emcra EU-Fördertipp

Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 14.04.2021

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Die neuen Exekutivagenturen - An wen kann ich mich für EU-Förderung wenden?:

Die neue EU-Förderperiode 2021-2027 bringt nicht nur neue Programme, Förderinstrumente und neue Förderfonds mit sich. Uns erwarten auch kleine bis größere Änderungen bei den programmdurchführenden Stellen. Diese Akteure sollten Sie kennen, damit Sie nicht lange nach den relevanten Informationen und Ansprechpersonen für „Ihre“ Förderprogramme suchen müssen.

 

Projektträger:innen, die grenzüberschreitende Projekte innerhalb der EU-27 Mitgliedstaaten planen, arbeiten in der Regel mit sogenannten Exekutivagenturen (Executive Agency) zusammen. Exekutivagenturen sind von der Europäischen Kommission eigens geschaffene Einrichtungen, die in deren Auftrag Förderprogramme oder Teile eines Förderprogramms oder spezifische Pilotprojekte operativ umsetzen. Mit der Übertragung der Programmdurchführung auf diese Exekutivagenturen möchte die EU-Kommission sich einerseits „Freiraum schaffen“, um sich auf ihre originären Aufgaben und Tätigkeiten zu konzentrieren. Andererseits ermöglicht die Übertragung der Programme auf diese spezialisierten Agenturen neben wirtschaftlichen und qualitativen Vorteilen vor allem aber auch die Möglichkeit, Synergien zwischen Programmen, die in ähnlichen Themenbereichen agieren, zu nutzen. Vor diesem Hintergrund hat zu Beginn der neuen Förderperiode 2021-2027 eine Neuverteilung der Portfolios unter den Exekutivagenturen stattgefunden.

 

Unser Tipp: Arbeiten Sie sich in „Ihre“ Exekutivagentur ein. Prüfen Sie, welche Themenfelder und EU-Förderprogramme für Ihren Arbeitsbereich relevant sind. Checken Sie, welche Exekutivagentur „Ihr“ Förderprogramm operativ umsetzt und informieren Sie sich regelmäßig über deren Webseite über aktuelle Entwicklungen, Ausschreibungen oder Veranstaltungen. Damit Sie gut informiert sind und gleich loslegen können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den „neuen“ Exekutivagenturen zusammengefasst:

 

Die sechs neuen Exekutivagenturen – Was ist neu? Was bleibt, wie es war?

Folgende Agenturen hat die EU-Kommission eingerichtet:

Neue Exekutivagentur, die aus der INEA – Exekutivagentur für Innovation und Netze (2014-2020) hervorgeht und thematisch erweitert wurde.

„Alte“ Exekutivagentur, die stark in Horizont Europa aktiv ist.

Neue Exekutivagentur, die vor allem aus der EASME – Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) hervorgeht und thematisch erweitert wurde.

„Alte“ Exekutivagentur, bei der es wenig Änderungen gibt.

„Alte“ Exekutivagentur mit wenig Änderungen.

Eine neue große Exekutivagentur. Sie übernimmt weite Teile der CHAFEA – Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel, die aufgelöst wurde. Darüber hinaus ist sie für die Umsetzung weiterer zentraler EU-Förder- bzw. Teilprogramme zuständig.

 

Welches Förderprogramm gehört in welche Exekutivagentur?

Die Verteilung der Förderprogramme bzw. Teilprogramme innerhalb der Exekutivagenturen gestaltet sich wie folgt:

  • Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt übernimmt u. a. für folgende Programme bzw. Teilprogramme die Programmdurchführung:
    • Horizont Europa: Pfeiler II – Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Cluster 5: Klima, Energie und Mobilität
    • LIFE
    • Fazilität Connecting Europe: Verkehr und Energie
    • Innovationsfonds
    • Just Transition Fund: Säule I
    • Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
  • Die Europäische Exekutivagentur für die Forschung übernimmt u. a. für folgende Programme bzw. Teilprogramme die Programmdurchführung:
    • Horizont Europa: Pfeiler I - Wissenschaftsexzellenz: Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) sowie Forschungsinfrastrukturen
    • Horizont Europa: Pfeiler II – Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Cluster: 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft sowie Cluster 3: Zivile Sicherheit für die Gesellschaft und Cluster 6: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
    • Horizont Europa: Teilprogramm Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums; Verbreitung von Exzellenz und Auswertung der Beteiligung; Reformierung und Stärkung des Europäischen FUI-Systems
  • Die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU übernimmt u. a. für folgende Programme bzw. Teilprogramme die Programmdurchführung:
    • Horizont Europa: Pfeiler III – Innovatives Europa: Europäischer Innovationsrat (EIC) und europäische Innovationsökosysteme
    • EU-Binnenmarktprogramm: COSME, Binnenmarkt, Unterstützung der Normungstätigkeit und Verbraucher
  • Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur übernimmt u. a. für folgende Programme bzw. Teilprogramme die Programmdurchführung:
    • Erasmus+ (einzelne Bereiche werden weiterhin über die Nationalen Agenturen in den Programmländern operativ verwaltet und umgesetzt, bspw. Teile der Leitaktion 1 oder Teile der Leitaktion 2)
    • Kreatives Europa
    • Bürgerinnen und Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte
    • Europäisches Solidaritätskorps
  • Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates übernimmt für folgendes Teilprogramm die Programmdurchführung:
    • Horizont Europa: Pfeiler I – Wissenschaftsexzellenz: Europäischer Forschungsrat
  • Die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales übernimmt u. a. für folgende Programme bzw. Teilprogramme die Programmdurchführung:
    • Horizont Europa: Pfeiler II – Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas: Cluster 1: Gesundheit sowie Cluster 4: Digitalisierung, Industrie und Weltraum
    • Digitales Europa
    • EU4Health
    • EU-Binnenmarktprogramm: Lebensmittelsicherheit; Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen in der Lebensmittelkette und bessere Schulung für sichere Lebensmittel
    • Fazilität Connecting Europe: Digitales

 

Ich führe ein laufendes EU-Projekt aus der vergangenen Förderperiode durch. Wer ist jetzt für mich zuständig?

Die noch aktuell laufenden Projekte, verbleibenden Maßnahmen und Tätigkeiten aus der Programmgeneration 2014-2020 werden von den „alten“ auf die neuen Exekutivagenturen übertragen. Eine umfassende Übersicht, wie sich das im konkreten gestaltet sowie die Übersicht zu den neuen Exekutivagenturen finden Sie im Durchführungsbeschluss der EU-Kommission zur Einrichtung der Exekutivagenturen vom 15. Februar 2021.

 

Alles Brüssel, oder was? Wo haben die Exekutivagenturen ihren Sitz?

In der Förderperiode 2021-2027 gibt es sechs Exekutivagenturen. Alle Agenturen sitzen in Brüssel. Das ist neu, denn bisher hatte die CHAFEA (Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel) ihren Sitz in Luxemburg. Die CHAFEA wurde aufgelöst und beendete ihre Arbeit zum 01. April 2021.

 

Wer macht eigentlich was? Generaldirektion, Exekutivagentur, Nationale Agentur und Nationale Kontaktstellen kurz erklärt

Und abschließend, für all diejenigen, die sich neu mit den Themen EU-Förderprogramme und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa beschäftigen, verwechseln Sie nicht die Akteure und Begriffe: Generaldirektion, Exekutivagentur, Nationale Agentur, Nationale Kontaktstelle. Alle vier Akteure haben zwar mit EU-Förderprogrammen zu tun, dennoch sind ihre Aufgaben in dem Kontext ganz unterschiedlich. Vereinfacht erklärt:

  • Generaldirektion (GD): Das ist eine Verwaltungseinheit der EU-Kommission, die in einem bestimmten Politikbereich tätig ist. Die GD erarbeitet u. a. EU-Förderprogramme und trägt die politische Gesamtverantwortung dafür.
  • Exekutivagentur: Durch die EU-Kommission geschaffene Einrichtung, die den Großteil der EU-Förderprogramme operativ verwaltet und von der EU-Kommission kontrolliert wird.
  • Nationale Agentur: Das ist eine Besonderheit im EU-Förderprogramm Erasmus+. Hier werden einzelne Fördermaßnahmen dezentral durch Nationale Agenturen in den beteiligten Programmländern operativ umgesetzt.
  • Nationale Kontaktstellen: Das sind nationale Beratungsstellen, die über einzelne EU-Förderprogramme informieren und bei Fragen unterstützen aber nicht am Auswahlprozess von Projektanträgen beteiligt sind. Nicht für alle EU-Förderprogramme gibt es nationale Kontaktstellen.

 

Nutzen Sie die Informationsangebote der Exekutivagenturen. Viel Erfolg für Ihren EU-Antrag!

 

#emcra_Erasmus+_2021

 

Die neue EU-Förderperiode nimmt weiter Fahrt auf. Die ersten Einreichungsfristen für das Erasmus+-Programm wurden z. B. vor kurzem veröffentlicht. Wir haben über unsere Facebook- und XING-Kanäle tagaktuell darüber berichtet. Es bleibt wenig Zeit für die Antragsvorbereitung, denn die wichtigsten Deadlines sind bereits am 11. und am 20. Mai 2021.

 

Wir bei emcra möchten uns an dieser Ausschreibungsrunde wieder aktiv als Leadpartner und Antragsteller beteiligen. Darum arbeiten wir bereits seit längerem u. a. mit einigen Partnern aus unserem europäischen ENFORCE-Netzwerk an spannenden neuen Projektideen. Wir sind zudem offen für Ihre Ideen und beteiligen uns auch gerne als Projektpartner an innovativen europäischen Projektkonsortien, wenn sie sich auf die folgenden Themen fokussieren: Fundraising / Finanzierung / Förderung, Change-Management, Leadership, digitale Transformation und die Europäisierung von Organisationen. Bitte nehmen Sie gerne zeitnah Kontakt mit uns auf, wenn Sie mit emcra in diesen Bereichen zusammenarbeiten möchten.

 

Unsere langjährige Erfahrung als erfolgreicher Antragsteller und verantwortlicher Leadpartner in EU-Projekten kommt auch allen Teilnehmenden unserer Weiterbildungen zugute. Z. B. profitieren Sie, wenn Sie sich für die zertifizierte Weiterbildung zur EU-Fundraiser:in entscheiden oder sich zu unserem Seminar EU-Förderung für Unternehmen - Forschung und Entwicklung & Wettbewerbsfähigkeit und Innovation anmelden. Bei diesem Seminar steht v. a. das neue EU-Forschungsprogramm Horizont Europa im Mittelpunkt.

 

Bis 2027 wird es hunderte weitere spannenden EU-Ausschreibungen geben. Es macht also gar nichts, wenn Sie die aktuelle Erasmus+-Ausschreibung verpassen. Viel wichtiger ist, sich professionell und strategisch auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa vorzubereiten. Für Newcomer aber auch für bereits erfahrene Akteure auf dem europäischen Parkett haben wir unser kostenfreies Selbstevaluierungstool Europeanisation entwickelt. Dieses Tool, das ebenfalls mit Hilfe von EU-Fördermitteln finanziert und mehrfach ausgezeichnet wurde, gibt Ihnen eine Antwort auf die Frage „Ist meine Organisation fit für Europa?“.

 



Haben Sie Interesse oder Fragen zu diesen Angeboten? Bitte kontaktieren Sie uns direkt (030/ 3180 1330) oder per Mail an info@emcra.eu. Wir Informieren Sie auch gerne über die umfassenden Fördermöglichkeiten, um Ihre Teilnahme zu ermöglichen. Ihre Teilnahme kann bis zu 100 % gefördert werden. Die geförderte Teilnahme ist auch berufsbegleitend möglich, wobei der Arbeitgeber zusätzlich zur Weiterbildungsförderung einen Lohnkostenzuschuss erhalten kann.

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