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Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 16.08.2017

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„unternehmensWert: Mensch (uWM)“ – Förderung von passgenauen Beratungsdienstleistungen:

Das Programm „unternehmensWert: Mensch (uWM)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie ihre Beschäftigten bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik zu unterstützen.

Die Grundlage für die Programmausrichtung ist ein im Rahmen der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ entwickelter ganzheitlicher Handlungsansatz. Zudem steht das Programm im Zusammenhang mit der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung und ergänzt Programme und Initiativen auf Landesebene.

Unser Tipp: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren in Deutschland von dem Förderprogramm „unternehmensWert: Mensch (uWM)“. Mit passgenauen Beratungsdienstleistungen unterstützt es mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Im Rahmen von „uWM plus“ soll die digitale Transformation in KMU unterstützt werden.

In Form eines Beratungsschecks können Unternehmen Prozessberatung in den vier Handlungsfeldern (1) Personalführung, (2) Chancengleichheit und Diversität, (3) Gesundheit sowie (4) Wissen und Kompetenz in Anspruch nehmen.

Das Programm ist niedrigschwellig angelegt. Unternehmen mit bis zu 10 MitarbeiterInnen können einen Zuschuss von max. 8.000 Euro für das Beratungshonorar beantragen, KMU mit bis zu 250 MitarbeiterInnen max. 5.000 Euro. Die Beratung direkt im Unternehmen kann max. zehn Tage dauern und max. 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.

Als Besonderheit und in Abgrenzung zu bestehenden Landesprogrammen können Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nur eine Förderung über das Programm „uWM“ beantragen, wenn sie als Kleinstunternehmen weniger als 10 MitarbeiterInnen beschäftigen.

Interessierte Unternehmen nehmen für den Beratungsscheck Kontakt zu einer der bundesweit vertretenen Beratungsstellen auf. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf entlang der vier personalpolitischen Handlungsfelder ermittelt. Erfüllt ein Unternehmen die Förderkonditionen, stellt die Erstberatungsstelle direkt den Beratungsscheck für die Prozessberatung aus.

Neu ist die Erweiterung des Programms um Beratungsleistungen für zukunftsfähige Arbeitsstrukturen und -bedingungen. Im Rahmen von „uWM plus“ erhalten KMU zukünftig Beratung bei der Etablierung eines sogenannten Lern- und Experimentierraums in ihrem Betrieb, um den Herausforderungen der digitalen Transformation innovativ begegnen zu können. Unternehmen können sich auf der eigens eingerichteten Praxis- und Transferplattform über Lern- und Experimentierräume informieren.

Weitere Informationen zur Förderung über „unternehmensWert: Mensch“ finden Sie auf der Programmwebsite.

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