - je nach Förderprogramm - bis zu zwei Beschäftigungsverhältnisse parallel fördern lassen.

Beispiel für entsprechende Programme sind:

Berliner Innovationsfachkräfte (siehe oben)

Brandenburger Innovationsfachkräfte (ähnlich wie in Berlin)

Förderung von Innovationsassistentinnen und - assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen (Rheinland Pfalz) (nur technologische Innovation)

Förderung von Innovationsassistent:innen, InnoManager:innen und Transferassistent:innen (Sachsen) (nur technologische Innovation / Technologietransfer, längere Förderzeiträume)

 

Tipp für Arbeitsuchende: Bringen Sie ihr Gehalt selbst mit

Es ist ratsam, sich auch als arbeitsuchende Person mit den Grundlagen der Personalförderung auseinanderzusetzen. Wenn Sie die Bedingungen für bestimmte Fördersätze erfüllen, bringen Sie dieses Wissen gleich mit ins Bewerbungsgespräch oder erwähnen die Möglichkeit gar schon im Anschreiben.

Wenn Sie z. B. einen Job im Fördermittelmanagement suchen, zeigen Sie damit bereits vor Ihrem Einstand, dass Sie aktiv Fördermöglichkeiten mitdenken und wahrnehmen können. Zudem gilt: Unsere emcra-Alumni sind auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt. Mit einer Fördermittel- oder Fundraising-Ausbildung müssen Sie nicht lange auf eine spannende Stelle warten.

Auch wenn Sie bestimmte Anforderungen einer Stellenausschreibung nicht erfüllen und deshalb ggf. eine längere Einarbeitungszeit benötigen, können Sie sehr gut mit dem Eingliederungszuschuss argumentieren. Dieser fördert nämlich genau dieses “Mehr” an Einarbeitung, das im Falle Ihrer Einstellung zu erwarten ist. Sie machen quasi aus einer Schwäche eine Stärke. Was Sie noch nicht perfekt können, lernen Sie direkt on the job und werden von der Agentur unterstützt. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass Sie die Förderkriterien erfüllen, wie beispielsweise eine gewisse Zeit der Arbeitslosigkeit.

Für die Programme zur Innovationsförderung bietet sich eine Initiativbewerbung geradezu an, da es hier um die Implementierung neuen Wissens geht - also auch um Stellenprofile und Neuentwicklungen, die Ihrem Wunscharbeitgeber ggf. noch gar nicht bekannt sind.

 

 

Überschaubarer Aufwand - große Wirkung. Wir freuen uns, wenn auch Sie schon bald von Personalförderung profitieren.

 

 

#emcra_personalgefördert

Selbstverständlich prüfen wir bei emcra auch vor jeder Einstellung die Möglichkeiten einer Personalförderung. Viele unserer Mitarbeitenden stammen z. B. aus der Non-Profit-Szene. Hier kommt es häufiger vor, dass man zwischen zwei Anstellungen eine gewisse Zeit arbeitslos ist. Das ermöglicht uns dann den Antrag auf einen Eingliederungszuschuss.

Natürlich vergeben die Förderer auch in diesem Bereich keine Geldgeschenke. Wir müssen also in jedem Fall nachweisen, dass ein tatsächlicher Förderbedarf besteht, und dass für emcra die Einstellung in der Einarbeitungsphase einen klar definierten Mehraufwand bedeutet. Mittlerweile sind wir recht routiniert darin, die Möglichkeiten zu prüfen und den direkten Kontakt zu einer der fördernden Stellen zu suchen, wenn wir denken, dass eine Förderung in Frage kommen könnte.

Nicht jeder Antrag wird erfolgreich sein. Und wenn Sie beim ersten Versuch noch etwas unsicher sind, dann ist das gut nachvollziehbar. Schließlich hängt die Bewilligung auch vom persönlichen Ermessensspielraum der Person ab, die über Ihre Förderung entscheidet. Für emcra als kleine mittelständische Organisation ist eine Personalförderung von 50 % bis zu 12 Monate sehr viel Wert. Da lohnt sich der überschaubare Aufwand - auch bei der einen oder anderen Ablehnung - sehr schnell. Wir geben unser Wissen auch in diesem Bereich sehr gerne weiter - nicht nur in unseren zertifizierten Weiterbildungen, sondern z. B. auch im Juli im Rahmen unseres monatlichen Vernetzungsevents, das sich dann ebenfalls mit dem Thema Personalförderung beschäftigen wird.

Direkte Personalförderung für etablierte Mitarbeitende gibt es normalerweise nicht (außer z. B. in Sondersituationen wie Kurzarbeit), doch mit der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des Qualifizierungschancengesetztes kann auch bei bereits beschäftigten Mitarbeitenden der Personaletat entlastet werden. Insbesondere für erfahrene Mitarbeitende kann eine Weiterbildung sehr wertvoll sein, um frischen Wind in routinierte Denk- und Handlungsmuster zu bringen. Das Qualifierzungschancengesetz ermöglicht hier die Übernahme der Kosten für die Weiterbildung (bis zu 100 %) sowie einen Zuschuss von bis zu 75 % zum Arbeitgeberbrutto für die Zeiten, in denen sich Ihre Mitarbeitenden in einer Weiterbildung befinden. Alles weitere zu diesem Thema finden Sie im emcra-Fördertipp zum Thema Weiterbildungsförderung vom 17. April 2024.

 

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