Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 08.11.2017
Der zentrale Erasmus+ Aufruf für die Antragsrunde 2018 ist kürzlich veröffentlicht worden. Damit stehen vielfältige Fördermöglichkeiten für Bildungsinstitutionen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen aber auch Sport-Organisationen offen. Die wichtigsten Fristen zur Einreichung von Anträgen liegen zwischen Februar und April 2018.
Erfreulich ist, dass das Programmbudget für die kommende Antragsrunde gegenüber dem letzten Jahr um 200 Mio. Euro und damit um ca. 8 Prozent erhöht wurde. So fließen 2,253 Mrd. Euro in den klassischen Bildungsbereich, der sich von Schul- und Hochschulbildung über die Berufs- und Erwachsenenbildung erstreckt. 188,2 Mio. Euro sind für den Jugendbereich und 37,4 Mio. Euro für den Sportbereich vorgesehen. Weitere 12,1 Mio. Euro sind für die Jean-Monnet-Aktivitäten und damit für die weltweite Lehre und Forschung mit Fokus auf die europäische Integration bestimmt.
In allen Programmbereichen von Erasmus+ sind Institutionen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) sowie aus der Türkei und Mazedonien antragsberechtigt. Trotz des Brexit können auch Organisationen aus Großbritannien Anträge für das Jahr 2018 stellen. Eine reibungslose Projektumsetzung mit britischen Partnerorganisationen wird zukünftig davon abhängen, inwieweit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich notwendige politische und finanzielle Vereinbarungen geschlossen werden (vgl. Webseite der britischen Nationalen Agentur zum Brexit).
Unser Tipp: Neben einem erhöhten Programmbudget bietet Erasmus+ weitere Neuerungen für potenzielle Antragstellende.
In der aktuellen Antragsrunde lautet ein wichtiges Ziel, ErstantragstellerInnen zu erreichen. Entsprechend wurde im Bereich der Schulbildung der Projekttyp Europäische Schulpartnerschaft (School Exchange Partnership) eingeführt. Im Vergleich zu den bisherigen strategischen Schulpartnerschaften wurden die Förderbedingungen und das Antragsverfahren für die beteiligten Schulen vereinfacht.
Im Rahmen der ErasmusPro-Initiative sollen in der Berufsbildung zukünftig verstärkt längere Auslandsaufenthalte (3-12 Monate) von Auszubildenden gefördert werden. Grundsätzlich sind aber auch weiterhin kürzere Mobilitätsprojekte für Lernende und Lehrende in der Berufsbildung möglich. Da für Mobilitätsprojekte nur eine Partnereinrichtung im europäischen Ausland benötigt wird und die Förderquoten sehr hoch sind, bietet diese Maßnahme einen guten Einstieg in die Antragstellung und europäische Projektarbeit. So wurden im Rahmen des letzten Aufrufs im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung insgesamt 495 Mobilitätsprojekte mit Antragstellenden aus Deutschland gefördert.
Weitere Änderungen betreffen die Themenschwerpunkte. Neben den Förderprioritäten in den einzelnen Bildungsbereichen gehören insbesondere die Themen Digitalisierung, digitale Kompetenzen sowie soziale Inklusion zu den wichtigsten Schwerpunkten in Erasmus+.
Das zentrale Referenzdokument für den aktuellen Erasmus+ Aufruf ist der Programmleitfaden 2018, der aktuell nur in englischer Sprache verfügbar ist. Die anderen Sprachversionen sind noch in Bearbeitung und werden in den nächsten Wochen veröffentlicht.
Nutzen Sie für weiterführende Informationen auch die Webseiten der Nationalen Agenturen in den Programmländern. So finden Sie auf den Webseiten der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABiBB), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) Informationen zu Veranstaltungen, die Ihnen den Einstieg in Erasmus+ erleichtern können.