Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 04.09.2024
Ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft ist es, jungen Menschen ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und sie auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Diese Verantwortung liegt in erster Linie bei den Eltern. Doch wenn diese ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen können, wollen oder dürfen, greift die Kinder- und Jugendhilfe ein.
Trotz der vielfältigen Unterstützungsangebote, die das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bereitstellt, zeigen die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dass in vielen Kommunen Deutschlands – sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen – weiterhin ein Bedarf an zusätzlicher Unterstützung besteht, insbesondere für junge Menschen an der Schwelle zur Eigenständigkeit.
Genau hier setzt das Förderprogramm “JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit” an. Das Programm unterstützt Kommunen dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene an der Schwelle zur Eigenständigkeit mit besonderem Unterstützungsbedarf, beispielsweise aufgrund drohender Wohnungs- und Obdachlosigkeit, zu initiieren. Die örtliche Jugendhilfe steuert und koordiniert die Vorhaben. Sie arbeitet dabei mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.
Heute startet das dritte Interessenbekundungsverfahren von JUGEND STÄRKEN - lesen Sie weiter, um mehr über dieses Förderprogramm und weitere ESF+ Angebote zu erfahren.
Unser Tipp:
Das Bundesprogramm “JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geht in seine dritte Runde! Kofinanziert wird das Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
In unserem Fördertipp geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Förderprogramm “JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit” an die Hand: Förderziele, konkrete Fördermaßnahmen, Infos zur Antragstellung, nützliche Links und vieles mehr. Zusätzlich erfahren sie, was sonst aktuell beim ESF+ los ist.
Was fördert “JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit”?
Das Förderprogramm “JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit” adressiert junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die Unterstützung benötigen, weil sie zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und / oder weil sie von Wohnungs- / Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind.
Ziel des Bundesprogramms ist es, junge Menschen durch sozialpädagogische Unterstützung individuell zu begleiten, um Sie bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und einer eigenständigen Lebensführung zu unterstützen. Dabei steht der Übergang in stabile Wohnverhältnisse insbesondere im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang legt das Programm einen besonderen Fokus auf die Erprobung neuer Wohnformen (z. B. Housing First). Zudem soll die soziale Integration der Jugendlichen gesichert werden - auch im Hinblick auf den Übergang in Ausbildung und Beruf. Ein weiteres Ziel von “JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit” ist die Verringerung bestehender Armutsrisiken.
“JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit” setzt bei seinen Projekten stark auf Case Management, eine Herangehensweise, bei der die persönliche Situation der Jugendlichen und die Einbindung lokaler und / oder regionaler Unterstützungsnetzwerke im Mittelpunkt steht, um die jungen Menschen ressourcenorientiert und effizient zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen und / oder stabile Wohnverhältnisse aufzubauen.
Konkrete Fördermaßnahmen von “JUGEND STÄRKEN”
Um zielgerichtete Projekte für junge Menschen zu konzipieren, fördert das Programm “JUGEND STÄRKEN” vier methodische Bausteine. Die Kommunen können sich mit ihren Projekten auf einen Baustein beziehen - es ist jedoch auch möglich, die Bausteine miteinander zu kombinieren, um maßgeschneiderte Angebote für die Jugendlichen zu schaffen. Folgende methodische Bausteine stehen zur Auswahl:
Hard Facts
Antragsberechtigt im Programm “JUGEND STÄRKEN” sind die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die das Programm planen, steuern und koordinieren. Dabei arbeiten sie eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.
Wichtig: In diesem Aufruf sind nur interessierte Kommunen antragsberechtigt, die bisher noch keine “JUGEND STÄRKEN”-Projekte umsetzen.
Das Projektbudget darf 200.000,00 Euro nicht übersteigen. Weitere Informationen zu den Fördersätzen in Ihrer jeweiligen Region und zur Kofinanzierung finden Sie unter Absatz 5 “Art und Umfang, Höhe der Zuwendung” in der Förderrichtlinie.
Die Antragstellung läuft über ein zweistufiges Verfahren. Dieses besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren (erste Stufe) und einem Antragsverfahren (zweite Stufe). Das dritte Interessenbekundungsverfahren von “JUGEND STÄRKEN” läuft von heute (4. September) bis zum 8. Oktober 2024. Es können nur Interessenbekundungen von Antragstellern berücksichtigt werden, die fristgerecht elektronisch über das Förderportal Z-EU-S eingehen.
Webseiten, die Sie kennen sollten
Einen guten Ausgangspunkt, um das Programm “JUGEND STÄRKEN” kennenzulernen, bildet die Programmwebseite. Hier finden Sie neben allgemeinen Programminformationen auch Infos zu den bundesweiten Standorten des Programms, Verlinkungen zu allen programmrelevanten Unterlagen der ESF-Regiestelle, ein Beratungsforum und Praxisberichte aus dem laufenden Programm.
Ein Hinweis: Die aktuell gültige Förderrichtlinie (Stand 13. Mai 2022) des Förderprogramms finden Sie ebenfalls auf der Programmwebseite. Bitte informieren Sie sich genau, welche Unterlagen für Ihren Antrag im 3. Interessenbekundungsverfahren ggf. geändert wurden bzw. ob es Neuerungen für Antragsteller gibt, damit Sie mit den korrekten Unterlagen arbeiten. In der Regel finden Sie alle relevanten Antragsunterlagen im Förderportal Z-EU-S.
Bei Fragen zum 3. Interessenbekundungsverfahren können Sie sich auch an die Servicestelle des Programms (servicestelle-js@bafza.bund.de oder 0221 3673-3503 (Montag - Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr)) wenden.
Was geht sonst noch im ESF+?
Auf der Webseite des ESF+ Bund finden Sie eine Übersicht zu den offenen Aufrufen sowie Informationen zu geplanten Aufrufen.
Aktuell können Sie sich an folgenden Aufrufen beteiligen:
Tipp: Der ESF+ wird nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern umgesetzt. Sie finden hier eine gute Übersicht zu allen ESF-Kontaktstellen. Prüfen Sie offene Ausschreibungen in Ihrem Bundesland. Insbesondere mit Blick auf das Ende der aktuellen Förderperiode 2027 sind kurzfristige und neue Ausschreibungen möglich. Aufmerksam sein lohnt sich also!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem ESF+ - Projekt!
#emcra_und_Förderung_für_junge_Menschen
In unserem Beratungsbereich haben wir als emcra - Co-shaping Europe schon verschiedene Organisationen begleiten dürfen, die mit jungen Menschen als Zielgruppe arbeiten. Daher wissen wir sehr gut, welchen großen Stellenwert Jugendliche und junge Erwachsene in der nationalen und europäischen Förderlandschaft einnehmen.
“Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit” ist nur eines von vielen Förderprogrammen, das in unseren Nachwuchs investiert. Wie wichtig diese oder ähnliche Arten der Unterstützung insbesondere für Kinder und junge Menschen sind, hat kürzlich eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft aus Köln erneut bestätigt. Wenn Sie gute Begründungen für die positiven Wirkungen Ihrer Projektideen benötigen, dann bieten solche Studien wichtige Fakten und Argumente, die Sie nutzen sollten.
emcra unterstützt bevorzugt Organisationen, die Themen von gesellschaftspolitischer Relevanz bearbeiten. U. a. arbeiten wir aktuell mit einer Organisation zusammen, die sich den Themen Wohnungssuche und Obdachlosigkeit widmet.
Und wir setzen eigene Projekte um, mit denen wir uns produktiv für unsere Gesellschaft einsetzen. Dafür investieren wir Gelder, die wir durch Sie - unsere Kund:innen in den Bereichen Weiterbildung und Beratung - verdienen. In der vergangenen Woche haben wir einen Vollantrag im ESF+ Programm “Wandel der Arbeit” eingereicht, nachdem unsere Interessensbekundung im Juni mit einem positiven Bescheid gedacht wurde. Wir hoffen sehr, dieses Projekt im November 2024 zusammen mit einer befreundeten NGO in Berlin starten zu können. Sobald es soweit ist, erfahren Sie an dieser Stelle sicher mehr.