„ESF-BAMF-Programm“ und Förderangebote im Bereich der berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund

15.06.2016, 18:06

Das Programm „Berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die zuständige Programmbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das neben dem „Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)“ auch weitere nationale Förderprogramme im Bereich Migration und Integration verantwortet.

Mit dem „ESF-BAMF-Programm“ wurden bundesweit Kursangebote geschaffen, die Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung sowie ein Praktikum verbinden (vgl. auch „Pädagogisches Konzept zum ESF-BAMF-Programm“). Zielgruppe des Programms sind Menschen mit Migrationshintergrund, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeitslosengeld erhalten. AsylbewerberInnen und Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls am „ESF-BAMF-Programm“ teilnehmen.

Die Kurse werden von Bildungsträgern durchgeführt, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens (Frist war im Herbst 2014) ausgewählt wurden. Bundesweit gibt es 124 Programmgebiete. In einem Programmgebiet ist jeweils ein Träger berechtigt, mit seinen entsprechenden Kooperationspartnern die berufsbezogene Deutschsprachförderung im Rahmen des „ESF-BAMF-Programms“ durchzuführen.

Durch eine Änderung der Richtlinie im „ESF-BAMF-Programm“ (Bundesanzeiger 24. Mai 2016) wurde die Zielgruppe erweitert, um vor allem jungen Menschen mit Migrationshintergrund, die ausbildungssuchend oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Agentur für Arbeit eingebunden sind, den Zugang zum „ESF-BAMF-Programm“ zu ermöglichen.

Das ESF-BAMF-Programm“ läuft Ende 2017 aus. Parallel werden aber zusätzlich nationale Fördermittel für den berufsbezogenen Deutschunterricht durch das BAMF angeboten.

Unser Tipp: Ab dem 01. Juli 2016 erweitert der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund und etabliert damit die berufsbezogene Deutschsprachförderung zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf, in denen die deutsche Alltagssprache vermittelt wird. In anschließenden berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende MigrantInnen und Flüchtlinge kontinuierlich auf eine bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Die Umsetzung erfolgt in der Startphase des Programms „Berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG“ durch die bereits im Rahmen des „ESF-BAMF-Programms“ zugelassenen Bildungsträger in den 124 Programmgebieten.

Um die Trägerlandschaft zu erweitern, wird es voraussichtlich ab Anfang Juli 2016 erste Zulassungsverfahren geben, um weitere interessierte Bildungsträger und Sprachschulen in Deutschland für die Programmumsetzung zu gewinnen.

Weiterführende Informationen zu der Zielgruppe des Programms, der Ausrichtung der Sprachmodule und der Trägerzulassung finden Sie auf der BAMF-Webseite.

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