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Aktueller emcra EU-Fördertipp vom 06.06.2018

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Erasmus+ Jugend: Förderung von transnationalen Projekten mit jungen Menschen und Fachkräften:

Sie möchten transnationale Jugendprojekte umsetzen und Jugendlichen den Raum für nicht-formale und informelle Lernmöglichkeiten geben? Dann liegen Sie mit Jugend in Aktion ganz richtig. Dieser Programmbereich von Erasmus+ fördert Projekte mit jungen Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, aber auch mit Fachkräften der Jugendarbeit. Bei zuletzt genannter Zielgruppe fällt die Altersbeschränkung weg.

Eine Besonderheit im Jugendbereich ist, dass Sie insgesamt 3 Fristen im Jahr zur Einreichung von Projektvorschlägen haben – jeweils im Februar, April und Oktober eines Jahres. Zudem können sich neben den Programmländern (EU-28, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Mazedonien) auch Organisationen aus den sogenannten „Benachbarten Partnerländern“ beteiligen. Dazu gehören die „Westliche Balkanregion“ (u. a. Albanien, Bosnien und Herzegowina), die „Länder der Östlichen Partnerschaft“ (Aserbaidschan, Ukraine, etc.), die „Süd-Mediterranen Länder“ (u. a. Algerien, Israel) sowie die Russische Föderation. 

Unser Tipp: In diesem Jahr können Sie noch bis zum 04. Oktober 2018 ihren Vorschlag für ein Jugendprojekt bei der zuständigen Nationalen Agentur einreichen.

Um sich gezielt in der richtigen Fördermaßnahme zu verorten, hilft es sich in die Programmstruktur von Erasmus+ einzuarbeiten. Das Programm unterscheidet folgende drei Leitaktionen („KA – Key Actions“): (1) „Lernmobilität von Einzelpersonen“, (2) „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ und (3) „Unterstützung von Politikreformen“.

„Jugendbegegnungen“ aus der Leitaktion 1 sind bi-, tri- oder multilateral ausgerichtet.  Das Programm ist in der Regel ein Mix aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Simulationen oder Outdoor-Aktivitäten. „Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit“ stehen im Zeichen der Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit. Gefördert werden u. a. Trainings, Seminare, Partnerkontaktseminare, Studienreisen und sogenanntes „Job Shadowing“.

„Strategische Partnerschaften“ der Leitaktion 2 fördern Projekte, die auf Innovationen im Bildungs- und Jugendbereich abzielen und nachhaltige Wirkung auf die beteiligten Organisationen sowie auf der systemischen Ebene haben. Hier sind sektorenübergreifende Kooperationen mit Akteuren aus anderen Bildungsbereichen wie bspw. der Berufs- oder Schulbildung möglich.

„Transnationale Jugendinitiativen“ sind eine Sonderform der „Strategischen Partnerschaften“. Das wesentliche Merkmal von „transnationalen Jugendinitiativen“ ist, dass junge Menschen innerhalb einer Partnerschaft mit einer oder mehreren europäischen Partnergruppe(n) ihre eigene Projektidee planen, umsetzen und auswerten können. Eine Antragstellung von solchen informellen Gruppen junger Menschen ist ausdrücklich erwünscht.

Unter der Leitaktion (3) „Unterstützung politischer Reformen ist das sogenannte Jugendbeteiligungsinstrument der EU-Jugendstrategie „Strukturierter Dialog – Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen von Jugendpolitik“ zu finden. Ziel ist es, Jugendliche für eine Beteiligung am demokratischen Leben in Europa zu begeistern. National sowie international können u. a. Seminare, Treffen, Diskussionsrunden und Simulationen stattfinden.

Sie haben bei der Ausgestaltung Ihres Vorhabens inhaltlich und methodisch einen großen Spielraum. Wichtig ist jedoch, dass die Projekte explizit auf Themen wie Inklusion, Integration, Solidarität und die aktive Auseinandersetzung mit den europäischen Werten ausgerichtet sind.

Die oben genannten Maßnahmen werden dezentral von Nationalen Agenturen umgesetzt, die es in allen Programmländern gibt. In Deutschland liegt die Zuständigkeit  für die genannten Fördermaßnahmen bei der Nationalen Agentur Jugend für Europa. In Österreich ist das Interkulturelle Zentrum (IZ) für Erasmus+ Jugend verantwortlich. Über die jeweiligen Webseiten finden Sie weiterführende Informationen zu dem Programm.

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