Ihre Investition in die Weiterbildung ist gut angelegt – Know-how zu Fundraising, Fördermitteln sowie Leadership & Organisationsentwicklung zahlt sich aus!
Die Module der Weiterbildung „EU-Fundraiser:in“ können einzeln oder als Gesamtpaket gebucht werden. Die gesamte Weiterbildung kostet 6.450 Euro. Es handelt sich um einen Nettopreis, da die Weiterbildung vom Berliner Senat von der Mehrwertsteuer befreit worden ist.
Die Teilnahmegebühr kann durch verschiedene Förderprogramme komplett finanziert werden. In diesem emcra-Fördertipp erfahren Sie mehr zur den umfangreichen Weiterbildungsfördermöglichkeiten, die auf Sie und Ihre Organisation warten.
Bildungsgutscheine können für zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen (nach AZAV) ausgestellt werden. Bei einer Förderung durch einen Bildungsgutschein werden die Weiterbildungskosten komplett übernommen. Teils wird zusätzlich ein Zuschuss für Fahrtkosten oder Unterbringung gewährt.
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Arbeitsuchende / Bezieher:innen von ALG I und II
Fest angestellte Beschäftigte aus Organisationen und (sozialen) Unternehmen
Als Arbeitsuchender sind Ihre Ansprechpartner die Arbeitsagenturen bzw. JobCenter.
Die Arbeitsagentur oder das JobCenter treffen anhand eines persönlichen Beratungsgesprächs die Entscheidung über die Bewilligung des Bildungsgutscheins. Erfahrungsgemäß sollte ein Termin rechtzeitig vor Start der Weiterbildung angefragt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht nicht. Gehen Sie deshalb gut vorbereitet zu dem Gespräch mit Ihrer Sachbearbeiter:in.
Arbeitnehmer:innen wenden sich an den örtlich zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit am Sitz Ihrer Organisationen bzw. Ihres (sozialen) Unternehmens und fragen nach dem Programm für die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Das emcra Team unterstützt Sie auch gerne dabei, die wichtigen Gespräche bezüglich Ihrer Förderung vorzubereiten. Wir möchten, dass Sie genau die richtige Weiterbildung für sich bzw. für Ihre Teammitglieder finden und nehmen uns gerne Zeit, Sie umfassend zu beraten.
Mit dem KOMPASS-Programm gibt es eine bundesweite Weiterbildungsförderung für Selbstständige. Das Programm wird aus Mitteln des ESF+ finanziert. Auch das emcra Weiterbildungsangebot ist über das KOMPASS-Programm förderbar.
Gefördert werden KOMPASS-Weiterbildungen mit bis zu 90 % und maximal 4.500 Euro. Mit der Förderung sollen die Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells von Soloselbstständigen unterstützt werden. Soloselbstständig im Sinne des Förderprogramms sind Personen, die max. eine Vollzeitmitarbeiter:in beschäftigen.
Hier finden Sie Ihre lokale Kontaktstelle für die Erstberatung und Antragstellung.
Ebenso besteht die Möglichkeit der Förderung der Weiterbildungskosten durch Förderprogramme der Bundesländer. In diversen Bundesländern wird die Teilnahme von Arbeitnehmer:innen aus kleinen und mittleren Unternehmen / Organisationen (in einigen Fällen auch von Selbstständigen) an beruflichen Weiterbildungen mit bis zu 100 % gefördert. Falls Sie mehr dazu erfahren möchten, beraten wir Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Förderanträge mehrere Wochen dauern kann.
Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der Steuer zum Ansatz gebracht werden. Zu den Weiterbildungskosten zählen u. a. Kursgebühren, Fahrten zur Weiterbildung oder Übernachtungskosten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Hinweis nicht um eine Steuerberatung handelt. Um sicherzustellen, dass Sie die Weiterbildungsausgaben von der Steuer absetzen können, ziehen Sie bitte eine steuerliche Berater:in hinzu.
Die Aufwendungen für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei der Steuer zum Ansatz gebracht werden. Zu den Weiterbildungskosten zählen u.a. Kursgebühren, Fahrten zur Weiterbildung oder Übernachtungskosten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Hinweis nicht um eine Steuerberatung handelt. Um sicherzustellen, dass Sie die Weiterbildungsausgaben von der Steuer absetzen können, ziehen Sie bitte einen steuerlichen Berater hinzu.
Haben Sie Fragen zur Weiterbildung, zu Inhalten oder Finanzierungsmöglichkeiten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne: per E-Mail info@emcra.eu oder Telefon +49 (0)30 3180 1330.