Chancengleichheit und Inklusion – Förderung in „Erasmus+“ und über nationale Förderprogramme

30.11.2016, 13:16

Chancengleichheit und Partizipation sowie Inklusion und Teilhabe sind thematische Schwerpunkte in vielen Förderprogrammen der Europäischen Union (EU). Dies gilt ebenso für die Zielgruppe von Menschen mit Behinderung. Charakteristisch ist jedoch, dass es kein spezifisches Förderprogramm im Bereich der Brüsseler Fördertöpfe und damit für transnationale Projektvorhaben gibt, das ausschließlich Projekte der Chancengleichheit und Inklusionsprojekte fördert oder Verbände und Vereine unterstützt, die für die Rechte von benachteiligten Menschen eintreten. Vielmehr fließen Themen wie die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen unabhängig ihres Geschlechts, sexueller, kultureller oder religiöser Ausrichtung, Bildungsstand, körperlicher oder geistiger Einschränkungen als Querschnitt mit ein. Hier gilt es je nach Zielgruppe, Themen, geplanten Aktivitäten und Produkten das richtige EU-Programm und konkrete Maßnahmen zu identifizieren.

So sind Chancengleichheit und Inklusion thematisch wichtige Bestandteile im EU-Programm „Erasmus+“. Letzteres deckt die Bereiche der Schul- und Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung sowie die nichtformale und informelle Bildung junger Menschen (Jugend) und den Bereich Sport ab. Über die Förderung von transnationalen Projekten sollen Lernprozesse in Bereichen wie Inklusion und Diversität vorangebracht werden und Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für sozial gefährdete und benachteiligte Gruppen sowie deren Teilhabe an der Gesellschaft und Integration ermöglicht werden.

Beispiele für Projekte guter Praxis im Bereich „Erasmus+“ Berufsbildung, wie „Inklusion durch Auslandspraktika“ oder „Berufliche Mobilität für lernbehinderte Auszubildende“, finden Sie auf der Webseite der Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABiBB). Die NABIBB informiert darüber hinaus auf einer Themenseite zu „Inklusive Bildung“.

Die Themen „Chancengleichheit und Diversität“ greift die Nationale Agentur im Jugendbereich „Jugend für Europa“ darüber hinaus auf einer spezifischen Webseite auf, wo Sie mehr über Projekte, Veranstaltungen und interessante Publikationen erfahren können. Eine Übersicht zur Umsetzung von „Erasmus+“ in Deutschland und den konkreten Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bildungsbereichen und im Bereich Sport können Sie über die die zentrale deutsche „Erasmus+“-Webseite recherchieren.

Unser Tipp: „Erasmus+“ ist ein gutes EU-Förderprogramm zum Einstieg in die europäische Projektarbeit in den Bereichen Chancengleichheit und Inklusion und auch für kleine Organisationen geeignet. Wenn Sie Projekte umsetzen möchten, die ausschließlich national, regional oder lokal verortet sind, dann müssen Sie auf der Ebene der Bundes- und Landesprogramme nach konkreten Fördermöglichkeiten recherchieren.

Neben dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der in Deutschland auf Bundes- und Landesebene umgesetzt wird, gibt es spezifische Bundes- und Landesprogramme, die Sie z. B. über die Förderdatenbank des Bundes mithilfe der Schlagwortrecherche identifizieren können („Förderart“: Zuschuss, „Suchbegriffe“: Inklusion, Gleichstellung etc.).

Darüber hinaus finden Sie Informationen über die einschlägigen Webseiten der Bundes- und Landesministerien. So hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine spezielle Webseite zum Thema „Inklusion und Teilhabe“ aufgelegt.

Aktuell können Sie über die BMAS-Webseite z. B. eine neue Richtlinie (26. Oktober 2016) für die „Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Aufgaben“ recherchieren. Ab 2017 stehen jährlich eine Million Euro für die Förderung von Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen, die auf Bundesebene aktiv sind, zur Verfügung. Auf Grundlage des kürzlich novellierten Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundesbehindertengleichstellungsgesetz - BGG) sollen Interessenverbände mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, um sich intensiver und nachhaltiger in gesellschaftliche und politische Gestaltungsprozesse einzubringen. Anträge sind formlos direkt an das BMAS zu senden. Weiteres können Sie der Richtlinie entnehmen. 

Abschließend noch ein Tipp für Selbsthilfeorganisationen, die regional und lokal tätig sind. Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat dazu einen „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ erarbeitet.

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