emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 03.09.2025

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Die Sozialgesetzgebung - stabil, planbar, wirksam:

Erstmals seit 2015 haben wir in Deutschland wieder mehr als 3 Mio. registrierte Arbeitslose. Kein schlechter Zeitpunkt, die deutsche Sozialgesetzgebung einmal etwas genauer in den Blick zu nehmen. Davon profitiert jede:r einzelne von uns, wenn wir z. B. unsere Stelle verlieren und uns dann ggf. weiterbilden möchten (natürlich bei emcra :-) ). Aber die Sozialgesetzgebung geht sehr viel weiter. Die zentralen Themen sind: Grundsicherung, Gesundheit, Rente, Kinder- und Jugend, Menschen mit Behinderungen, Pflege. Das ist das Betätigungsfeld der deutschen Sozialwirtschaft, die einen großen Teil ihrer Leistungen auf der Grundlage der Sozialgesetzgebung erbringt.

Die Sozialgesetzgebung bildet das Fundament des deutschen Sozialstaates und ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Sicherungssysteme. Sie gewährleistet nicht nur den Schutz der grundlegenden sozialen Rechte der Bürger:innen, sondern ist auch ein zentrales Instrument deutscher Arbeitsmarktpolitik, indem z. B. bestimmte Qualifikationen und Beschäftigungsformen gefördert werden.

Insbesondere wenn wirtschaftliche Unsicherheiten, demografische Veränderungen und Krisen wie Pandemien die Menschen verunsichern, bietet die Sozialgesetzgebung einen stabilen Rahmen. Von der gesetzlichen Krankenversicherung über die Arbeitsförderung bis hin zur Pflegeversicherung – all diese Regelungen haben das Ziel, das Wohlergehen der Bürger:innen zu sichern und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Diese gesetzlich verankerten Unterstützungsmechanismen sollen nicht nur ein Schutzschirm für die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft sein, sondern sind auch Ausdruck der Solidarität und des Zusammenhalts, die für das Funktionieren einer sozial abgefederten Marktwirtschaft unverzichtbar sind. 

Zwar ist die Sozialgesetzgebung Gegenstand sich verändernder Politiken, sie stellt jedoch, trotz aktuell wieder beginnender Spar-Diskussionen, ein langfristig relativ stabiles Förderinstrument dar. Die Ansprüche sind vergleichsweise klar geregelt, sodass aus der Perspektive von Antragstellenden zuverlässiger mit den Mitteln kalkuliert werden kann, als bei der im Bereich Fördermittel sonst üblichen Projektförderung. 

Alles zusammen macht die Sozialgesetzgebung zu einem interessanten Förderinstrument, mit dem sich jede:r Fördermittelmanager:in auseinandersetzen sollte!

 

Unser Tipp: In diesem Fördertipp stellen wir Ihnen die Sozialgesetzgebung als eine zuverlässige Förderquelle in Abgrenzung zu klassischen Zuwendungen vor. Wir verschaffen einen Überblick und Sie können darauf aufbauend entscheiden, welche Leistungen für Sie persönlich oder für die Organisation, in der Sie beschäftigt sind, von Interesse sind.

 

Was genau ist die Sozialgesetzgebung? 

Die Sozialgesetzgebung bildet den rechtlichen Rahmen, der das Sozialwesen in Deutschland regelt und sicherstellt, dass Menschen in bestimmten Lebenslagen Unterstützung erhalten. Sie umfasst verschiedene Gesetze, die den Schutz und die Unterstützung in sozialen und wirtschaftlichen Notlagen regeln. Diese Gesetzgebung ist Teil des Sozialstaates, der im Grundgesetz verankert ist. Ziel der Sozialgesetzgebung ist es, soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Die Sozialgesetzgebung ist in mehreren sogenannten Sozialgesetzbüchern (SGB) zusammengefasst, die unterschiedliche Bereiche des sozialen Lebens regeln:

  1. SGB I – Allgemeiner Teil: Definiert die Grundlagen des Sozialrechts, wie z. B. den sozialrechtlichen Schutz und die Prinzipien der Sozialpolitik.
  2. SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende: Regelt die finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige Arbeitslose (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende).
  3. SGB III – Arbeitsförderung: Behandelt Arbeitslosengeld I, berufliche Weiterbildung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung.
  4. SGB IV – Gemeinsame Vorschriften: Enthält übergreifende Regelungen zur Organisation der Sozialversicherungssysteme.
  5. SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung: Regelt die Leistungen und Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung, die medizinische Versorgung sowie Krankengeld.
  6. SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung: Regelt die Leistungen der Rentenversicherung, einschließlich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
  7. SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung: Deckt den Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab.
  8. SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe: Regelt die Rechte und Förderungen für Kinder, Jugendliche und Familien.
  9. SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Stellt die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sicher und regelt deren Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft.
  10. SGB X - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz: Regelt die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden. 
  11. SGB XI – Soziale Pflegeversicherung: Regelt die Pflegeleistungen für Menschen, die pflegebedürftig sind.
  12. SGB XII – Sozialhilfe: Regelt die Grundsicherung für Menschen, die keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben und bedürftig sind.

Durch diese Gesetze wird der soziale Ausgleich organisiert, indem zum Beispiel Arbeitnehmer:innen, Arbeitslose, Kranke, Rentner:innen und Menschen mit Behinderungen verschiedene Leistungen erhalten. Es gibt unterschiedliche Träger, wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder Arbeitsagenturen, die für die Umsetzung dieser Gesetze verantwortlich sind.

Die Sozialgesetzgebung dient also dazu, soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen.

 

Sozialgesetzgebung vs. klassische Zuwendung

Wie oben beschrieben ist die Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Pflichtaufgabe, auf die Bürger:innen in bestimmten Lebenslagen einen Leistungsanspruch haben. 

Im Gegensatz dazu sind Zuwendungen finanzielle Mittel oder Sachleistungen, die von staatlichen Stellen, öffentlichen Einrichtungen oder auch privaten Institutionen (wie Stiftungen) zur Förderung bestimmter Projekte zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen, die auf Ermessensentscheidungen beruhen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Sie werden immer zweckgebunden vergeben. Zuwendungsgeber:in und -empfänger:in arbeiten de facto zusammen, damit ein zuvor definiertes (politisches) Ziel erreicht bzw. vorangetrieben wird. Die Zuwendungsbedingungen sind in Verwaltungsvorschriften von Programmbehörden und Förderrichtlinien beschrieben. Die rechtlichen Grundlagen für Zuwendungen findet man in der Bundeshaushaltsordnung bzw. in den Landeshaushaltsordnungen. 

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Zuwendungen: Die Projektförderung und die institutionelle Förderung. Die Projektförderung deckt (anteilig) Ausgaben des Zuwendungsempfängers für ein Projekt ab, das zeitlich und inhaltlich abgegrenzt ist. Eine institutionelle Förderung deckt in der Regel einen (kleineren) Teil der Regelausgaben eines Zuwendungsempfängers. Gefördert wird damit die betreffende Einrichtung als solche. In der Praxis dominiert ganz klar die Projektförderung - die institutionelle Förderung findet sich nur in Einzelfällen.

Zu einem Zusammenspiel von Sozialgesetzgebung und klassischer (Projekt)-Förderung kommt es, wenn Leistungen der Sozialgesetzgebung durch Zuwendungen ergänzt werden. Sie können zum Beispiel im Bereich Arbeitsmarktförderung die Sozialgesetzbücher II und III nutzen und mit den Förderangeboten des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem EU-Finanzierungsinstrument für Arbeit und Beschäftigung, verknüpfen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in unserem Modul Arbeit, Beschäftigung und Bildung: Förderung durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und die Sozialgesetzgebung (SGB), das Teil der Weiterbildung Manager:in für öffentliche Fördermittel ist. Das ist nur eine von diversen Möglichkeiten, die es zu entdecken gilt.

 

SGB II und SGB III - Arbeitsmarkt, Weiterbildung etc.

Die Sozialgesetzgebung bietet mit Ihren Sozialgesetzbüchern II und III wichtige Unterstützung, mit dem Ziel, Menschen in allen Lebenslagen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bietet finanzielle Unterstützung und stärkt die Eigenverantwortung der Arbeitssuchenden. Sie hilft erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihren Familien, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein zentrales Anliegen ist die Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu verringern oder schneller zu beenden. 

Die Grundsicherung fördert die Erhaltung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit, schafft Anreize zur Arbeitsaufnahme und berücksichtigt familiäre Lebensverhältnisse, insbesondere bei der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Die Leistungen umfassen Beratung, Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Arbeitsförderung (SGB III) zielt darauf ab, Arbeitslosigkeit zu verhindern, ihre Dauer zu verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu unterstützen. Durch die Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit soll insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit entgegengewirkt werden. Besonders im Fokus steht die Verbesserung der Beschäftigungsstruktur, um einen hohen Beschäftigungsstand zu erreichen.

Die Leistungen der Arbeitsförderung zielen darauf ab, berufliche Mobilität zu fördern und offene Stellen zügig zu besetzen. Menschen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, werden im Aufbau und in der Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen unterstützt. Ein Beispiel hierfür ist die Initiative “WEITER.BILDUNG” der Agentur für Arbeit. Diese Initiative basiert auf der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG), welches es auch fest angestellten Arbeitnehmer:innen ermöglicht, sich weiterzubilden - die Weiterbildungskosten werden dabei bis zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen. Außerdem gibt es einen Zuschuss von bis zu 75 % vom Arbeitgeberbrutto, was diese Förderung auch für (Sozial-)Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen sehr interessant macht. Sehr viele emcra Weiterbildungen und Seminare können durch das QCG-gefördert besucht werden. Sprechen Sie uns gerne an (info@emcra.eu).

 

SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Unterstützung in ihrer Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Persönlichkeit. Die Hauptverantwortung für die Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen liegt bei den Erziehungsberechtigten - die Erfüllung dieser Aufgabe überwacht der Staat. 

Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und sie vor Gefahren zu schützen. Sie unterstützt Erziehungsberechtigte bzw. Eltern bei der Erziehung und trägt zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für Familien bei.

Ganz konkret erfüllt die Kinder- und Jugendhilfe folgende Aufgaben:

  • Jugendarbeit zur Förderung der Selbstbestimmung junger Menschen.
  • Jugendsozialarbeit zur Überwindung sozialer Benachteiligungen.
  • Erzieherischer Schutz, der Eltern und Kinder vor Gefahren schützt.
  • Förderung der Erziehung in der Familie durch Angebote wie Familienbildungsstätten und -freizeiten, die soziale Kontakte fördern und vielfältige Beratungsangebote zur Krisenbewältigung sowie Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern, die besondere Hilfe benötigen. 
  • Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege: Unterstützung der frühkindlichen Entwicklung.
  • Hilfe zur Erziehung und Eingliederung: Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen.
  • Weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe: Hierunter fallen zusätzliche Maßnahmen und Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.

Alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe zielen darauf ab, eine positive Entwicklung und Integration junger Menschen in die Gesellschaft zu ermöglichen.

 

SGB IX und XI - Menschen mit Behinderungen und Pflege

Das SGB IX unterstützt Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Personen darin, ihre Selbstbestimmung sowie ihre volle, gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Ziel ist es, Benachteiligungen zu vermeiden und aktiv entgegenzuwirken. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen sowie von seelischen Behinderungen betroffenen Menschen, um deren spezifische Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. 

Die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) greift im Fall von Pflegebedürftigkeit und umfasst alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegekassen fungieren als Träger der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen in Form von Dienst-, Sach- und Geldleistungen, die den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung abdecken. Die Art und der Umfang der Leistungen hängen von der Schwere der Pflegebedürftigkeit sowie davon ab, ob die Pflege häuslich, teilstationär oder vollstationär erfolgt.

 

Egal ob als Einzelperson oder als Organisation. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung der Sozialgesetzgebung!

 

#emcra_und_die_SGB

Sozialgesetzgebung klingt oft abstrakt - bei emcra erleben wir regelmäßig, wie konkret sie z. B. zahlreichen Beschäftigten oder Arbeitsuchenden eine Weiterbildung ermöglicht - und damit die Brücke zu einer interessanten Beschäftigung. Wir haben durch unsere Tätigkeit als Bildungsträger viel Kontakt mit Arbeitsagenturen, den Arbeitgeberservices der Arbeitsagenturen oder den Jobcentern. 

In Zeiten, in denen auch immer mehr gut ausgebildete Menschen, sei es durch KI oder die allgemein schwierige wirtschaftliche Lage in Deutschland, ihre Beschäftigung verlieren, sind unsere Weiterbildungen in den Bereichen Förderung, Fundraising, Leadership und Organisationsentwicklung ein spannendes Angebot. Im Bereich Förderung und Fundraising herrscht seit Jahren Fachkräftemangel (über 90% unserer arbeitssuchenden Teilnehmenden haben innerhalb von sechs Monaten einen neuen spannenden Job - seit über 15 Jahren ist das kontinuierlich so). Es kommt zudem nicht selten vor, dass unsere Teilnehmenden direkt aus der Weiterbildung heraus eingestellt werden. 

Und wer Befürchtungen hat, dass KI im Bereich Förderung, Fundraising oder Organisationsentwicklung zum Jobkiller wird, kann beruhigt werden. Auch hier ändert sich einiges, aber es bleibt trotzdem “Menschen-Business”. Wer nicht so brillant formulieren kann, ist mit KI jetzt in der Lage, bessere Antragstexte zu schreiben, sogar in Englisch. Das ist keine schlechte Nachricht. Das Persönliche bleibt aber weiter bedeutend, denn Computer haben bisher z. B. keinen Zugang zu persönlichen Netzwerken, in denen wichtige Infos zum Thema Förderung ausgetauscht werden. Wir sind ziemlich sicher, dass das so bleiben wird. “MI” (Menschliche Intelligenz) ist in allen Altersstufen in den Bereichen wichtig, in denen emcra arbeitet. Darum sollten z. B. junge Leute, die bereits Führungsverantwortung übernommen haben, oder das in Zukunft tun möchten, auch unbedingt persönlich beim Young Leadership Camp in Berlin am 30. Oktober 2025 dabei sein. Hier könnt Ihr Euch direkt anmelden (kostet nix und wird nicht - ausnahmsweise - durch die SGB gefördert :-) ). 

Zurück zur Sozialgesetzgebung, in unserem Fall sehr oft die Weiterbildungsförderung für Menschen, die sich jobbegleitend weiterbilden möchten. Ihr wisst selbst genau, warum Ihr Euch weiterbilden solltet, was Ihr spannend findet und in welchen Bereichen Ihr in Zukunft arbeiten möchtet. Damit könnt Ihr sicher die Verantwortlichen in Eurer Organisation und beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit überzeugen, Euch zu unterstützen. Wir helfen gerne etwas von der Seitenlinie, wenn Ihr Euch rechtzeitig bei uns meldet (info@emcra.eu; 030 - 3180 1330). 


Wenn Ihr vorher noch etwas tiefer in die Förderbedingungen einsteigen möchtet, dann findet Ihr wertvolle Infos in unserem Fördertipp vom 17. April 2024.

 

Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesen Angeboten? Bitte kontaktieren Sie uns direkt (030/ 3180 1330) oder per E-Mail an info@emcra.eu. Wir informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme an unseren Weiterbildungen zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann.

 

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