"Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)"

21.06.2017, 13:42

Das Bundesprogramm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)“ speist sich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Programm zielt darauf ab, die Sozialpartner und die betrieblichen Akteure bei der Fachkräftesicherung und der Anpassung an den demografischen und technologischen Wandel zu unterstützen. Nachhaltige Weiterbildungsstrukturen sollen in Unternehmen aufgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt verbessert werden. So soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und Beschäftigungsfähigkeit von MitarbeiterInnen erhalten und gefördert werden. Mit den Maßnahmen sollen insbesondere Beschäftigungsgruppen wie Ältere, Frauen, An- und Ungelernte, zugewanderte Fachkräfte sowie Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, die bisher unterdurchschnittlich an Weiterbildungsmaßnahmen oder vergleichbaren anderen Aktivitäten teilnehmen.

Unser Tipp: Der vierte Aufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie greift thematisch die Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien auf, die in nahezu allen Branchen zu einem Wandel der Arbeitswelt führen. Mit dem Schwerpunkt „Arbeit 4.0 – Zukunft der Arbeit – Fachkräftesicherung für die Arbeitswelt der Zukunft“ sollen praxisrelevante Gestaltungsansätze entwickelt und umgesetzt werden, die aufzeigen, wie den Herausforderungen der Digitalisierung auf betrieblicher Ebene begegnet werden kann.

Im Rahmen des aktuellen Aufrufs können Interessenbekundungen noch bis zum 13. Oktober 2017 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Sozialpartner, Unternehmen sowie Bildungsträger. Die Projekte werden als Einzelprojekt oder im Projektverbund umgesetzt und müssen eines oder mehrere der folgenden fünf Handlungsfelder abdecken:

(1)  Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen: z. B. Erhebungen zu Kompetenz- und Weiterbildungsbedarfen (digitale Kompetenzen, Querschnittskompetenzen wie Umgang mit Komplexität, Medienkompetenz etc.), Qualifizierung von Fach- und Führungskräften sowie von betrieblichen InteressenvertreterInnen zu Weiterbildungsmultiplikatoren mit dem Schwerpunkt Digitalisierung; Entwicklung und Umsetzung von innovativen digital gestützten Lernkonzepten zur Förderung des Lernens im Prozess der Arbeit

(2)  Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): z. B. Aufbau von Weiterbildungsberatungsstrukturen zur Unterstützung des digitalen Strukturwandels; Konzeption und Durchführung von (über-)betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen, welche die neuen Anforderungen der digitalen Transformation berücksichtigen

(3)  Initiierung von Branchendialogen: z. B. Workshops der Sozialpartner zur Initiierung von Branchendialogen und zum Abschluss von Vereinbarungen zur Qualifizierung bzw. Chancengleichheit und zur Unterstützung der Gestaltung des digitalen Wandels für die Branche; Strategien, Konzepte und Projekte zur Entwicklung von Branchenstandards im Hinblick auf Weiterbildung bzw. Gleichstellung, die den Herausforderungen des digitalen Strukturwandels Rechnung tragen

(4)  Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure zur Förderung der Chancengleichheit: z. B. Beratung und Qualifizierung von betrieblichen Interessenvertretungen zu den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung; Sensibilisierung und Coaching von Führungskräften, Personalverantwortlichen und von Lehrpersonal für die Teilhabe und aktive Mitwirkung von Frauen im Themenfeld Arbeit 4.0; Entwicklung und Erprobung von Projektvorhaben zu Chancen der Digitalisierung für die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb

(5)  Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen: Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung des Einsatzes digitaler Systeme und mobiler Arbeits- und Kommunikationsmittel; Ansätze zur Verringerung von Qualifikationsverlusten von Beschäftigten während einer Familienphase und zur Unterstützung eines schnellen beruflichen Wiedereinstiegs

Als Fördervoraussetzungen werden in der Richtlinie für die Handlungsfelder 1 - 3 u. a. regionale oder branchenspezifische (Absichts-) Vereinbarungen für Weiterbildung bzw. Tarifvereinbarungen formuliert. Eine Förderung in den Handlungsfeldern 4 - 5 setzt eine Interessenbekundung der Sozialpartner bzw. der Betriebsparteien zur Gleichstellung voraus, die spätestens mit der ersten Mittelanforderung vorzulegen ist.

Weiterführende Information, den aktuellen Aufruf, die Richtlinie, Projektauswahlkriterien und eine Projektlandkarte mit den bereits geförderten Projekten finden Sie über die zentrale ESF-Website des Bundes (www.esf.de).

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