EU-Förderung: Personalentwicklung und berufliche Bildung für die Digitalisierung

26.04.2017, 08:00

Die Digitalisierung, der vermehrte Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), steht ganz oben auf der politischen Agenda der Europäischen Union (EU). Seit mehreren Förderperioden setzen EU-Programme entsprechende Themenschwerpunkte und sehen Maßnahmen zur Förderung von Digitalisierung vor.

Übergeordnetes Ziel der EU ist es, die Wirtschaft Europas durch die aus der Digitalisierung erwachsenden positiven Impulse anzukurbeln. Den aktuellen strategischen Rahmen dafür setzt die im Mai 2010 gestartete Leitinitiative „Digitale Agenda für Europa“ (vgl. EU-Broschüre, 2014). Darin formulierte Ziele sind etwa die Umsetzung eines digitalen Binnenmarkts, Investitionen in Forschung und Innovation und die Verbesserung der digitalen Kompetenzen und Qualifikationen der BürgerInnen.

Die Förderung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung wird explizit auch in dem Strategiepapier „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen" (2016, vgl. S. 8ff.) aufgegriffen. Darin wird als eine zentrale Herausforderung der fortschreitenden Digitalisierung die Diskrepanz zwischen der Nachfrage und dem Angebot von Beschäftigten mit IT-Kompetenzen benannt. Viele Stellen können aufgrund von Mangel an IT-Fachkräften nicht besetzt werden. Und fast die Hälfte der EU-Bevölkerung verfügt nicht über grundlegende digitale Kompetenzen, obgleich diese in fast allen Arbeitsbereichen notwendig sind.

Unser Tipp: Um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, werden innerhalb der EU und der Mitgliedstaaten entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Es bedarf sowohl Spezialisten, die die technologischen Möglichkeiten für Innovation und neue Geschäftsmodelle nutzen, als auch die mit digitalen Grundkompetenzen ausgestatteten Beschäftigten, die offen für moderne Technologien sind und diese anwenden.

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren in Deutschland von dem Förderprogramm „unternehmensWert: Mensch (uWM)“, das sich aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) speist. Mit passgenauen Beratungsdienstleistungen unterstützt es mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. In Form eines Beratungsschecks können Unternehmen Prozessberatung in den vier Handlungsfeldern (1) Personalführung, (2) Chancengleichheit und Diversität, (3) Gesundheit sowie (4) Wissen und Kompetenz in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass in der Förderrichtlinie das Thema „Digitalisierung“ nicht explizit genannt ist. In dem Programm sind aber Handlungsfelder benannt, die bei der Ausarbeitung und Umsetzung von betriebsinternen Technologie- und Digitalisierungsstrategien zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und Fachkräftesicherung relevant sein können. So ist es z. B. insbesondere bei der Einführung des Einsatzes neuer digitaler Technologien wichtig, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die Beschäftigte mit einbezieht und eine positive Einstellung zu Veränderungsprozessen fördert. Das Programm ist niedrigschwellig angelegt. Unternehmen mit bis zu 10 MitarbeiterInnen können einen Zuschuss von max. 8.000 Euro, und KMU mit bis zu 250 MitarbeiterInnen max. 5.000 Euro für das Beratungshonorar beantragen. Es werden insgesamt max. 10 Beratungstage bezuschusst.

Interessierte mittelständische Unternehmen nehmen für den Beratungsscheck Kontakt zu einer der bundesweit vertretenen Beratungsstellen auf. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf entlang der vier personalpolitischen Handlungsfelder ermittelt. Erfüllt ein Unternehmen die Förderkonditionen, stellt die Erstberatungsstelle direkt den Beratungsscheck für die Prozessberatung aus. Weitere Informationen zur Förderung über „unternehmensWert: Mensch“ finden Sie auf der Programmwebseite.

Mit dem ESF-Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ soll der Einsatz digitaler Medien und von Web 2.0-Technologien in der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt, verbreitet und die Handlungskompetenzen von Akteuren der beruflichen Bildung gestärkt werden. In der Regel werden im Programm mindestens einmal im Jahr Förderaufrufe ausgeschrieben, die sich verschiedenen thematischen Schwerpunkten widmen. Aktuell ist ein Aufruf mit Fokus auf Inklusion durch digitale Bildung offen. Institutionen aus dem Bereich der Aus- und Weiterbildung und der Inklusionsförderung wie Bildungsträger, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen können noch bis zum 15. Juli 2017 ein Förderkonzept zu folgenden drei Handlungsfeldern einreichen: (1) Digitale Hilfssysteme (z. B. Apps), die branchenspezifisch Informationen für Unternehmen zu Fragen der Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen bieten; (2) Digitale Konzepte und die praktische Anwendbarkeit digitaler Medien (z. B. sog. Virtual-Reality-Brillen); (3) Mentoren-Konzepte für ein gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss für Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht zur Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung gehören.

Informationen zum Programm und zum aktuellen Aufruf „Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung" finden Sie auf der zentralen ESF-Webseite des Bundes. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) ist mit der Programmumsetzung beauftragt. Der DLR steht als Regiestelle für Fragen rund um den Aufruf und der inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Projektvorhaben zur Verfügung.

Einen Überblick über die wichtigsten Strategien und Meilensteine zur Digitalisierung auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten gibt die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABiBB) auf ihrer Webseite. Sie finden dort auch eine Übersicht über nationaler Maßnahmen und Förderprogramme zum Thema Digitalisierung in Deutschland. 

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