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Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 05.12.2018

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Erasmus ab 2021 – was ändert sich und was bleibt gleich?:

Kein EU-Förderprogramm ist bekannter als Erasmus+. Für die „Generation Erasmus“ ist das Reisen, Leben und Arbeiten in Europa und das Beherrschen einer Fremdsprache zur Normalität geworden. Es ist für die europäische Integration also besonders relevant, was aus Erasmus+ in der kommenden Förderiode wird.

Zuerst einmal zum Namen des Programms. Es wird weiter Erasmus heißen. Nicht ganz klar ist, ob das „+“ erhalten bleibt oder nicht. Im Verordnungsentwurf der Kommission wird auf das „+“ im Namen verzichtet, es gibt jedoch auch Akteure, z. B. im Europäischen Parlament, die den Namen des Programmes gerne so belassen würden wie er aktuell ist.

Wie viel Geld soll es geben? Die Kommission schlägt eine Verdoppelung der Mittel auf 30 Mrd. Euro vor. Berücksichtigt man die Inflation, dann hat das neue Erasmus kaufkraftbereinigt immer noch einen Wert von mehr als 26 Mrd. Euro. Im Verlauf des Verhandlungsprozesses der Mitgliedstaaten über das EU-Gesamtbudget für die nächste Förderperiode kommt es meist noch zu Kürzungen. Dagegen fordert das Europäische Parlament mindestens eine Verdreifachung des Erasmus-Budgets. Fest steht: Erasmus ab 2021 wird mit sehr viel mehr Mitteln ausgestattet sein als das zurzeit laufende Programm.

Auch das neue Erasmus-Programm wird die politischen Ziele der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport unterstützen, insbesondere durch die Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025, in dem das Lernen, Studieren und Forschen nicht mehr durch Grenzen behindert werden soll.

Unser Tipp: Hier ein kurzer Überblick der wichtigsten Fakten: Was bleibt gleich? Was ändert sich?

Förderbereiche: Erasmus bleibt das Programm für die Bildung, für die Jugend und für den Sport. Im Bereich Bildung wird wie bisher unterschieden zwischen den Förderbereichen Schulbildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Aus den bisherigen Veröffentlichungen der EU-Kommission kann man eine Schwerpunktverlagerung in Richtung Jugend herauslesen. Eine tatsächliche Verlagerung der EU-Mittel zu Lasten der anderen Bereiche ist nicht zu erkennen.

Wer kann gefördert werden? Auch das neue Erasmus bietet Fördermöglichkeiten für eine sehr breite Palette an Organisationen. Anträge stellen können Bildungsinstitutionen, Universitäten, Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Einrichtungen, die im weitesten Sinne im Bildungsbereich tätig sind. Angesprochen werden sowohl Unternehmen, gemeinnützige Organisation, Verbände und staatliche Institutionen aus den Bereichen Bildung, Jugend und Sport. Auch Einzelpersonen sollen noch mehr als bisher von Erasmus profitieren, z. B. durch Bildungsmobilitäten ins europäische Ausland. Das neue Erasmus sieht vor, dass davon insgesamt 12 Mio. Menschen profitieren sollen. Das sind dreimal mehr Personen als bisher.

Struktur und Verwaltung des Programms: Das neue Erasmus-Programm wird genauso strukturiert sein wie bisher. Die folgenden drei sogenannten Leitaktionen bleiben erhalten:

+ Lernmobilität

+ Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

+ Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Auch das System der Nationalen Agenturen, die für den Großteil der Antragsteller die wichtigsten Ansprechpartner bei Erasmus sind, wird nicht angetastet.

Interessante Neuerungen:

Mit dem Programmteil „DiscoverEU“ soll die bereits in dieser Förderperiode gestartete Mobilitätsförderung (Stichwort: Interrail) für junge Europäer und Europäerinnen fest in Erasmus integriert werden. 700 Mio. Euro sind dafür vorgesehen.

Es soll ein Schwerpunkt auf das Thema „Inklusion“ gelegt werden. Die EU-Kommission will damit vor allem mehr junge Menschen aus benachteiligten Verhältnissen erreichen. Diesen soll mehr als bisher ermöglicht werden, zum Lernen oder Arbeiten in ein anderes Land zu gehen. Der vergleichsweise enge Inklusionsbegriff der EU-Kommission ist auf Kritik gestoßen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Erasmus-Verordnung hier noch angepasst wird.

Der Aufbau sogenannter „Europäischer Hochschulen“ wird weiter vorangetrieben. Einen ersten Schritt hat die EU-Kommission bereits in der laufenden Förderperiode mit dem aktuellen Erasmus-Call für 2019 gemacht, indem sie im kommenden Jahr 30 Mio. Euro für sechs neue europäische Modell-Hochschulen bereitgestellt.

Offene Fragen: Trotz der bereits vorliegenden Informationen werden einige wichtige Fragen erst Schritt für Schritt zu klären sein. Wichtige Fragen sind:

Wird es in den meisten Förderbereichen weiterhin nur eine Antragsfrist pro Jahr geben? Mehrere Fristen, wie aktuell im Programm Jugend, wären sehr willkommen.

Kleinere Organisationen und Organisationen mit keiner bzw. wenig EU-Erfahrung sollen bewusst gefördert werden. Wie wird das konkret umgesetzt?

Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Vereinten Königreich nach dem BREXIT aus?

Die Antragsverfahren sollen vereinfacht werden. Was heißt das konkret? Welche Erleichterungen wird es für Antragsteller geben?

#emcra informiert

Falls Sie Interesse und vor allem eine gute Idee für ein Erasmus+-Projekt haben und nicht bis 2021 warten wollen, dann melden Sie sich gerne bei uns (info@emcra.eu). Wir können bestimmt weiterhelfen, denn wir beantragen seit vielen Jahren erfolgreich Erasmus+-Projekte und führen diese auch durch, aktuell zum Beispiel das Projekt Digitalisation.

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