Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 10.05.2017
„LIFE“ (L’Instrument Financier pour l’Environnement) fördert Projekte und Institutionen aus den Bereichen Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik. Es können sich öffentliche und private Institutionen mit Rechtsstatus aus den 28 EU-Mitgliedstaaten beteiligen (u. a. Verwaltungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen einschließlich NGOs). Darüber hinaus steht das Programm Institutionen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) und weiteren Kandidaten- und Drittländern offen. Die Projektkonsortien dürfen sowohl national als auch transnational zusammengesetzt sein. Seit 1992 wurden knapp 4.500 Projekte europaweit gefördert. Diese können Sie über die LIFE-Projektdatenbank recherchieren.
Der Aufruf für die Förderrunde 2017 wurde kürzlich veröffentlicht. Die wichtigsten Einreichfristen liegen je nach Fördermaßnahme im September 2017. Zusätzlich gibt es einen Aufruf in „LIFE“ für „Vorbereitende Maßnahmen“ im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps. Letzterer wird mittels bestehender EU-Programme finanziert und deckt u. a. Freiwilligendienste, Praktika und (Teil-)Ausbildung im Ausland ab. Hier endet die Einreichfrist am 25. August 2017.
Die Einreichfrist für die Förderung von Betriebskostenzuschüssen für Nichtregierungsorganisationen (NGO operating grants) ist nach aktuellem Zeitplan für den 15. Juni 2017 terminiert.
Unser Tipp: Potentielle Antragstellende sollten sich in einem ersten Schritt in die Programm- und Schwerpunktbereiche von „LIFE“ einarbeiten. Zentrale Informationen mit weiterführenden Hinweisen zu den Einreichfristen finden Sie in englischer Sprache auf der „LIFE“-Website der Europäischen Kommission – Generaldirektion Umwelt.
Zu empfehlen ist insbesondere die Lektüre des mehrjährigen „LIFE“-Arbeitsprogramms 2014-2017. Das Arbeitsprogramm ist in allen 24 Amtssprachen der EU verfügbar. Darin finden Sie maßnahmenspezifisch und themenspezifisch aufgelistet die Schwerpunktbereiche und Prioritäten, die Förder- und Zuschlagskriterien sowie eine Auflistung der Leistungsindikatoren (quantitative und qualitative Ergebnisse), die Sie bei der Projektkonzeption und -umsetzung berücksichtigen müssen. Aufgrund der Komplexität von „LIFE“ hat die Europäische Kommission für potentielle Antragstellende ein Dokument zur Orientierung zusammengestellt.
Der größte Teil der Projektförderung fließt in die sogenannten „Traditionellen Projekte“ (Traditional Projects). Die Projekte werden im Rahmen von zwei Teilprogrammen umgesetzt. Der Programmbereich „Umwelt“ besteht aus den Schwerpunktbereichen „Natur und Biodiversität“, „Umwelt und Ressourceneffizienz“ sowie „Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich“. Das Teilprogramm „Klimapolitik“ unterteilt sich in die drei Schwerpunktbereiche „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“ und „Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich“. Gefördert werden Pilot-, Demonstrations- und Best-Practice-Projekte sowie Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte. Der EU-Finanzierungsanteil beträgt bei der klassischen Projektförderung in der Regel maximal 60 %. Ausnahmen bestehen im Schwerpunktbereich „Natur und Biodiversität“ (Teilprogramm „Umwelt“), wo konkrete Aktionen zur Arten- und Lebensraumerhaltung mit bis zu 75 % gefördert werden können. Minimale bzw. maximale Förderhöhen sind in der Regel nicht festgelegt. Hier können sich Projektträger an den bereits geförderten Projekten aus der vorangegangenen Finanzperiode orientieren (vgl. Pressenachricht EU-geförderte Projekte in Deutschland oder LIFE-Projektdatenbank).
Empfehlenswert sind auch die länderspezifischen Informationen mit gut aufbereiteten Überblicken („LIFE programme – Country Factsheet“) und Hinweisen zu den nationalen Kontaktstellen („National Contact Points“), die es in allen EU-Staaten zu den verschiedenen Programmbereichen gibt.
Zudem finden noch im Mai und Juni 2017 diverse Informationsveranstaltungen in verschiedenen EU-Staaten statt.