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Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 11.10.2017

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Neue Förderchancen für nachhaltige Stadtentwicklung – Das UIA-Programm Runde 3:

Städte, Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte aufgepasst: Urban Innovative Actions, die Initiative der Europäischen Kommission, die Städte in Europa beim Test neuer und innovativer Lösungsansätze für Stadtentwicklung und Stadtplanung unterstützt, geht in die dritte Runde!

Das Ziel dieser Maßnahmeninitiative für Stadtentwicklung ist es, neue Lösungen für die nachhaltige Stadtentwicklung auf EU-Ebene zu ermitteln. Städtische Behörden in ganz Europa sollen Raum und Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen, um innovative, noch unerprobte Ideen für zeitgemäße Herausforderungen der Urbanisierung umzusetzen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Generaldirektion (GD) für Regionalpolitik und Stadtentwicklung. Die Initiative dient als begleitende Maßnahme zur EU-Städteagenda. Diese soll neue Partnerschaften und eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Städten, Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Interessenträgern, Nichtregierungsorganisationen und Partnern aus der Privatwirtschaft etablieren. Zu fördernde Projekte sollen städtische Herausforderungen wie beispielsweise Flüchtlingsintegration, Wohnungsbau, Digitale Wende, Mobilität, Armut oder eine Verbesserung der Luftqualität angehen.

Anträge stellen können alle lokalen Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden, Landkreise oder kreisfreie Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern. Außerdem können sich Vereine oder Verbände, Forschungseinrichtungen und der private Sektor als Partner an den Projekten beteiligen.

Unser Tipp: Die Themen der dritten Ausschreibungsrunde in „UIA – Urban Innovative Actions“ wurden veröffentlicht. Projektanträge zu folgenden vier Oberthemen werden voraussichtlich möglich sein:

Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen soll im Dezember 2017 veröffentlicht werden. Ende der Bewerbungsfrist wird voraussichtlich im März/April 2018 sein.

Für die im Rahmen der Initiative geförderten Projekte gelten folgende Anforderungen: Sie sollen innovativ sein, eine hohe Qualität aufweisen, unter Beteiligung von wichtigen Stakeholdern erarbeitet und umgesetzt werden sowie ergebnisorientiert und übertragbar sein. Zudem müssen sie sich auf eines oder mehrere der oben genannten Themen beziehen.

Gefördert werden hauptsächlich großvolumige Projekte, um die Umsetzung von Maßnahmen von ausreichender Tragweite zu gewährleisten. So haben die ausgewählten Projekte der ersten Ausschreibungsrunde ein Fördervolumen von ca. 2,77 Mio. bis 4,99 Mio. Euro pro Projekt bei einem EU-Kofinanzierungsanteil von 80 % und einer Projektlaufzeit von drei Jahren.

Potenziellen Antragstellenden wird empfohlen, sich mit den bereits geförderten Projekten im jeweiligen Themenbereich auseinander zu setzen, um so eine konkrete Vorstellung der Anforderungen zu bekommen – insbesondere mit Blick auf den Innovationsgehalt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der zentralen Programmwebseite, die in englischer und französischer Sprachversion verfügbar ist. Als verantwortliche Umsetzungsbehörde hat die GD Regio die Programmbehörde der Region Nord-Pas de Calais beauftragt.

Ebenso können Sie die Webseite der GD Regio im Bereich Stadtentwicklung für die weitere Recherche nutzen.

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