Zweite Förderrunde: Hilfsfonds für Benachteiligte (EHAP) startet voraussichtlich April 2018

28.02.2018, 13:21


Die soziale Inklusion von Bedürftigen ist das Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) in Deutschland. EU-Zugewanderte und deren Kinder, Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen profitieren von den Fördermaßnahmen. 


EHAP–Projekte greifen den bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems wie der Grundsicherung für Arbeitslose, der Arbeitsmarktförderung oder der Sozial- und Jugendhilfe unter die Arme. EHAP-Mittel finanzieren zusätzliche Personalstellen für beispielsweise mehr BeraterInnen in lokalen Anlauf- und Beratungsstellen. Betroffene sollen besser unterstützt werden, einfachen Zugang zu bestehenden Angeboten wie Sprachkursen oder medizinischer Betreuung zu finden. Kinder von EU-Zugewanderten erhalten schnelleren Zugang zu bestehenden Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung. Diese stehen in Form von Kindertagesstätten, vorschulischen Angeboten oder durch Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zur Verfügung.


Die erste Förderrunde unterstützte erfolgreich 84 Projekte in Kooperationsverbünden mit Kommunen und Wohlfahrtsverbänden sowie gemeinnützigen Migrantenorganisationen. Die Förderhöhe pro Projekt erstreckt sich von 250.000 Euro bis zu einer Million Euro. Der Förderanteil beträgt 95 Prozent, so dass der Eigenmittelanteil der Projektträger nur bei fünf Prozent liegt. Die dreijährigen Projekte laufen noch bis Ende 2018. Zum 1. Januar 2019 starten die Projekte der zweiten Förderrunde.


Unser Tipp: Der Aufruf und die neue Förderrichtlinie für die 2. EHAP-Förderrunde werden voraussichtlich im April 2018 veröffentlicht. Es werden grundsätzlich nur Projekte unterstützt, für die ein Förderbedarf besteht. Schließen Sie als potenzielle AntragstellerIn unbedingt aus, dass durch die geplanten EHAP-Projekte eine Konkurrenzsituation zu anderen Projekten/Programmen oder bereits existierenden Beratungsstellen vor Ort entsteht.


Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist darauf hin, dass interessierte Kommunen, Träger und Einrichtungen zusätzlich zur Interessensbekundung ein Begleitschreiben der Kommune zu den Antragsdokumenten beifügen müssen. Entsprechend sind potenzielle Antragsteller angehalten, sich frühzeitig um Kooperationen zu bemühen und ein solches Begleitschreiben einzuholen.


Weiterführende Informationen zu EHAP in Deutschland finden Sie auf der BMAS-Webseite. Überprüfen Sie die Projektlandkarte der aktuellen EHAP-Projekte und die Teilprojekte nach Bundesländern und Handlungsschwerpunkten. Über Verlinkungen gelangen Sie direkt auf die Webseiten der Projekte, um die Themenschwerpunkte einzelner Projekte zu vergleichen. Im Internet finden Sie hilfreiche Stellungnahmen von Interessensvertretern aus der Sozialwirtschaft zur Umsetzung des EHAP, wie bspw. von der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.  


Der EHAP wird in der aktuellen EU-Finanzperiode 2014-2020 in allen EU-Mitgliedstaaten über nationale Programme umgesetzt. Die übergeordnete Zuständigkeit liegt bei der Europäischen Kommission – Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration.

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